KfW-
Förde­rungen

Instal­la­tion von PV-Anlagen, Barrieren redu­zieren, Smart Home: die wich­tigsten KfW-Förder­pro­gramme für Ihre Kunden.

Smart-Home-Tablet mit Automatisierungssteuerungsschnittstelle auf einer Couch in einem Wohnzimmer

Die wich­tigsten KfW Förde­rungen
im Über­blick

In Deutsch­land werden Solar­an­lagen sowie Strom­spei­cher mit verschie­denen Förder­maß­nahmen unter­stützt. Auch die Altbau­sa­nie­rung wird unter­stützt. Hier erhalten Sie alle Infor­ma­tionen zu den Förde­rungen, die Sie als Elek­tro­hand­werker kennen sollten. 


++ Die Förder­mittel für die Förde­rung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antrags­stel­lung möglich ++

Förde­rung (442)
Solar­strom für Elek­tro­autos 

Gegen­stand der Förde­rung

Der KfW-Zuschuss "Solar­strom für Elek­tro­autos" hat zum Ziel, Solar­energie und Elek­tro­mo­bi­lität mitein­ander zu verknüpfen. Die Förde­rung bezieht sich daher auf den Kauf und die Instal­la­tion einer Lade­sta­tion für Elek­tro­autos in Kombi­na­tion mit einer Photo­vol­ta­ik­an­lage und einem Solar­strom­spei­cher.

  • Voraus­set­zung

    Bitte beachten Sie: Die Förder­mittel für die Förde­rung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antrags­stel­lung möglich. 

    Voraus­set­zung für den Erhalt der Förde­rung ist die Bestel­lung und Instal­la­tion einer neuen Lade­sta­tion, einer Photo­vol­ta­ik­an­lage und eines Solar­strom­spei­chers für ein selbst genutztes Einfa­mi­li­en­haus oder eine Doppel­haus­hälfte (Bestands­ge­bäude). Auch der Besitz bzw. die Bestel­lung eines eigenen, reinen E-Autos (kein Hybrid) ist für die Förde­rung vorzu­weisen. 

     

    Nicht geför­dert werden Neubauten vor Einzug, Eigen­tums­woh­nungen, vermie­tete Objekte sowie Ferien- und Wochen­end­häuser und Feri­en­woh­nungen.

  • Förder­in­halt

    Bitte beachten Sie: Die Förder­mittel für die Förde­rung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antrags­stel­lung möglich. 

    Geför­dert werden:

    • der Kauf einer neuen Lade­sta­tion (z.B. einer Wallbox) mit mindes­tens 11 kW Lade­leis­tung
    • der Kauf einer neuen Photo­vol­ta­ik­an­lage mit mindes­tens 5 kWp Spit­zen­leis­tung
    • der Kauf eines neuen Solar­strom­spei­chers mit mindes­tens 5 kWh Spei­cher­ka­pa­zität
    • der Einbau und Anschluss der Gesamt­an­lage inklu­sive aller Instal­la­ti­ons­ar­beiten
    • ein Ener­gie­ma­nage­ment-System zur Steue­rung der Gesamt­an­lage
    • Neben­an­lagen, die für den Betrieb erfor­der­lich sind, wie z.B. Wech­sel­richter und Netz­an­schluss
  • Förd­er­höhe

    Bitte beachten Sie: Die Förder­mittel für die Förde­rung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antrags­stel­lung möglich. 

    Der maxi­male Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben.

    Dabei setzt sich die Förde­rung aus folgenden Teilen zusammen:

    • 600 Euro pauschal für die Lade­sta­tion, bei bidi­rek­tio­naler Lade­fä­hig­keit 1.200 Euro pauschal
    • 600 Euro pro kWp für die Photo­vol­ta­ik­an­lage, maximal: 6.000 Euro
    • 250 Euro pro kWh für den Solar­strom­spei­cher, maximal: 3.000 Euro

    Weitere Infor­ma­tionen finden Sie direkt bei der KfW unter: Solar­strom für Elek­tro­autos (442)



Förder­fähig mit KfW 442:
Das flow Ener­gie­paket

Das All-in-One System beste­hend aus Ener­gie­ma­nager, Strom­spei­cher und der Lade­sta­tion witty solar wird durch den KfW-Zuschuss 442 geför­dert. 

 

Bei Fragen rund um flow errei­chen Sie das Service Center Ener­gie­ma­nage­ment unter bera­tung.em@hager.com.


Klima­freund­li­cher Neubau


Kredit (297/298) Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für Klima­freund­li­cher Neubau fördert den Neubau und Erst­kauf von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Häusern und Wohnungen. 

  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    • Der Bau und der Kauf einschließ­lich Neben­kosten
    • Die Planung und Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude werden mit einem Kredit­be­trag von bis zu 100.000 Euro und Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit geför­dert. 

     

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude (297, 298)



Kredit (299)
Klima­freund­li­cher Neubau – Nicht­w­ohn­ge­bäude

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit "Klima­freund­li­cher Neubau" fördert den Neubau und den Erwerb von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Nicht­w­ohn­ge­bäuden.

  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mir Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    • Der Bau und der Kauf einschließ­lich Neben­kosten
    • Die Planung und die Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € und Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € geför­dert.

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Nicht­w­ohn­ge­bäude (299).

     


Kredit (300)
Wohn­ei­gentum für Fami­lien

Gegen­stand der Fördeurng

Der Förder­kredit wird für den Neubau und den Erst­kauf selbst­ge­nutzter und klima­freund­li­cher Wohn­ge­bäude und Eigen­tums­woh­nungen in Deutsch­land gewährt. 

  • Voraus­set­zung

    Geför­dert werden Fami­lien mit Kindern und Allein­er­zie­hende, die folgende Voraus­set­zungen erfüllen: 

    • Sie bewohnen die geför­derte Immo­bilie als Eigen­tümer (mindes­tens 50 % Mitei­gen­tums­quote) selbst
    • Im Haus­halt lebt mindes­tens ein Kind unter 18 Jahren
    • Das neue Haus oder die neue Eigen­tums­woh­nung ist die einzige Wohn­im­mo­bilie in Deutsch­land
    • Das Haus­halts­ein­kommen beträgt maximal 60.000 EUR pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind

    Es werden klima­freund­liche Wohn­ge­bäude mit und ohne QNG-Zerti­fi­zie­rung geför­dert. Diese Anfor­de­rung kann von Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz einge­plant und über­prüft werden.

  • Förder­in­halt

    Geför­dert werden:

    • der Bau und der Kauf
    • die Planung und Baube­glei­tung durch die Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Berater für Nach­hal­tig­keit
    • die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Infor­ma­tionen zu den Zins­sätzen und Rück­zah­lung sind direkt bei der KfW-Bank zu finden: Wohn­ei­gentum für Fami­lien (300).



Erneu­er­bare Ener­gien nutzen


Kredit (270)
Erneu­er­bare Ener­gien

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für Strom und Wärme fördert die Errich­tung, Erwei­te­rung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien, die den Anfor­de­rungen des Gesetzes für den Ausbau erneu­er­barer Ener­gien genügen. 

Solarmodule mit einer Windturbine vor klarem blauem Himmel, Darstellung von erneuerbaren Energiequellen
  • Voraus­set­zung

    Geför­dert werden:

    • In- und auslän­di­sche private und öffent­liche Unter­nehmen (unab­hängig von der Größe)
    • Körper­schaften und Anstalten des öffent­li­chen Rechts, kommu­nale Zweck­ver­bände
    • Privat­per­sonen und gemein­nüt­zige Antrag­steller, die einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen
    • Genos­sen­schaften, Stif­tungen und Vereine 
    • Frei­be­rufler
    • Land­wirte
  • Förder­in­halt

    Geför­dert werden die Errich­tung, Erwei­te­rung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien - einschließ­lich der zuge­hö­rigen Kosten für Planung, Projek­tie­rung und Instal­la­tion.

    Dazu gehören: 

    • Photo­vol­taik-Anlagen auf Dächern, An Fassaden oder auf Frei­flä­chen
    • Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Wasser­kraft bis zu einer Größe von 20 MW
    • Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Wind­kraft
    • Anlagen zur Strom- und Wärme­er­zeu­gung in Kraft-Wärme-Kopp­lungs­an­lagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Bopgas und ERdwärme
    • Anlagen zur Erzeu­gung, Aufbe­rei­tung und Einspei­sung von Biogas, Biogas­lei­tungen
    • Batte­rie­spei­cher

     

  • Förd­er­höhe

    • Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
    • Bis zu 100% der Inves­ti­ti­ons­kosten
    • 100% Auszah­lung

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Erneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard (270)


Icon von einem Brief.

Werden Sie Förder­profi!

Mit unserer Mailin­greihe zum Thema "Gesetze und Förde­rungen" erhalten Sie alle wich­tigen Infor­ma­tionen zu gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen für das Elek­tro­hand­werk und den damit verbun­denen Förder­mög­lich­keiten - kompakt in Ihr E-Mail Post­fach.


Barrieren redu­zieren, Wohn­kom­fort erhöhen und vor Einbruch schützen


Kredit (159) 
Alters­ge­rechtes Umbauen

Gegen­stand der Förde­rung

Es werden Baumaß­nahmen an Haus und Wohnung geför­dert, mit denen Barrieren redu­ziert, der Wohn­kom­fort erhöht und der Einbruch­schutz verbes­sert wird.

 

  • Voraus­set­zung

    Von den Förde­rungen profi­tieren: 

    • Privat­per­sonen (Eigen­tümer und Mieter, unab­hängig vom Alter)
    • Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften
    • Bauträger und Wohnungs­un­ter­nehmen
    • Wohnungs­ge­nos­sen­schaften
    • Körper­schaften und Anstalten des öffent­li­chen Rechts
  • Förder­in­halt

    Wich­tige Maßnahmen für das Elek­tro­hand­werk: Orien­tie­rung, Kommu­ni­ka­tion und Unter­stüt­zung im Alltag

    Alters­ge­rechte Assis­tenz­sys­teme und Smart Home-Anwen­dungen instal­lieren oder erwei­tern, etwa:

    • Bedie­nungs- und Antriebs­sys­teme, z.B. für Roll­läden und Türkom­mu­ni­ka­tion
    • Mess-, Steue­rungs- und Rege­lungs­technik, z.B. für Heizung und Beleuch­tung
    • Bedien­ele­mente, z.B., große Licht­schalter und ergo­no­mi­sche Türgriffe 
    • Orien­tie­rung erleich­tern und Kommu­ni­ka­tion verbes­sern, z.B. durch Beleuch­tung und Gegen­sprech­an­lagen

     

    Weitere Maßnahmen:

    • Wege zum Gebäude
    • Eingangs­be­reich und Wohnungs­zu­gang
    • Über­win­dung von Treppen und Stufen
    • Raum­auf­tei­lung und Schwellen
    • Bade­zimmer
    • Gemein­schafts­räume und Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­wohnen 

  • Förd­er­höhe

    Ein Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (alter­s­un­ab­ängig). Mehr erfahren Sie auf der Website der KfW: Alters­ge­recht Umbauen - Kredit (159).


Förde­rungen für Kommunen


Kredit (498/499) 
Klima­freund­li­cher Neubau – Kommunen

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für "Klima­freund­li­cher Neubau" fördert den Neubau und Erst­kauf von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Wohn­ge­bäuden oder Nicht­w­ohn­ge­bäuden aus den Berei­chen kommu­nale Gebiets­kör­per­schaften und deren recht­lich unselbst­stän­dige Eigen­be­triebe sowie Gemeinden und Zweck­ver­bänden.

Moderne Geschäftsgebäude mit geschwungener Architektur und reflektierenden Glasfassaden in der Abenddämmerung
  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    Geför­dert werden: 

    • Der Bau und der Kauf einschließ­lich Neben­kosten
    • Die Planung und Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Wohn­ge­bäude: 

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude werden mit einem Kredit­be­trag von bis zu 100.000 Euro je Wohn­ein­heit mit einem Zuschuss von 5% und Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit mit einem Zuschuss von 12,5% geför­dert.

     

    Nicht­w­ohn­ge­bäude: 

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € mit einem Zuschuss von 5% und Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € mit einem Zuschuss von 12,5% geför­dert.

     

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Kommunen



Förder­fä­hige Hager Produkte

Folgende Hager-Produkte gelten als förder­fähig nach KfW Kredit (159)


 

KNX easy Server TJA670

Domovea

Gebäu­de­sys­tem­technik KNX

Licht­steue­rung

Berker Bewegungsmelder in weiß

Bewe­gungs­melder

Jalou­sie­steue­rung

HKL-Regler

Türkom­mu­ni­ka­tion

Rauch-/Wärme­warn­melder

Herd­wächter und Zubehör