Rauch­warn­melder retten Leben!
Normen und Gesetze

Normen

Geprüfte Sicher­heit in schönster Form

Alle Rauch­warn­melder für den deut­schen Markt müssen die Anfor­de­rungen der DIN EN 14604 erfüllen. Wer als Verbrau­cher oder Vermieter auf mehr Qualität und Zuver­läs­sig­keit setzt, kann sich heute an einem weiteren Zeichen orien­tieren: „Q“. Das unab­hän­gige, herstel­lerneu­trale Quali­täts­symbol wird seit Mitte 2011 für hoch­wer­tige Rauch­warn­melder vergeben, die für den Lang­zeit­ein­satz beson­ders geprüft wurden – wie die Stan­dard-Rauch-, Funk-Rauch und Funk-Dual­warn­melder von Hager.



CE-Kenn­zeich­nung

Die CE-Kenn­zeich­nung bestä­tigt ledig­lich die Über­ein­stim­mung mit den vom Hersteller erklärten Leis­tungen der EN 14604, dass der Hersteller die für die CE-Kenn­zeich­nung vorge­schrie­benen Verfahren einge­halten hat und damit die Handel­bar­keit des Produktes im Binnen­markt. Die CE-Kenn­zeich­nung ist kein Kenn­zei­chen für eine beson­dere Qualität.
Vom Forum Brand­rauch­prä­ven­tion e.V. wurde das Quali­täts­zei­chen „Q“ einge­führt. Rauch­warn­melder mit dem „Q“ müssen aktuell eine erwei­terte Prüfung nach der vfdb-Richt­linie 14-01 durch ein Prüf­institut bestehen.
Über die Anfor­de­rungen der EN 14604 hinaus gehen insbe­son­dere die Prüfungen zur Lang­le­big­keit der Geräte und zur Redu­zie­rung von Fehl­alarmen.
Nur Geräte mit fest einge­bauter 10-Jahres-Batterie können das „Q“ bekommen.



Alle Normen und Gesetze
im Über­blick

   EN 14604  Landes­bau­ord­nung  DIN 14676
Aktu­elle Fassung 2005 (Neufas­sung in Vorbe­rei­tung) nach Bundes­land verschieden 2018 gültig
Anwen­dungs­be­reich
  • Anfor­de­rungen
  • Leis­tungs­kri­te­rien
  • Herstel­ler­an­wei­sungen für Rauch­warn­melder nach dem: Streu­licht­prinzip, Durch­licht­prinzip oder Ioni­sa­ti­ons­prinzip
  • für Anwen­dungen in Haus­halten oder für vergleich­bare Anwen­dungen
  • Welche Räume sind mit Rauch­warn­mel­dern auszu­statten
  • Bis wann müsen beste­hende Wohnungen und Wohn­häuser nach­ge­rüstet werden *)
  • Wer ist für den Einbau verant­wort­lich *)
  • Wer ist für den Betrieb und die Wartung verant­wort­lich *)

    *) nicht eindeutig gere­gelt
  • Planung und Einbau
  • Betrieb
  • Instand­hal­tung von Rauch­warn­mel­dern in
    Wohn­häu­sern
    Wohnungen
  • Räumen mit wohnungs­ähn­li­cher Nutzung
Geltungs­be­reich Europa jewei­liges Bundes­land Deutsch­land
Gesetz­liche Grund­lage Baupro­duk­ten­ver­ord­nung (BauPVO) Die Landes­bau­ord­nung ist ein Landes­ge­setz. keine


Die Geset­zes­lage

Schüt­zen­hilfe beim Verkaufs­ge­spräch leistet auch die Rechts­lage:

In Neubauten in allen 16 Bundes­län­dern sind Rauch­warn­melder Pflicht. In 15 von 16 Bundes­län­dern gilt die Rauch­warn­mel­d­er­pflicht eben­falls für Bestands­bauten.


Landes­bau­ord­nungen

Verpflich­tung zur Ausstat­tung von Wohnungen mit Rauch­warn­mel­dern in allen:

  • Schlaf­räumen
  • Kinder­zim­mern
  • Flucht­wegen in der Wohnung

(Hinweis: Einfa­mi­li­en­häuser, Reihen­häuser usw. sind baurecht­lich „Wohnungen“!)

 

Ausnahme Baden-Würt­tem­berg, Sachsen und Hessen:

  • alle Aufent­halts­räumen, in denen bestim­mungs­gemäß Personen schlafen (auch in Räumen, die nicht zu einer Wohnung gehören)
  • Rettungs­wege von solchen Aufent­halts­räumen (in Baden-Würt­tem­berg: „in derselben Nutzungs­ein­heit“)

Vorteile Q-zerti­fi­zierte Rauch­warn­melder von Hager

  • Kein jähr­li­cher Batte­rie­aus­tausch
  • Perma­nente Betriebs­be­reit­schaft
  • Lebens­dauer von mindes­tens 10 Jahren

 

Reduk­tion von Falschalarmen durch:

  • verstärkten Schutz gegen Rauch­mess­kammer
  • erhöhte Resis­tenz gegen Schä­di­gungen durch feuchtes Raum­klima, Korro­sion und Tempe­ra­tur­wechsel sowie elek­tro­ma­gne­ti­sche Strah­lung
  • verbes­serte Elek­tronik und Eigen­über­wa­chung
  • erhöhte tabi­lität von Gehäuse und Kompo­nenten

Rauch­warn­melder Turnus­wechsel

Hinweis:

In einigen Bundes­län­dern wie beispiels­weise Meck­len­burg-Vorpom­mern und Schleswig-Holstein ist die Rauch­warn­mel­d­er­pflicht nun schon zehn Jahre gültig und es steht der nach zehn Jahren fällige Turnus­wechsel der Rauch­warn­melder an. In unserer Produkt­in­for­ma­tion finden Sie alle Infor­ma­tionen zum vorge­schrie­benen Turnus­wechsel pro Bundes­land.