BEG
Wissen, was gefördert wird
Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG
Mit der Energiewende wurden umfassende und tiefgreifende Veränderungen in der Energieversorgung und Energienutzung angestoßen. Hierzu setzt die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu auf und ist Teil der BMWi-Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“. Das BEG besteht aus drei Teilprogrammen: BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude.
+++ Tipp: Wenn bei der Steuererklärung ein Nachweis über die energetische Sanierung, wie z.B. die Erneuerung / Optimierung der Heizungsanlage oder den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eingereicht wird, ist eine Förderung (bzw. ein Steuerbonus) von bis zu 40.000 EUR möglich +++
Das Ziel 2030
Die Zielerreichung bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 lässt sich nur über mehr Investitionen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor erreichen. Diese Investitionen sind sowohl beim Neubau energetisch optimierter Gebäude als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden notwendig.
Wer profitiert vom BEG?
Privatpersonen und Wohnungseigentümerschaften, Freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Wohnungsbaugesellschaften.

BEG:
Von den Förderungen profitieren
Erfahren Sie alles über die aktuellen Förderungen von KFW und BAFA - sowohl für Einzelmaßnahmen als auch Wohn- und Nicht-Wohngebäude.
BEG Einzelmaßnahmen
(BEG EM)
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Voraussetzung
Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen können grundsätzlich nur Bestandsgebäude ( = Bauantrag/-anzeige vor mind. 5 Jahren) gefördert werden.
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Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
- Die der Richtlinie und den technischen Mindestanforderungen entsprechen
- Durch Fachunternehmen durchgeführt werden
- Zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen
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Förderinhalt
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
- Umfeldmaßnahmen
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Förderhöhe
Jetzt 15% Förderung auf die Smart Home-Lösung ihrer Kunden erhalten.
BEG Wohngebäude
(BEG WG)
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Voraussetzung
Die geförderten Gebäude und Wohneinheiten müssen sich in Deutschland befinden und mindestens seit zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
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Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Errichtung und der Ersterwerb von Effizienzhäusern. Sie müssen den Richtlinien der technischen Mindestanforderungen entsprechen und durch Fachunternehmen realisiert werden. Zudem müssen sie zur Senkung des Primärenergiebedarfs oder zur Vermeidung des Transmissionswärmeverlustes beitragen.
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Förderinhalt
Neubau
Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes die Förderkredite der KfW "Klimafreundlicher Neubau" zur Verfügung.
Bestandsbauten
Gefördert werden bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzhaus-Niveau bzw. dem Ersterwerb von auf Effizienzhaus-Standard sanierten Bestandsgebäuden oder darin befindlicher Wohnungen.
- Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Kosten mitgeförderter Umfeldmaßnahmen
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Förderhöhe
Jetzt bis zu 40% (60.000 €) auf das Renovierungs-Projekt ihrer Kunden erhalten. Alle Informationen zur Förderhöhe finden Sie auf unserem Hager Tipp BEG.
BEG Nichtwohngebäude
(BEG NWG)
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Voraussetzung
Neu zu erbauende oder bestehende Nichtwohngebäude werden nur gefördert, wenn sie sich in Deutschland befinden. Die geförderten Effizienzgebäude sind mind. zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
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Gegenstand der Förderung
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes gemäß den technischen Mindestanforderungen in der Anlage erreichen.
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Förderinhalt
Nichtwohngebäude Neubauten
Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Nichtwohngebäudes die Förderkredite der KfW "Klimafreundlicher Neubau" zur Verfügung.
Nichtwohngebäude im Bestand
Gefördert werden:- stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien für die Eigenstromversorgung.
- Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen und die Umfeldmaßnahmen
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Förderhöhe
Jetzt bis zu 25% auf das Renovierungs-Projekt ihrer Kunden erhalten.
flow R3 Energiemanagement-System
Das flow Energiemanagement-System vernetzt PV-Anlage, Verbraucher und Ladeinfrastruktur zu einem intelligenten Gesamtsystem.

Das Antragsverfahren des BAFA auf einen Blick
Wir empfehlen grundsätzlich die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten.
Hinweise zum aktuellen Rechtsstand
Stand BEG: Juli 2026
Förderbedingungen und Antragsstellung
Förderfähige Maßnahmen, Fördersätze und technische Mindestanforderungen können sich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Förderbedingungen.
Offizielle Rechtsquellen:
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.html
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/beg
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/
FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html