DIN VDE 0100-420
Aktua­li­sierte Bestim­mungen, Anwen­dung, Umset­zungs­pflicht

Brände verhin­dern, die von Fehler­licht­bögen verur­sacht werden

DIN VDE 0100-420


Welche Vorgaben stehen in der Neufas­sung
DIN VDE 0100-420:2019-10 (1. Oktober 2019)?



Seit dem 1. Oktober 2019 ist die aktua­li­sierte Fassung der DIN VDE 0100-420 in Kraft. Die Norm gibt vor, welche Maßnahmen zum Schutz vor den ther­mi­schen Auswir­kungen von Fehler­licht­bögen zu ergreifen sind. Im Kern geht es darum, Brände zu verhin­dern, die durch Fehler­licht­bögen ausge­löst werden können. Dieser Schutz lässt sich mit soge­nannten Brand­schutz­schal­tern erzielen. Speziell im aktua­li­sierten Abschnitt 421.7 wird der Einsatz von Fehler­licht­bogen-Schutz­ein­rich­tungen (Arc Fault Detec­tion Device, AFDD) beschrieben.



Wann ist die DIN VDE 0100-420 anzu­wenden?



Der Geltungs­be­reich der DIN VDE 0100-420:2019-10 erstreckt sich ausschließ­lich auf

 

  • Neuan­lagen bzw. 
  • Erwei­te­rung oder Ände­rung

Das heißt, Altan­lagen müssen nicht zwin­gend durch Brand­schutz­schalter der neuen Normen­lage ange­passt werden. Für Anlagen, die sich zum Zeit­punkt der Veröf­fent­li­chung in Planung oder im Bau befinden, gibt es eine Über­gangs­frist bis zum 30. September 2021.

Der Einsatz von Brand­schutz­schal­tern wurde in Absatz 421.7 neu gere­gelt. Es wird empfohlen, beson­dere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswir­kungen von Fehler­licht­bögen (ther­mi­sche Auswir­kungen) bei beson­deren Risiken zu treffen. Um diese beson­deren Risiken zu erkennen, ist in der Planungs­phase eine Risiko- und Sicher­heits­be­wer­tung durch­zu­führen und das Ergebnis zu doku­men­tieren. Abhängig vom Ergebnis der Risiko- und Sicher­heits­be­wer­tung können drei mögliche Maßnahmen getroffen werden:

 

  1. bauliche Maßnahmen (erd- und kurz­schluss­si­chere Verle­gung, z.B. Einzel­ader im Beton)
  2. orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen (z.B. Aufsichts­person im Museum)
  3. anla­gen­tech­ni­sche Maßnahmen

 

Der AFDD stellt eine anla­gen­tech­ni­sche Maßnahme dar. Durch den Einsatz von AFDDs als anla­gen­tech­ni­sche Maßnahme werden beson­dere Risiken durch ther­mi­sche Auswir­kungen von Fehler­licht­bögen abge­deckt.

 

Hinweis: Derzeit liegt noch kein offi­zi­eller Leit­faden für die Risiko- und Sicher­heits­be­wer­tung vor. Sollte sich das ändern, aktua­li­sieren wir diese Seite entspre­chend.

 

Die gefor­derte Risiko- und Sicher­heits­be­wer­tung kann stark verein­facht werden, wenn AFDDs zum Einsatz kommen. In jedem Fall ist die getrof­fene Entschei­dung und Maßnahme zum Einsatz von AFDDs schrift­lich zu doku­men­tieren.

Entspre­chend obliegt dies dem Errichter. Dieses Vorgehen ist mindes­tens für die folgenden Bereiche durch­zu­führen:

 


Räum­lich­keiten mit Schlaf­ge­le­gen­heit ohne Berück­sich­ti­gung der Feuer­wi­der­stands­klasse Räum­lich­keiten sind nach allen Seiten abge­schlos­sene Raum­ge­bilde. Beispiele: Schlaf­zimmer, Schlaf­räume, Gäste­zimmer, Hotel­zimmer.

Person in einer Werkstatt mit Schutzbrille und Kopfhörern um den Hals

Feuer­ge­fähr­dete Betriebs­stätten (nach Muster­bau­ord­nung, MBO) Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lage­rung von Stoffen mit Explo­sions- oder erhöhter Brand­ge­fahr verbunden ist. Darunter fallen Orte, in denen leicht entzünd­liche Stoffe gela­gert oder verar­beitet werden, wie Scheunen, Papier­fa­briken, Drucke­reien, Schrei­ne­reien, Säge­werke. Leicht entzünd­lich sind brenn­bare Stoffe, die der Flamme eines Streich­holzes 10s lang ausge­setzt waren und nach der Entfer­nung der Zünd­quelle weiter­brennen oder weiter­glimmen.

Räume oder Orte aus Bauteilen mit brenn­baren Baustoffen, wenn diese einen gerin­geren Feuer­wi­der­stand als feuer­hem­mend aufweisen. Dies betrifft Gebäude und Räume, die nicht mindes­tens die Feuer­wi­der­stands­klasse F30 einhalten. Diese muss vom Gebäu­de­er­richter so auch doku­men­tiert sein.

Räume oder Orte mit Gefähr­dungen für uner­setz­bare Güter wie Museen, Gale­rien, Natio­nal­denk­mä­lern.


Bei Anwen­dung der Norm oder der zuvor genannten Möglich­keiten ist die Verant­wor­tung klar gere­gelt:

Anwen­dungs­fall

Verant­wor­tung

Bei Instal­la­tion in den Fällen, welche die Norm vorsieht (d.h. empfiehlt oder fordert)

hat man nach den allge­meinen Regeln der Technik instal­liert. 

Bei Anwen­dung der Gefahren- und Risi­ko­ana­lyse und den daraus folgenden Maßnahmen

trägt der Aussteller die Verant­wor­tung.

Bei gleich­wer­tigen Maßnahmen

trägt der Errichter die Verant­wor­tung (sog. Beweis­last­um­kehr). 




Warum soll ich die DIN VDE 0100-420 umsetzen?
Vermu­tungs­wir­kung der Norm



Die Anwen­dung von DIN VDE-Bestim­mungen ist zum größten Teil frei­willig. Wird eine DIN-Norm (oder auch DIN VDE) in einem Gesetz oder einer Verord­nung gefor­dert, wird die korrekte Anwen­dung gesetz­lich verpflich­tend. DIN-VDE-Normen sind über­wie­gend tech­ni­sche Regeln, die nicht als tech­ni­sche Baube­stim­mung in der Landes­bau­ord­nung einge­führt sind. Dies gilt ebenso bei der DIN VDE 0100-420.

Hager empfiehlt die Anwen­dung der aktu­ellen DIN VDE 0100-420 und den Einsatz des AFDD aus folgenden Gründen: Im Gesetz über die Elek­tri­zi­täts- und Gasver­sor­gung (Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz – EnWG, Stand 06. Juni 2017) steht im Teil 6 zu „Sicher­heit und Zuver­läs­sig­keit der Ener­gie­ver­sor­gung“, § 49 Anfor­de­rungen an Ener­gie­an­lagen:


  1. Ener­gie­an­lagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die tech­ni­sche Sicher­heit gewähr­leistet ist. Dabei sind vorbe­halt­lich sons­tiger Rechts­vor­schriften die allge­mein aner­kannten Regeln der Technik zu beachten.
  2. Die Einhal­tung der allge­mein aner­kannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeu­gung, Fort­lei­tung und Abgabe von Elek­tri­zität die tech­ni­schen Regeln des Verbandes der Elek­tro­technik und Elek­tronik Infor­ma­ti­ons­technik e. V. einge­halten worden sind.

Die Folge: Bei Umset­zung der Bestim­mungen des VDE können Sie sich als Elek­tro­f­ach­kraft sicher sein, die aner­kannten Regeln der Technik einge­halten zu haben. Dies dreht die Beweis­last um. Sie haben also sämt­liche Maßnahmen getroffen, um ein Unglück zu verhin­dern.

 

Wenn die Norm nicht einge­halten wird, der Stan­dard demzu­folge abge­senkt oder auch erhöht wird, muss bei einer Ausein­an­der­set­zung nach­ge­wiesen werden, dass alles dem entspro­chen hat, als sei die Regel einge­halten worden.


Schon gewusst?

AFDDs sind in anderen Ländern schon länger Pflicht als in Deutsch­land. Dort hat sich die Technik etabliert und das Schutz­ni­veau deut­lich erhöht. 



Wie funk­tio­nieren Brand­schutz­schalter in Verbin­dung
mit der VDE 0100-420?



Die AFDD-Einheit über­wacht die Sinus­welle von Strom und Span­nung. Werden ab einem Strom­wert von 2,5 A charak­te­ris­ti­sche Strom- und Span­nungs­ver­läufe detek­tiert, die einen gewissen Ener­gie­in­halt mit Bran­d­ri­siko über­schreiten und auf einen Fehler­licht­bogen als Folge einer schlechten Kontakt­stelle hinweisen, schaltet der Brand­schutz­schalter den Strom­kreis ab. Als Schwell­wert für eine Abschal­tung wird ein Ener­gie­ge­halt von 450 Joule zugrunde gelegt. Dieser ist in der Lage, ein PVC-Kabel zu entzünden. Jeder Abschal­tung geht eine mikro­pro­zes­sor­ge­stützte Analyse voraus, bei der von der inte­grierten Soft­ware des Brand­schutz­schal­ters 120 verschie­dene Para­meter über­wacht und ausge­wertet werden.

 

Bei Hager erhalten Sie über 40 AFDD-Vari­anten inkl. FI/LS-Kombi­ge­räte. Damit werden Sie jeder Anfor­de­rung gerecht.

 

Mehr über die Ursa­chen sowie die Entste­hung von seri­ellen und paral­lelen Licht­bögen lesen Sie im Hager Tipp 40.