GEIG
Wissen, was gefördert wird
Gebäude-Elektroinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Elektrofahrzeuge sind unverzichtbarer Bestandteil der Klimaschutzstrategie, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Grundlage dafür: eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Zum einen lässt sich damit die kontinuierlich anwachsende Zahl an E-Autos umfassend mit Strom versorgen, zum anderen schaffen mehr gut erreichbare Ladesäulen wiederum einen Anreiz für Bürger, zum Elektroauto zu wechseln. Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, kurz GEIG, schafft dafür die regulatorischen Rahmenbedingungen und beschleunigt den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich.
Das Ziel bis 2030
Für wen das GEIG verpflichtend ist
Das GEIG gilt für Unternehmen und Immobilienbetreiber, die zugleich Eigentümer von Gebäuden sind. Ausnahmen gibt es z. B. bei Nichtwohngebäuden (kleine und mittelständische Unternehmen) und bei Bestandsgebäuden (Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur < 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung).

Ihre Pluspunkte
+ GEIG als Hebel für Entwicklung und Ausbau der Elektromobilität
+ Realisierung der Elektromobilität bei Ihren Projekten
+ Installation von Ladepunkten
+ Vorrüstung von Gebäuden mit Lade- und Leitungsinfrastruktur
Diese Perspektive
bietet Ihnen das GEIG
Erfahren Sie alles über den Anwendungsbereich, für wen die Bestimmungen verpflichtend sind und mit welchen Hager Produkten Sie die Leitungs- bzw. Elektroinfrastruktur realisieren können.
Anwendungsbereich des GEIG
Das GEIG regelt die Errichtung der vorbereitenden Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Neubauten sowie Bestandsgebäuden.
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Was bedeutet Ladeinfrastruktur?
Als Ladeinfrastruktur wird das gesamte Spektrum elektrotechnischer Verbindungen für die Elektromobilität bezeichnet, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung der Ladepunkte notwendig ist.
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Was bedeutet Leitungsinfrastruktur?
Unter Leitungsinfrastruktur versteht man eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen, die unter Zuhilfenahme von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Bodeninstallationssystemen und Kabelpritschen umgesetzt wird, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus umfasst die Leitungsinfrastruktur den erforderlichen Raum für den Zählerplatz und den Einbau intelligenter Messsysteme.
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Was gehört dazu?
Was, wann, in welchem Umfang?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt haben – auch ohne Renovierungspflicht.
|
Stellplätze |
Leitungsinfrastruktur |
Ladepunkt |
Umsetzung |
||
|
Neubau |
Wohngebäude |
> 5 |
jeder Stellplatz |
0 |
25.03.2021 |
|
Nichtwohngebäude |
> 6 |
jeder 3. Stellplatz |
≥ 1 |
25.03.2021 |
|
|
Renovierung |
Wohngebäude |
> 10 |
jeder Stellplatz |
0 |
25.03.2021 |
|
Nichtwohngebäude |
> 10 |
jeder 5. Stellplatz |
≥ 1 |
25.03.2021 |
|
|
Bestand |
Nichtwohngebäude |
> 20 |
0 |
≥ 1 |
01.01.2025 |
1. Stellplätze innerhalb des Gebäudes:
Hier müssen die Vorbereitungen im Rahmen einer „größeren“ Renovierung des Gebäudes vorgenommen werden.
2. Stellplätze außerhalb des Gebäudes:
Hier müssen die Vorbereitungen nur vorgenommen werden, wenn die Renovierungen den Parkplatz mit einschließen.
Bündelung von Ladeverpflichtungen
Das GEIG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die gebündelte Erfüllung von Ladeverpflichtungen, beispielsweise im Rahmen von Quartierslösungen. Ladepunkte können dabei an einem oder mehreren zentralen Standorten errichtet werden.
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Elektroinfrastruktur
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Hinweise zum aktuellen Rechtsstand
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 25. März 2021 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2024 geändert. Maßgeblich ist jeweils die aktuell gütige Fassung des Gesetzes gemäß Bundesgesetzblatt.
Einzelne Pflichten des GEIG, insbesondere für bestehende Nichtwohngebäude wurden bereits 2021 beschlossen, greifen jedoch erst zu späteren Zeitpunkten – beispielsweise ab dem 1. Januar 2025.
Offizielle Rechtsquellen:
Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetz (GEIG):
https://www.gesetze-im-internet.de/geig/
Bundesgesetzblatt – Verkündungen und Gesetzesfassungen:
https://www.recht.bund.de/
Gesetz zur Änderung des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes (2024):
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/gesetz-zur-aenderung-des-gebaeude-elektromobilitaetsinfrastruktur-gesetzes.html




