KfW-
Förde­rungen

Instal­la­tion von PV-Anlagen, Barrieren redu­zieren, Smart Home: die wich­tigsten KfW-Förder­pro­gramme für Ihre Kunden.

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Die wich­tigsten KfW Förde­rungen im Über­blick

In Deutsch­land werden Photo­vol­ta­ik­an­lagen, Batte­rie­spei­cher und Maßnahmen zur ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung mit verschie­denen Förder­pro­grammen unter­stützt. Hier finden Sie einen Über­blick über die wich­tigsten Förder­mög­lich­keiten, die Elek­tro­hand­werker kennen sollten.

 

Förder­be­din­gungen und Kredit­kon­di­tionen können sich jeder­zeit ändern. Maßgeb­lich sind die jeweils aktu­ellen Angaben der KfW zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung.


Klima­freund­li­cher Neubau


Kredit (297/298)
Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für Klima­freund­li­cher Neubau fördert den Neubau und Erst­kauf von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Häusern und Wohnungen. 

Dabei wird in Stufen geför­dert: 

  • Effi­zi­enz­haus 55 - Wohn­ge­bäude
  • Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40)
  • Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40) - mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude (QNG)
  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    In allen Förder­stufen werden folgende Maßnahmen geför­dert:

    • Bau und Kauf einschließ­lich Neben­kosten
    • Planung und Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Die benö­tigte Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung bei der Förder­stufe "Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude - mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude (QNG)" 

     

    Effi­zi­enz­haus 55 - Wohn­ge­bäude

    Ein Wohn­ge­bäude erreicht die Förder­stufen, wenn:

    • die Anfor­de­rungen an ein Effi­zi­enz­haus 55 erfüllt werden
    • es nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
    • zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung eine gültige Bauge­neh­mi­gung vorliegt und zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung mit der Ausfüh­rung des Vorha­bens begonnen werden darf. 

     

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40)

    Ein Wohn­ge­bäude erreicht diese Förder­stufe, wenn: 

    • die Anfor­de­rungen an ein Effi­zi­enz­haus 40 erfüllt werden, 
    • so wenig CO2 ausstößt, dass die Anfor­de­rungen an Treib­haus­gas­emis­sionen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" erfüllt werden
    • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

     

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40) - mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude (QNG)

    Ein Wohn­ge­bäude erreicht diese Förder­stufe, wenn: 

    • die Anfor­de­rungen an ein Effi­zi­enz­haus 40 erfüllt werden, 
    • die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus (QNG-Plus)" oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium (QNG-Premium)" erfüllt und durch ein Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fikat bestä­tigt sind
    • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
  • Förd­er­höhe

    Die Höhe des Kredit­be­trags hängt von der erreichten Förder­stufe ab. 


    • Effi­zi­enz­haus 55 - Wohn­ge­bäude oder Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude werden mit bis zu 100.000 Euro je Wohn­ein­heit geför­dert
    • Klima­freund­liche Wohn­ge­bäude mit QNG  werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit geför­dert


    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude (297, 298)



Kredit (299)
Klima­freund­li­cher Neubau – Nicht­w­ohn­ge­bäude

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit "Klima­freund­li­cher Neubau" fördert den Neubau und den Erwerb von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Nicht­w­ohn­ge­bäuden.

Dabei wird in drei Stufen geför­dert:

  • Effi­zi­enz­ge­bäude 55 - Nicht­w­ohn­ge­bäude
  • Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­ge­bäude 40)
  • Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­ge­bäude 40) mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Nicht­w­ohn­ge­bäude
  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mir Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    In allen Förder­stufen geför­dert werden: 

    • der Bau und der Kauf, einschließ­lich Neben­kosten
    • die Planung und Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Bei der Förder­stufe "Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude - mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude (QNG)" wird die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung geför­dert

     

    Effi­zi­enz­haus 55 - Nicht­w­ohn­ge­bäude

    Ein Gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn:

    • die Anfor­de­rungen an ein Effi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 55 erfüllt werden
    • nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
    • zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung eine gültige Bauge­neh­mi­gung vorliegt und zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung mit der Ausfüh­rung des Vorha­bens begonnen werden darf. 

     

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­ge­bäude 40)

    Ein Gebäude gilt als klima­freund­lich, wenn: 

    • wenig Energie verbraucht wird und die Effi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 erreicht wird
    • wenig Treib­haus­gase ausge­stoßen werden und damit die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" erfüllt werden
    • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird


    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­ge­bäude 40) mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Nicht­w­ohn­ge­bäude (QNG)

    Ein Gebäude gilt als "Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude - mit QNG", wenn:

    • die Effi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 erreicht wird
    • die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium (QNG-Premium)" erfüllt und dies durch ein Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fikat bestä­tigt wird
    • das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
  • Förd­er­höhe

    Die Höhe des Kredit­be­trags hängt davon ab, welche Förder­stufe erreicht wird. 

    • Effi­zenz­haus 55 - Nicht­w­ohn­ge­bäude: maxi­maler Kredit von 1.000 EUR pro m² und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben
    • Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40): maxi­maler Kredit von 1.500 EUR pro m² und maximal 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben
    • Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude (Effi­zi­enz­haus 40) mit QNG: maxi­maler Kredit von 2.000 EUR pro m² und maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Nicht­w­ohn­ge­bäude (299).

     


Förder­zeit­raum für die Förde­rung des Effi­zi­enz­ge­bäudes 55 endet spätes­tens zum 31.12.2026

Die befris­tete Förder­stufe Effi­zi­enz­ge­bäude 55 (EG 55) inner­halb der Produkt­fa­milie "Klima­freund­li­cher Neubau" (KFN) endet spätes­tens zum 31.12.2026 (Antrags­ein­gang bei der KfW). 
Die Förde­rung steht unter dem Vorbe­halt der Verfüg­bar­keit von Bundes­mit­teln. Ein Rechts­an­spruch auf die Förde­rung besteht nicht. 


Kredit (300)
Wohn­ei­gentum für Fami­lien

Gegen­stand der Fördeurng

Der Förder­kredit wird für den Neubau und den Erst­kauf selbst­ge­nutzter und klima­freund­li­cher Wohn­ge­bäude und Eigen­tums­woh­nungen in Deutsch­land gewährt. 

  • Voraus­set­zung

    Geför­dert werden Fami­lien mit Kindern und Allein­er­zie­hende, die zudem folgende Voraus­set­zungen erfüllen: 

    • Sie bewohnen die geför­derte Immo­bilie als Eigen­tümer (mindes­tens 50 % Mitei­gen­tums­quote) selbst
    • Im Haus­halt lebt mindes­tens ein Kind unter 18 Jahren
    • Das neue Haus oder die neue Eigen­tums­woh­nung ist die einzige Wohn­im­mo­bilie in Deutsch­land
    • Das Haus­halts­ein­kommen beträgt maximal 90.000 EUR pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind

    Es werden klima­freund­liche Wohn­ge­bäude mit und ohne QNG-Zerti­fi­zie­rung geför­dert. Diese Anfor­de­rung kann von Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz einge­plant und über­prüft werden.

  • Förder­in­halt

    Geför­dert wird in Stufen: 

     

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude 

    Ein Wohn­ge­bäude erreicht diese Förder­stufe, wenn: 

    • die Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 erreicht wird 
    • in seinem Lebens­zy­klus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" erfüllt werden
    • das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

     

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude - mit Quali­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude (QNG)

    Ein Wohn­ge­bäude erreicht diese Förder­stufe, wenn: 

    • die Effi­zi­enz­haus­stufe 40 erreicht wird
    • die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium" (QNG-Premium) erfüllt und durch ein Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fikat bestä­tigt werden
    • das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

     

    In beiden Förder­stufen werden geför­dert: 

    • der Bau und der Kauf
    • die Planung und Baube­glei­tung durch die Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Berater für Nach­hal­tig­keit
    • die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Infor­ma­tionen zu den Zins­sätzen und Rück­zah­lung sind direkt bei der KfW-Bank zu finden: Wohn­ei­gentum für Fami­lien (300).



Erneu­er­bare Ener­gien nutzen


Kredit (270)
Erneu­er­bare Ener­gien

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für Strom und Wärme fördert die Errich­tung, Erwei­te­rung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien, die den Anfor­de­rungen des Gesetzes für den Ausbau erneu­er­barer Ener­gien genügen. 

Solarmodule mit einer Windturbine vor klarem blauem Himmel, Darstellung von erneuerbaren Energiequellen
  • Voraus­set­zung

    Geför­dert werden:

    • In- und auslän­di­sche private und öffent­liche Unter­nehmen (unab­hängig von der Größe)
    • Körper­schaften und Anstalten des öffent­li­chen Rechts, kommu­nale Zweck­ver­bände
    • Privat­per­sonen und gemein­nüt­zige Antrag­steller, die einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen
    • Genos­sen­schaften, Stif­tungen und Vereine 
    • Frei­be­rufler
    • Land­wirte
  • Förder­in­halt

    Geför­dert werden die Errich­tung, Erwei­te­rung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien - einschließ­lich der zuge­hö­rigen Kosten für Planung, Projek­tie­rung und Instal­la­tion.

    Dazu gehören: 

    • Photo­vol­taik-Anlagen auf Dächern, An Fassaden oder auf Frei­flä­chen
    • Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Wasser­kraft bis zu einer Größe von 20 MW
    • Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Wind­kraft
    • Anlagen zur Strom- und Wärme­er­zeu­gung in Kraft-Wärme-Kopp­lungs­an­lagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Bopgas und ERdwärme
    • Anlagen zur Erzeu­gung, Aufbe­rei­tung und Einspei­sung von Biogas, Biogas­lei­tungen
    • Batte­rie­spei­cher

     

  • Förd­er­höhe

    • Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
    • Kein Mindest­be­trag
    • Bis zu 100% der Inves­ti­ti­ons­kosten

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Erneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard (270)



Barrieren redu­zieren, Wohn­kom­fort erhöhen und vor Einbruch schützen


Kredit (159) 
Alters­ge­rechtes Umbauen

Gegen­stand der Förde­rung

Es werden Baumaß­nahmen an Haus und Wohnung geför­dert, mit denen Barrieren redu­ziert, der Wohn­kom­fort erhöht und der Einbruch­schutz verbes­sert wird.

 

Abhängig von der aktu­ellen Haus­halts­lage können auch Zuschuss­pro­gramme verfügbar sein.

  • Voraus­set­zung

    Von den Förde­rungen profi­tieren: 

    • Privat­per­sonen (Eigen­tümer und Mieter, unab­hängig vom Alter)
    • Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften
    • Bauträger und Wohnungs­un­ter­nehmen
    • Wohnungs­ge­nos­sen­schaften
    • Körper­schaften und Anstalten des öffent­li­chen Rechts
  • Förder­in­halt

    Wich­tige Maßnahmen für das Elek­tro­hand­werk: Orien­tie­rung, Kommu­ni­ka­tion und Unter­stüt­zung im Alltag

    Alters­ge­rechte Assis­tenz­sys­teme und Smart Home-Anwen­dungen instal­lieren oder erwei­tern, etwa:

    • Bedie­nungs- und Antriebs­sys­teme, z.B. für Roll­läden und Türkom­mu­ni­ka­tion
    • Mess-, Steue­rungs- und Rege­lungs­technik, z.B. für Heizung und Beleuch­tung
    • Bedien­ele­mente, z.B., große Licht­schalter und ergo­no­mi­sche Türgriffe 
    • Orien­tie­rung erleich­tern und Kommu­ni­ka­tion verbes­sern, z.B. durch Beleuch­tung und Gegen­sprech­an­lagen

     

    Weitere Maßnahmen:

    • Wege zum Gebäude
    • Eingangs­be­reich und Wohnungs­zu­gang
    • Über­win­dung von Treppen und Stufen
    • Raum­auf­tei­lung und Schwellen
    • Bade­zimmer
    • Gemein­schafts­räume und Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­wohnen 

  • Förd­er­höhe

    Ein Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (alter­s­un­ab­ängig). Mehr erfahren Sie auf der Website der KfW: Alters­ge­recht Umbauen - Kredit (159).

Förde­rungen für Kommunen


Kredit (498/499) 
Klima­freund­li­cher Neubau – Kommunen

Gegen­stand der Förde­rung

Der Förder­kredit für "Klima­freund­li­cher Neubau" fördert den Neubau und Erst­kauf von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Wohn­ge­bäuden oder Nicht­w­ohn­ge­bäuden aus den Berei­chen kommu­nale Gebiets­kör­per­schaften und deren recht­lich unselbst­stän­dige Eigen­be­triebe sowie Gemeinden und Zweck­ver­bänden.

Moderne Geschäftsgebäude mit geschwungener Architektur und reflektierenden Glasfassaden in der Abenddämmerung
  • Voraus­set­zung

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude der Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des "Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

  • Förder­in­halt

    Geför­dert werden: 

    • Der Bau und der Kauf einschließ­lich Neben­kosten
    • Die Planung und Baube­glei­tung durch Experten für Ener­gie­ef­fi­zienz und Nach­hal­tig­keit
    • Die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung
  • Förd­er­höhe

    Wohn­ge­bäude: 

    Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude werden mit einem Kredit­be­trag von bis zu 100.000 Euro je Wohn­ein­heit mit einem Zuschuss von 5% und Klima­freund­li­ches Wohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit mit einem Zuschuss von 12,5% geför­dert.

     

    Nicht­w­ohn­ge­bäude: 

    Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € mit einem Zuschuss von 5% und Klima­freund­li­ches Nicht­w­ohn­ge­bäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maxi­male Kredit­be­trag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € mit einem Zuschuss von 12,5% geför­dert.

     

    Weitere Infor­ma­tionen zu Zins­sätzen und Rück­zah­lung direkt bei der KfW-Bank unter: Klima­freund­li­cher Neubau – Kommunen