KfW-
Förderungen
Installation von PV-Anlagen, Barrieren reduzieren, Smart Home: die wichtigsten KfW-Förderprogramme für Ihre Kunden.
Die wichtigsten KfW Förderungen im Überblick
In Deutschland werden Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Maßnahmen zur energetischen Modernisierung mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten, die Elektrohandwerker kennen sollten.
Förderbedingungen und Kreditkonditionen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Klimafreundlicher Neubau
Kredit (297/298)
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für Klimafreundlicher Neubau fördert den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Häusern und Wohnungen.
Dabei wird in Stufen gefördert:
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

-
Voraussetzung
Klimafreundliches Wohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
-
Förderinhalt
In allen Förderstufen werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Die benötigte Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)"
Effizienzhaus 55 - Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht die Förderstufen, wenn:
- die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt werden
- es nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn:
- die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden,
- so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden
- es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn:
- die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden,
- die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium)" erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt sind
- es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
-
Förderhöhe
Die Höhe des Kreditbetrags hängt von der erreichten Förderstufe ab.
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude oder Klimafreundliches Wohngebäude werden mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert
- Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Kredit (299)
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert den Neubau und den Erwerb von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Nichtwohngebäuden.
Dabei wird in drei Stufen gefördert:
- Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude

-
Voraussetzung
Klimafreundliches Nichtwohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mir Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
-
Förderinhalt
In allen Förderstufen gefördert werden:
- der Bau und der Kauf, einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Bei der Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)" wird die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert
Effizienzhaus 55 - Nichtwohngebäude
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn:
- die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 erfüllt werden
- nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
- zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn:
- wenig Energie verbraucht wird und die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht wird
- wenig Treibhausgase ausgestoßen werden und damit die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden
- es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG)
Ein Gebäude gilt als "Klimafreundliches Nichtwohngebäude - mit QNG", wenn:
- die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht wird
- die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium)" erfüllt und dies durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt wird
- das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
-
Förderhöhe
Die Höhe des Kreditbetrags hängt davon ab, welche Förderstufe erreicht wird.
- Effizenzhaus 55 - Nichtwohngebäude: maximaler Kredit von 1.000 EUR pro m² und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzhaus 40): maximaler Kredit von 1.500 EUR pro m² und maximal 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzhaus 40) mit QNG: maximaler Kredit von 2.000 EUR pro m² und maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299).
Förderzeitraum für die Förderung des Effizienzgebäudes 55 endet spätestens zum 31.12.2026
Die befristete Förderstufe Effizienzgebäude 55 (EG 55) innerhalb der Produktfamilie "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) endet spätestens zum 31.12.2026 (Antragseingang bei der KfW).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Kredit (300)
Wohneigentum für Familien
Gegenstand der Fördeurng
Der Förderkredit wird für den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gewährt.

-
Voraussetzung
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren
- Das neue Haus oder die neue Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 EUR pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind
Es werden klimafreundliche Wohngebäude mit und ohne QNG-Zertifizierung gefördert. Diese Anforderung kann von Experten für Energieeffizienz eingeplant und überprüft werden.
-
Förderinhalt
Gefördert wird in Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht wird
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden
- das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn:
- die Effizienzhausstufe 40 erreicht wird
- die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-Premium) erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden
- das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird
In beiden Förderstufen werden gefördert:
- der Bau und der Kauf
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
-
Förderhöhe
Informationen zu den Zinssätzen und Rückzahlung sind direkt bei der KfW-Bank zu finden: Wohneigentum für Familien (300).
Erneuerbare Energien nutzen
Kredit (270)
Erneuerbare Energien
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für Strom und Wärme fördert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

-
Voraussetzung
Gefördert werden:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen (unabhängig von der Größe)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
-
Förderinhalt
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien - einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Dazu gehören:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, An Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Bopgas und ERdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
-
Förderhöhe
- Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- Kein Mindestbetrag
- Bis zu 100% der Investitionskosten
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Erneuerbare Energien – Standard (270)
Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen
Kredit (159)
Altersgerechtes Umbauen
Gegenstand der Förderung
Es werden Baumaßnahmen an Haus und Wohnung gefördert, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht und der Einbruchschutz verbessert wird.
Abhängig von der aktuellen Haushaltslage können auch Zuschussprogramme verfügbar sein.

-
Voraussetzung
Von den Förderungen profitieren:
- Privatpersonen (Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
-
Förderinhalt
Wichtige Maßnahmen für das Elektrohandwerk: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Altersgerechte Assistenzsysteme und Smart Home-Anwendungen installieren oder erweitern, etwa:
- Bedienungs- und Antriebssysteme, z.B. für Rollläden und Türkommunikation
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z.B. für Heizung und Beleuchtung
- Bedienelemente, z.B., große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe
- Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z.B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen
Weitere Maßnahmen:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
-
Förderhöhe
Ein Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (altersunabängig). Mehr erfahren Sie auf der Website der KfW: Altersgerecht Umbauen - Kredit (159).
Förderungen für Kommunen
Kredit (498/499)
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Gegenstand der Förderung
Der Förderkredit für "Klimafreundlicher Neubau" fördert den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden aus den Bereichen kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeinden und Zweckverbänden.

-
Voraussetzung
Klimafreundliches Nichtwohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
-
Förderinhalt
Gefördert werden:
- Der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
- Die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung
-
Förderhöhe
Wohngebäude:
Klimafreundliches Wohngebäude werden mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit mit einem Zuschuss von 5% und Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Zuschuss von 12,5% gefördert.
Nichtwohngebäude:
Klimafreundliches Nichtwohngebäude werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 2.000 € pro m² bis zu 10 Mio. € mit einem Zuschuss von 5% und Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Stufe werden mit einem maximale Kreditbetrag von je 3.000 € pro m² bis zu 15 Mio. € mit einem Zuschuss von 12,5% gefördert.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Rückzahlung direkt bei der KfW-Bank unter: Klimafreundlicher Neubau – Kommunen