DIN VDE 0100-420
Aktualisierte Bestimmungen, Anwendung, Umsetzungspflicht
Brände verhindern, die von Fehlerlichtbögen verursacht werden
Welche Vorgaben stehen in der Neufassung
DIN VDE 0100-420:2019-10 (1. Oktober 2019)?
Seit dem 1. Oktober 2019 ist die aktualisierte Fassung der DIN VDE 0100-420 in Kraft. Die Norm gibt vor, welche Maßnahmen zum Schutz vor den thermischen Auswirkungen von Fehlerlichtbögen zu ergreifen sind. Im Kern geht es darum, Brände zu verhindern, die durch Fehlerlichtbögen ausgelöst werden können. Dieser Schutz lässt sich mit sogenannten Brandschutzschaltern erzielen. Speziell im aktualisierten Abschnitt 421.7 wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Device, AFDD) beschrieben.
Wann ist die DIN VDE 0100-420 anzuwenden?
Der Geltungsbereich der DIN VDE 0100-420:2019-10 erstreckt sich ausschließlich auf
- Neuanlagen bzw.
- Erweiterung oder Änderung
Das heißt, Altanlagen müssen nicht zwingend durch Brandschutzschalter der neuen Normenlage angepasst werden. Für Anlagen, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Planung oder im Bau befinden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2021.
Der Einsatz von Brandschutzschaltern wurde in Absatz 421.7 neu geregelt. Es wird empfohlen, besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen (thermische Auswirkungen) bei besonderen Risiken zu treffen. Um diese besonderen Risiken zu erkennen, ist in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren. Abhängig vom Ergebnis der Risiko- und Sicherheitsbewertung können drei mögliche Maßnahmen getroffen werden:
- bauliche Maßnahmen (erd- und kurzschlusssichere Verlegung, z.B. Einzelader im Beton)
- organisatorische Maßnahmen (z.B. Aufsichtsperson im Museum)
- anlagentechnische Maßnahmen
Der AFDD stellt eine anlagentechnische Maßnahme dar. Durch den Einsatz von AFDDs als anlagentechnische Maßnahme werden besondere Risiken durch thermische Auswirkungen von Fehlerlichtbögen abgedeckt.
Hinweis: Derzeit liegt noch kein offizieller Leitfaden für die Risiko- und Sicherheitsbewertung vor. Sollte sich das ändern, aktualisieren wir diese Seite entsprechend.
Die geforderte Risiko- und Sicherheitsbewertung kann stark vereinfacht werden, wenn AFDDs zum Einsatz kommen. In jedem Fall ist die getroffene Entscheidung und Maßnahme zum Einsatz von AFDDs schriftlich zu dokumentieren.
Entsprechend obliegt dies dem Errichter. Dieses Vorgehen ist mindestens für die folgenden Bereiche durchzuführen:
Bei Anwendung der Norm oder der zuvor genannten Möglichkeiten ist die Verantwortung klar geregelt:
Anwendungsfall |
Verantwortung |
Bei Installation in den Fällen, welche die Norm vorsieht (d.h. empfiehlt oder fordert) |
hat man nach den allgemeinen Regeln der Technik installiert. |
Bei Anwendung der Gefahren- und Risikoanalyse und den daraus folgenden Maßnahmen |
trägt der Aussteller die Verantwortung. |
Bei gleichwertigen Maßnahmen |
trägt der Errichter die Verantwortung (sog. Beweislastumkehr). |
Warum soll ich die DIN VDE 0100-420 umsetzen?
Vermutungswirkung der Norm
Die Anwendung von DIN VDE-Bestimmungen ist zum größten Teil freiwillig. Wird eine DIN-Norm (oder auch DIN VDE) in einem Gesetz oder einer Verordnung gefordert, wird die korrekte Anwendung gesetzlich verpflichtend. DIN-VDE-Normen sind überwiegend technische Regeln, die nicht als technische Baubestimmung in der Landesbauordnung eingeführt sind. Dies gilt ebenso bei der DIN VDE 0100-420.
Hager empfiehlt die Anwendung der aktuellen DIN VDE 0100-420 und den Einsatz des AFDD aus folgenden Gründen: Im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, Stand 06. Juni 2017) steht im Teil 6 zu „Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung“, § 49 Anforderungen an Energieanlagen:
- Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e. V. eingehalten worden sind.
Die Folge: Bei Umsetzung der Bestimmungen des VDE können Sie sich als Elektrofachkraft sicher sein, die anerkannten Regeln der Technik eingehalten zu haben. Dies dreht die Beweislast um. Sie haben also sämtliche Maßnahmen getroffen, um ein Unglück zu verhindern.
Wenn die Norm nicht eingehalten wird, der Standard demzufolge abgesenkt oder auch erhöht wird, muss bei einer Auseinandersetzung nachgewiesen werden, dass alles dem entsprochen hat, als sei die Regel eingehalten worden.
Schon gewusst?
AFDDs sind in anderen Ländern schon länger Pflicht als in Deutschland. Dort hat sich die Technik etabliert und das Schutzniveau deutlich erhöht.
Wie funktionieren Brandschutzschalter in Verbindung
mit der VDE 0100-420?
Die AFDD-Einheit überwacht die Sinuswelle von Strom und Spannung. Werden ab einem Stromwert von 2,5 A charakteristische Strom- und Spannungsverläufe detektiert, die einen gewissen Energieinhalt mit Brandrisiko überschreiten und auf einen Fehlerlichtbogen als Folge einer schlechten Kontaktstelle hinweisen, schaltet der Brandschutzschalter den Stromkreis ab. Als Schwellwert für eine Abschaltung wird ein Energiegehalt von 450 Joule zugrunde gelegt. Dieser ist in der Lage, ein PVC-Kabel zu entzünden. Jeder Abschaltung geht eine mikroprozessorgestützte Analyse voraus, bei der von der integrierten Software des Brandschutzschalters 120 verschiedene Parameter überwacht und ausgewertet werden.
Bei Hager erhalten Sie über 40 AFDD-Varianten inkl. FI/LS-Kombigeräte. Damit werden Sie jeder Anforderung gerecht.
Mehr über die Ursachen sowie die Entstehung von seriellen und parallelen Lichtbögen lesen Sie im Hager Tipp 40.