Zugangs­kon­trolle bei Schließ­an­lagen
für Arzt­praxen, Kitas, Schulen und mehr

Was Schulen, Kinder­ta­ges­stätten und Arzt­praxen gemeinsam haben, sind ein konti­nu­ier­li­cher Publi­kums­ver­kehr und ein hohes Sicher­heits­be­dürfnis. Es geht darum, sowohl die Einrich­tungen als auch die Menschen, die sich darin aufhalten, best­mög­lich zu schützen.

Eine prak­ti­sche und einfach umzu­set­zende Maßnahme besteht darin, den Zugang nur zu bestimmten Zeiten am Tag zu gestatten. Das heißt, die Türen sind in fest­ge­legten Zeit­spannen entweder offen oder geschlossen. Im Alltag lässt sich diese Form der Zugangs­kon­trolle mithilfe von digi­talen Zeit­schalt­uhren reali­sieren, die direkt in die Tech­nik­zen­trale eines Gebäudes inte­griert werden.

Die Schalt­uhren öffnen und schließen die Türen dann auto­ma­tisch – je nach Hellig­keit oder aufgrund von program­mierten Zeiten. Ein manu­elles Ab- oder Aufschließen ist nicht mehr notwendig und das Problem unbe­ab­sich­tigt offener Eingänge wird umgangen. So tragen auto­ma­ti­sche Schal­tungen von Türen zu mehr Sicher­heit in Arzt­praxen, Kitas und Schulen bei.


Indi­vi­du­elle Ansprüche
an elek­tro­ni­sche Schließ­sys­teme

Obwohl es in Arzt­praxen, Kitas und Schulen glei­cher­maßen einen Bedarf an Sicher­heits­vor­keh­rungen für die Zugangs­kon­trolle gibt, bestehen hinsicht­lich der jewei­ligen Umset­zungen erheb­liche Unter­schiede. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass es sich um sehr verschie­dene Gebäude handelt, die noch dazu sehr unter­schied­lich genutzt werden.

  • Schulen

    Schulen stellen in vielerlei Hinsicht beson­dere Anfor­de­rungen an elek­tro­ni­sche Schließ­an­lagen. Das hängt unter anderem mit den verschie­denen Gebäu­de­typen zusammen, die meist zu einer Schule gehören:

    • Die eigent­li­chen Schul­ge­bäude umfassen häufig mehrere Etagen mit Räumen für diverse Nutzungen. Büros, Klas­sen­räume, Räum­lich­keiten für spezi­elle Unter­richts­fä­cher (etwa Chemie, Biologie oder Musik) und Compu­ter­räume zählen gerade in weiter­füh­renden Schulen zur übli­chen Ausstat­tung. Das bedeutet, dass Zutritts­be­fug­nisse unter Umständen nur für bestimmte Perso­nen­gruppen und bestimmte Bereiche gelten. Räume mit hoch­wer­tiger und teurer Ausrüs­tung erfor­dern womög­lich beson­dere Sicher­heits­vor­keh­rungen.
    • Turn­hallen stehen viel­fach nicht nur der Schule zur Verfü­gung, sondern werden auch von Sport­ver­einen oder privaten Gruppen genutzt. Das heißt, dass die Turn­hallen an manchen Tagen deut­lich über den Schul­be­trieb hinaus zugäng­lich sein müssen. Zu klären ist dabei nicht zuletzt, welche Bereiche der Turn­halle für welche Nutzer erreichbar sein müssen und wo es einen beson­deren Sicher­heits­be­darf gibt.

    Je nach Aufbau der Schule können sepa­rate Büro­flä­chen (etwa für Verwal­tungs­auf­gaben etc.) zum Gebäu­de­en­semble gehören. Gege­be­nen­falls müssen elek­tro­ni­sche Schließ­an­lagen für die Türen also noch an weitere Gebäu­de­typen mit weiteren Anfor­de­rungen ange­passt werden.

  • Kitas

    Bei einer Kinder­ta­ges­stätte sorgt eine elek­tro­ni­sche Schließ­an­lage einer­seits für die Sicher­heit des Gebäudes, ande­rer­seits für die Sicher­heit der Kinder. Dabei sind verschie­dene Aspekte zu beachten.

    • Uner­laubter Zutritt: Das Tür- und Schließ­system der Kita muss gewähr­leisten, dass keine fremden Personen uner­laubt in das Gebäude gelangen können. Die Siche­rung der Eingangs­türen ist daher unbe­dingt erfor­der­lich.
    • Uner­laubtes Verlassen: Umge­kehrt gilt es zu verhin­dern, dass Kinder die Einrich­tung in den öffent­li­chen Verkehrs­raum verlassen können. Mit elek­tro­ni­schen Schließ­an­lagen, die von den Kindern nicht selbst geöffnet werden können, ist das ohne weiteres möglich.
    • Barrie­re­frei­heit und Inklu­sion: Erfolg­reiche Inklu­si­ons­ar­beit in Kitas setzt voraus, dass auch baulich die notwen­digen Maßnahmen ergriffen werden. Eine barrie­re­freie Gestal­tung ist die Voraus­set­zung, um allen Kindern (und Erwach­senen) den Zugang zur Einrich­tung zu ermög­li­chen. Die DIN 18040-1, die sich mit den Planungs­grund­lagen für das barrie­re­freie Bauen von öffent­lich zugäng­li­chen Gebäuden befasst, macht deshalb Vorgaben zu den Gebäu­de­ein­gangs­türen: Diese sollen auto­ma­tisch zu öffnen sein und sich mit einer ausrei­chenden zeit­li­chen Verzö­ge­rung wieder schließen.

    Die Schlie­ßung der Eingangs­türen von Kitas orien­tiert sich außerdem an den Bring- und Abhol­zeiten. Während dieser Zeit­spannen sind die Türen in der Regel offen, um das Bringen und Abholen zu erleich­tern. Außer­halb dieser Zeit­räume ist das auto­ma­ti­sche Verschließen wiederum sinn­voll. Da die Eingangs­türen zugleich als Flucht­wege (etwa im Brand­fall) dienen, muss trotzdem sicher­ge­stellt sein, dass sie sich im akuten Notfall öffnen lassen. Das kann zum Beispiel durch eine einsei­tige Schlie­ßung erreicht werden, die das Öffnen der Tür von innen noch zulässt.

     
  • Arzt­praxen

    Genau wie Kitas und Schulen müssen auch bei einer auto­ma­ti­schen Schal­tung der Türen in Arzt­praxen verschie­dene Perso­nen­gruppen berück­sich­tigt werden: Ärzte und medi­zi­ni­sches Personal, Pati­enten, Fahr­dienste und Reini­gungs­kräfte sind nur einige Beispiele. Sie alle benö­tigen zu unter­schied­li­chen Zeiten Zugang zur Praxis, bisweilen auch außer­halb der offi­zi­ellen Öffnungs­zeiten.
    Eine auto­ma­ti­sche Schlie­ßung muss darauf einge­stellt sein, ohne den beson­deren Schutz­be­darf von Arzt­praxen zu vernach­läs­sigen. Es gilt beispiels­weise, Geräte, Medi­ka­men­ten­vor­räte und sensible Daten ausrei­chend vor unbe­fugten Zugriffen zu schützen. Das kann bedeuten, dass bestimmte Bereiche eine eigene Schal­tung für die Zugangs­kon­trolle bekommen: Der Zutritt zur Praxis könnte so noch ermög­licht werden, während Labor­räume, Verwal­tungs­räume und die praxis­ei­gene Apotheke nicht zugäng­lich sind.



Einfach sicher
mit digi­talen Zeit­schalt­uhren für Schließ­an­lagen

Öffent­lich zugäng­liche Gebäude, die von vielen verschie­denen Menschen zu unter­schied­li­chen Zeiten genutzt werden, sind hinsicht­lich einer zuver­läs­sigen Schlie­ßung der Eingänge durchaus eine Heraus­for­de­rung. Das gilt beson­ders dann, wenn mehrere Zugänge und Bereiche mit unter­schied­li­chen Sicher­heits­an­for­de­rungen zu sichern sind.

Digi­tale Zeit­schalt­uhren sorgen in diesem Zusam­men­hang für mehr Einfach­heit und erlauben es eine Schließ­an­lage indi­vi­duell zu konfi­gu­rieren:

  • Wenn die Schließ­an­lage die Türen immer auto­ma­tisch zu festen Zeiten schließt oder öffnet, kann ausge­schlossen werden, dass ein Zugang unbe­ab­sich­tigt nicht verschlossen wurde.
  • Durch die digi­tale Schaltuhr lässt sich außerdem die Schlüs­sel­ver­wal­tung verein­fa­chen. Das gilt unter anderem für den Fall, dass Funk-Trans­ponder oder Chip­karten für elek­tro­ni­sche Schließ­an­lagen bei Verlust einfach und umge­hend gesperrt werden können.

Mithilfe von blue­tooth­kon­fi­gu­rierten Zeit­schalt­uhren für Türen lassen sich Zutritts­rechte für Kitas, Schulen oder Arzt­praxen ebenso umsetzen wie für bestimmte Bereiche inner­halb dieser Gebäude. So ist es über das übliche Schließen zu fest­ge­legten Zeiten möglich, die Schließ­an­lage nutzer­ori­en­tiert einzu­setzen – und gleich­zeitig an Sicher­heit zu gewinnen.

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