BEG

Wissen, was geför­dert wird

Modernes Hausäußeres bei Dämmerung mit Innen- und Außenbeleuchtung

Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude
BEG

Mit der Ener­gie­wende wurden umfas­sende und tief­grei­fende Verän­de­rungen in der Ener­gie­ver­sor­gung und Ener­gie­nut­zung ange­stoßen. Hierzu setzt die Richt­linie der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) die ener­ge­ti­sche Gebäu­de­för­de­rung des Bundes neu auf und ist Teil der BMWi-Förder­stra­tegie „Ener­gie­ef­fi­zienz und Wärme aus Erneu­er­baren Ener­gien“. Das BEG besteht aus drei Teil­pro­grammen: BEG Einzel­maß­nahmen, BEG Wohn­ge­bäude und BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude.

 

+++ Neue Bedin­gungen für BEG-Förde­rungen: Seit dem 28. Juli 2022 greifen neue KfW-Förder­sätze bei Komplett­sa­nie­rungen. Seit dem 15. August 2022 auch für Einzel­maß­nahmen beim BAFA. Hier­unter fällt die Absen­kung der Förder­sätze, der Wegfall aller Förde­rungen für Gashei­zungen und Einfüh­rung des neuen Austausch-Bonus für Gashei­zungen. Die Kredit­för­de­rung für Einzel­maß­nahmen entfällt komplett. +++



Das Ziel 2030

Die Ziel­er­rei­chung bei der Verrin­ge­rung des Endener­gie­ver­brauchs und der Redu­zie­rung der CO2-Emissionen bis 2030 lässt sich nur über mehr Inves­ti­tionen für die Nutzung erneu­er­barer Ener­gien im Gebäu­de­sektor errei­chen. Diese Inves­ti­tionen sind sowohl beim Neubau ener­ge­tisch opti­mierter Gebäude als auch bei der ener­ge­ti­schen Sanie­rung von Bestands­ge­bäuden notwendig.

Icon eines Wappens mit Haken, Sinnbild für Sicherheit.

Reduk­tion der Treib­haus­gas­emis­sionen um 65 %

Icon von einem Baum.

Redu­zie­rung der CO2-Emis­sion des Gebäu­de­sek­tors auf 70 Mio. t

Icon einer Solarzelle.

Erhö­hung des erneu­er­barer Ener­gien Anteils am Endener­gie­ver­brauch auf 27%



Wer profi­tiert vom
BEG?

Privat­per­sonen und Wohnungs­ei­gen­tü­mer­schaften, Frei­be­ruf­lich Tätige, Kommu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Körper­schaften und Anstalten des öffent­li­chen Rechts sowie Wohnungs­bau­ge­sell­schaften.


BEG 
Von den Förde­rungen profi­tieren

Erfahren Sie alles über die aktu­ellen Förde­rungen von KFW und BAFA - sowohl für Einzel­maß­nahmen als auch Wohn- und Nicht-Wohn­ge­bäude. 


BEG Einzel­maß­nahmen
(BEG EM)

  • Voraus­set­zung

    Im Teil­pro­gramm Einzel­maß­nahmen können grund­sätz­lich nur Bestands­ge­bäude ( = Bauan­trag/-anzeige vor mind. 5 Jahren) geför­dert werden.

  • Gegen­stand der Förde­rung

    Geför­dert werden Einzel­maß­nahmen an Bestands­ge­bäuden:

    • Die der Richt­linie und den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen entspre­chen
    • Durch Fach­un­ter­nehmen durch­ge­führt werden
    • Zur Verbes­se­rung des ener­ge­ti­schen Niveaus des Gebäudes führen
  • Förder­in­halt

    • Einzel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle 
    • Anla­gen­technik (außer Heizung)
    • Anlagen zur Wärme­er­zeu­gung (Heizungs­technik) 
    • Heizungs­op­ti­mie­rung 
    • Fach­pla­nung und Baube­glei­tung 
    • Umfeld­maß­nahmen 
  • Förd­er­höhe

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Icon von einem Brief.

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BEG Wohn­ge­bäude
(BEG WG)

  • Voraus­set­zung

    Die geförderten Gebäude und Wohn­ein­heiten müssen sich in Deutsch­land befinden und mindes­tens seit zehn Jahre zweck­ent­spre­chend genutzt werden.

  • Gegen­stand der Förde­rung

    Geför­dert werden die Errich­tung und der Erst­erwerb von Effi­zi­enz­häu­sern. Sie müssen den Richt­li­nien der tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen entspre­chen und durch Fach­un­ter­nehmen reali­siert werden. Zudem müssen sie zur Senkung des Primär­ener­gie­be­darfs oder zur Vermei­dung des Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lustes beitragen. 

  • Förder­in­halt

    Neubau  

    Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohn­ge­bäudes die Förder­kre­dite der KfW "Klima­freund­li­cher Neubau" zur Verfü­gung.

     

    Bestands­bauten

    Gefördert werden bei Sanie­rungen von Bestandsgebäuden auf Effi­zi­enz­haus-Niveau bzw. dem Erst­erwerb von auf Effi­zi­enz­haus-Stan­dard sanierten Bestandsgebäuden oder darin befind­li­cher Wohnungen.

    • Kosten ener­ge­ti­scher Sanie­rungs­maß­nahmen
    • Kosten mitge­för­derter Umfeld­maß­nahmen
  • Förd­er­höhe

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BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude
(BEG NWG)

  • Voraus­set­zung

    Neu zu erbau­ende oder beste­hende Nicht­w­ohn­ge­bäude werden nur geför­dert, wenn sie sich in Deutsch­land befinden. Die geför­derten Effi­zi­enz­ge­bäude sind mind. zehn Jahre zweck­ent­spre­chend zu nutzen.

  • Gegen­stand der Förde­rung

    Geför­dert werden der Neubau und der Erst­erwerb neu errich­teter ener­gie­ef­fi­zi­enter Nicht­w­ohn­ge­bäude, die den ener­ge­ti­schen Stan­dard eines Effi­zi­enz­ge­bäudes gemäß den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen in der Anlage errei­chen.

  • Förder­in­halt

    Nicht­w­ohn­ge­bäude Neubauten

      

    Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Nicht­w­ohn­ge­bäudes die Förder­kre­dite der KfW "Klima­freund­li­cher Neubau" zur Verfü­gung.

     

    Nicht­w­ohn­ge­bäude im Bestand 
    Geför­dert werden: 

    • strom­er­zeu­gende Anlagen auf Basis erneu­er­barer Ener­gien für die Eigen­strom­ver­sor­gung. 
    • Kosten der ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nahmen und die Umfeld­maß­nahmen
  • Förd­er­höhe

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Intel­li­gente Steue­rung von Ener­gie­ver­tei­lung und Lade­vor­gang der ange­schlos­senen Anlagen. Jeder­zeit bedarfs­ge­recht versorgt. 



Das Antrags­ver­fahren 
auf einen Blick

Wir empfehlen grund­sätz­lich die Bera­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten.

Icon einer Person mit Kopfhörern als Sinnbild für Kundenservice.

Bera­tung

Bera­tung durch Einbin­dung eines Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten (Ener­gie­be­rater) und Auswahl des Förder­vor­ha­bens durch Endkunden.

Icon einer Sprachblase mit Text.

Antrags­stel­lung

Antrags­stel­lung durch Endkunden bzw. Bevoll­mäch­tigten bei BAFA.

Icon von einem abgehakten Kästchen naben Text, Sinnbild für Validierung.

Prüfung und Vorab-Bewil­li­gung

Prüfung und Vorab-Bewil­li­gung durch BAFA.

Icon von einem Stift über einem Blatt, Sinnbild für die Bearbeitungsfunktion.

Beginn

Beginn durch Abschluss eines Liefer- / Leis­tungs­ver­trags zwischen Endkunden und Instal­la­teur. Durch­füh­rung durch Fach­un­ter­nehmen. 

Icon eines Dokuments.

Nach­weis

Nach­weis über Kosten sowie Einhal­tung der tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen und ener­ge­ti­sche Verbes­se­rung.

Icon eines Euro-Symbols über einer offenen Hand.

Förde­rung

Prüfung des Verwen­dungs­nach­weises durch BAFA und Geneh­mi­gung der Förde­rung.

von


Sie haben noch Fragen zur BEG Förde­rung?

Auf der Seite des BMWi finden Sie die Antwort.


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