Rauchwarnmelder retten Leben!
Normen und Gesetze
Geprüfte Sicherheit in schönster Form
Alle Rauchwarnmelder für den deutschen Markt müssen die Anforderungen der DIN EN 14604 erfüllen. Wer als Verbraucher oder Vermieter auf mehr Qualität und Zuverlässigkeit setzt, kann sich heute an einem weiteren Zeichen orientieren: „Q“. Das unabhängige, herstellerneutrale Qualitätssymbol wird seit Mitte 2011 für hochwertige Rauchwarnmelder vergeben, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden – wie die Standard-Rauch-, Funk-Rauch und Funk-Dualwarnmelder von Hager.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung bestätigt lediglich die Übereinstimmung mit den vom Hersteller erklärten Leistungen der EN 14604, dass der Hersteller die für die CE-Kennzeichnung vorgeschriebenen Verfahren eingehalten hat und damit die Handelbarkeit des Produktes im Binnenmarkt. Die CE-Kennzeichnung ist kein Kennzeichen für eine besondere Qualität.
Vom Forum Brandrauchprävention e.V. wurde das Qualitätszeichen „Q“ eingeführt. Rauchwarnmelder mit dem „Q“ müssen aktuell eine erweiterte Prüfung nach der vfdb-Richtlinie 14-01 durch ein Prüfinstitut bestehen.
Über die Anforderungen der EN 14604 hinaus gehen insbesondere die Prüfungen zur Langlebigkeit der Geräte und zur Reduzierung von Fehlalarmen.
Nur Geräte mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie können das „Q“ bekommen.
Alle Normen und Gesetze
im Überblick
EN 14604 | Landesbauordnung | DIN 14676 | |
Aktuelle Fassung | 2005 (Neufassung in Vorbereitung) | nach Bundesland verschieden | 2018 gültig |
Anwendungsbereich |
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Geltungsbereich | Europa | jeweiliges Bundesland | Deutschland |
Gesetzliche Grundlage | Bauproduktenverordnung (BauPVO) | Die Landesbauordnung ist ein Landesgesetz. | keine |
Die Gesetzeslage
Schützenhilfe beim Verkaufsgespräch leistet auch die Rechtslage:
In Neubauten in allen 16 Bundesländern sind Rauchwarnmelder Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchwarnmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten.
Landesbauordnungen
Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in allen:
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluchtwegen in der Wohnung
(Hinweis: Einfamilienhäuser, Reihenhäuser usw. sind baurechtlich „Wohnungen“!)
Ausnahme Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen:
- alle Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (auch in Räumen, die nicht zu einer Wohnung gehören)
- Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen (in Baden-Württemberg: „in derselben Nutzungseinheit“)
Vorteile Q-zertifizierte Rauchwarnmelder von Hager
- Kein jährlicher Batterieaustausch
- Permanente Betriebsbereitschaft
- Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
Reduktion von Falschalarmen durch:
- verstärkten Schutz gegen Rauchmesskammer
- erhöhte Resistenz gegen Schädigungen durch feuchtes Raumklima, Korrosion und Temperaturwechsel sowie elektromagnetische Strahlung
- verbesserte Elektronik und Eigenüberwachung
- erhöhte tabilität von Gehäuse und Komponenten
Rauchwarnmelder Turnuswechsel
Hinweis:
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchwarnmelderpflicht nun schon zehn Jahre gültig und es steht der nach zehn Jahren fällige Turnuswechsel der Rauchwarnmelder an. In unserer Produktinformation finden Sie alle Informationen zum vorgeschriebenen Turnuswechsel pro Bundesland.