BEG: Bundesförderung effiziente Gebäude - Richtlinie erklärt

BEG

Wissen, was geför­dert wird

Modernes Hausäußeres bei Dämmerung mit Innen- und Außenbeleuchtung

Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude
BEG

Mit der Ener­gie­wende wurden umfas­sende und tief­grei­fende Verän­de­rungen in der Ener­gie­ver­sor­gung und Ener­gie­nut­zung ange­stoßen. Hierzu setzt die Richt­linie der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) die ener­ge­ti­sche Gebäu­de­för­de­rung des Bundes neu auf und ist Teil der BMWi-Förder­stra­tegie „Ener­gie­ef­fi­zienz und Wärme aus Erneu­er­baren Ener­gien“. Das BEG besteht aus drei Teil­pro­grammen: BEG Einzel­maß­nahmen, BEG Wohn­ge­bäude und BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude.

 

+++ Tipp: Wenn bei der Steu­er­er­klä­rung ein Nach­weis über die ener­ge­ti­sche Sanie­rung, wie z.B. die Erneue­rung / Opti­mie­rung der Heizungs­an­lage oder den Einbau von digi­talen Systemen zur ener­ge­ti­schen Betriebs- und Verbrauchs­op­ti­mie­rung einge­reicht wird, ist eine Förde­rung (bzw. ein Steu­er­bonus) von bis zu 40.000 EUR möglich +++

 



Das Ziel 2030

Die Ziel­er­rei­chung bei der Verrin­ge­rung des Endener­gie­ver­brauchs und der Redu­zie­rung der CO2-Emissionen bis 2030 lässt sich nur über mehr Inves­ti­tionen für die Nutzung erneu­er­barer Ener­gien im Gebäu­de­sektor errei­chen. Diese Inves­ti­tionen sind sowohl beim Neubau ener­ge­tisch opti­mierter Gebäude als auch bei der ener­ge­ti­schen Sanie­rung von Bestands­ge­bäuden notwendig.

Icon eines Wappens mit Haken, Sinnbild für Sicherheit.

Reduk­tion der Treib­haus­gas­emis­sionen um 65 %

Icon von einem Baum.

Redu­zie­rung der CO2-Emis­sion des Gebäu­de­sek­tors auf 70 Mio. t

Icon einer Solarzelle.

Erhö­hung des erneu­er­barer Ener­gien Anteils am Endener­gie­ver­brauch auf 27%



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Hager Tipp 49

Erfahren Sie im Hager Tipp 49 alles Wich­tige rund um die aktu­ellen Rege­lungen der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude.


BEG Einzel­maß­nahmen
(BEG EM)

  • Voraus­set­zung

  • Gegen­stand der Förde­rung

  • Förder­in­halt

  • Förd­er­höhe



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BEG Wohn­ge­bäude
(BEG WG)

  • Voraus­set­zung

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  • Förd­er­höhe


BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude
(BEG NWG)

  • Voraus­set­zung

  • Gegen­stand der Förde­rung

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Das Antrags­ver­fahren 
auf einen Blick

Wir empfehlen grund­sätz­lich die Bera­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten.

Icon einer Person mit Kopfhörern als Sinnbild für Kundenservice.

Bera­tung

Bera­tung durch Einbin­dung eines Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten (Ener­gie­be­rater) und Auswahl des Förder­vor­ha­bens durch Endkunden.

Icon einer Sprachblase mit Text.

Antrags­stel­lung

Antrags­stel­lung durch Endkunden bzw. Bevoll­mäch­tigten bei BAFA.

Icon von einem abgehakten Kästchen naben Text, Sinnbild für Validierung.

Prüfung und Vorab-Bewil­li­gung

Prüfung und Vorab-Bewil­li­gung durch BAFA.

Icon von einem Stift über einem Blatt, Sinnbild für die Bearbeitungsfunktion.

Beginn

Beginn durch Abschluss eines Liefer- / Leis­tungs­ver­trags zwischen Endkunden und Instal­la­teur. Durch­füh­rung durch Fach­un­ter­nehmen. 

Icon eines Dokuments.

Nach­weis

Nach­weis über Kosten sowie Einhal­tung der tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen und ener­ge­ti­sche Verbes­se­rung.

Icon eines Euro-Symbols über einer offenen Hand.

Förde­rung

Prüfung des Verwen­dungs­nach­weises durch BAFA und Geneh­mi­gung der Förde­rung.

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Auf der Seite des BMWi finden Sie die Antwort.


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