KfW-
Förderungen
Installation von PV-Anlagen, Barrieren reduzieren, Smart Home: die wichtigsten KfW-Förderprogramme für Ihre Kunden.
Die wichtigsten KfW Förderungen
im Überblick
In Deutschland werden Solaranlagen sowie Stromspeicher mit verschiedenen Fördermaßnahmen unterstützt. Auch die Altbausanierung wird unterstützt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Förderungen, die Sie als Elektrohandwerker kennen sollten.
++ Die Fördermittel für die Förderung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antragsstellung möglich ++
Förderung (442)
Solarstrom für Elektroautos
Gegenstand der Förderung
Der KfW-Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" hat zum Ziel, Solarenergie und Elektromobilität miteinander zu verknüpfen. Die Förderung bezieht sich daher auf den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.
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Voraussetzung
Bitte beachten Sie: Die Fördermittel für die Förderung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antragsstellung möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Bestellung und Installation einer neuen Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers für ein selbst genutztes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte (Bestandsgebäude). Auch der Besitz bzw. die Bestellung eines eigenen, reinen E-Autos (kein Hybrid) ist für die Förderung vorzuweisen.
Nicht gefördert werden Neubauten vor Einzug, Eigentumswohnungen, vermietete Objekte sowie Ferien- und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.
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Förderinhalt
Bitte beachten Sie: Die Fördermittel für die Förderung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antragsstellung möglich.
Gefördert werden:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z.B. einer Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
- Nebenanlagen, die für den Betrieb erforderlich sind, wie z.B. Wechselrichter und Netzanschluss
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Förderhöhe
Bitte beachten Sie: Die Fördermittel für die Förderung 442 sind erschöpft. Es ist keine Antragsstellung möglich.
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro pro Vorhaben.
Dabei setzt sich die Förderung aus folgenden Teilen zusammen:
- 600 Euro pauschal für die Ladestation, bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- 600 Euro pro kWp für die Photovoltaikanlage, maximal: 6.000 Euro
- 250 Euro pro kWh für den Solarstromspeicher, maximal: 3.000 Euro
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW unter: Solarstrom für Elektroautos (442)
Förderfähig mit KfW 442:
Das flow Energiepaket
Das All-in-One System bestehend aus Energiemanager, Stromspeicher und der Ladestation witty solar wird durch den KfW-Zuschuss 442 gefördert.
Bei Fragen rund um flow erreichen Sie das Service Center Energiemanagement unter beratung.em@hager.com.
Klimafreundlicher Neubau
Kredit (297/298) Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für Klimafreundlicher Neubau fördert den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Häusern und Wohnungen.
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Voraussetzung
Klimafreundliches Wohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
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Förderinhalt
- Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- Die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung
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Förderhöhe
Klimafreundliches Wohngebäude werden mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro und Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Kredit (299)
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert den Neubau und den Erwerb von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Nichtwohngebäuden.
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Voraussetzung
Klimafreundliches Nichtwohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mir Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
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Förderinhalt
- Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- Die Planung und die Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung
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Förderhöhe
Klimafreundliches Nichtwohngebäude werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € und Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € gefördert.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299).
Kredit (300)
Wohneigentum für Familien
Gegenstand der Fördeurng
Der Förderkredit wird für den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gewährt.
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Voraussetzung
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren
- Das neue Haus oder die neue Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 60.000 EUR pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind
Es werden klimafreundliche Wohngebäude mit und ohne QNG-Zertifizierung gefördert. Diese Anforderung kann von Experten für Energieeffizienz eingeplant und überprüft werden.
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Förderinhalt
Gefördert werden:
- der Bau und der Kauf
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
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Förderhöhe
Informationen zu den Zinssätzen und Rückzahlung sind direkt bei der KfW-Bank zu finden: Wohneigentum für Familien (300).
Erneuerbare Energien nutzen
Kredit (270)
Erneuerbare Energien
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für Strom und Wärme fördert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
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Voraussetzung
Gefördert werden:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen (unabhängig von der Größe)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
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Förderinhalt
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien - einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Dazu gehören:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, An Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Bopgas und ERdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
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Förderhöhe
- Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100% der Investitionskosten
- 100% Auszahlung
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Erneuerbare Energien – Standard (270)
Werden Sie Förderprofi!
Mit unserer Mailingreihe zum Thema "Gesetze und Förderungen" erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Elektrohandwerk und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten - kompakt in Ihr E-Mail Postfach.
Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen
Kredit (159)
Altersgerechtes Umbauen
Gegenstand der Förderung
Es werden Baumaßnahmen an Haus und Wohnung gefördert, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht und der Einbruchschutz verbessert wird.
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Voraussetzung
Von den Förderungen profitieren:
- Privatpersonen (Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
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Förderinhalt
Wichtige Maßnahmen für das Elektrohandwerk: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Home-Anwendungen installieren oder erweitern, etwa:
- Bedienungs- und Antriebssysteme, z.B. für Rollläden und Türkommunikation
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z.B. für Heizung und Beleuchtung
- Bedienelemente, z.B., große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe
- Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z.B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen
Weitere Maßnahmen:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
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Förderhöhe
Ein Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (altersunabängig). Mehr erfahren Sie auf der Website der KfW: Altersgerecht Umbauen - Kredit (159).
Förderungen für Kommunen
Kredit (498/499)
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für "Klimafreundlicher Neubau" fördert den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden aus den Bereichen kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeinden und Zweckverbänden.
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Voraussetzung
Klimafreundliches Nichtwohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
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Förderinhalt
Gefördert werden:
- Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- Die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung
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Förderhöhe
Wohngebäude:
Klimafreundliches Wohngebäude werden mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit mit einem Zuschuss von 5% und Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Zuschuss von 12,5% gefördert.
Nichtwohngebäude:
Klimafreundliches Nichtwohngebäude werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € mit einem Zuschuss von 5% und Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € mit einem Zuschuss von 12,5% gefördert.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Förderfähige Hager Produkte
Folgende Hager-Produkte gelten als förderfähig nach KfW Kredit (159)