Brandschutzsysteme
von Hager
mit der DIN EN 61439 Zertifizierung
Brandschutz
in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebau
In größeren Wohnbauten sowie öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gelten für die Elektroinstallation besondere Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Je nach Anforderung muss die Stromversorgung für definierte Zeiträume auch im Brandfall erhalten bleiben, damit die Funktionsfähigkeit von Notbeleuchtungen und elektrischen Rauchabzügen weiter besteht. Gleichzeitig darf es in Flucht- und Rettungswegen weder zur Rauchentwicklung noch zu Ausgasungen durch verschmorte Kabel und Kunststoffe kommen. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen diese Wege hinsichtlich der Elektroinstallation erfüllen müssen.
Anforderungen an den baulichen Brandschutz:
rechtliche Rahmen
Wichtigstes Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist der Personenschutz und damit vor allem die Sicherung von Flucht- und Rettungswegen. Diese sind definiert als Verkehrswege, über die sich Personen selbst in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Damit Gebäude sicher verlassen bzw. evakuiert werden können, müssen sie also über entsprechende Flucht- und Rettungswege verfügen. Die entsprechenden Anforderungen an den baulichen Brandschutz werden in der Musterbauordnung (MBO) und in der Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie (MLAR) beschrieben, die in den jeweiligen Ländern als Landesbauordnungen (LBO) und Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) eingeführt sind.
Musterbauordnung (MBO) und
Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie (MLAR)
Welche Anforderungen diese Wege hinsichtlich der Elektroinstallation erfüllen müssen, regeln die MBO und die MLAR. So fordert z. B. die MBO 2002 in § 40: „In notwendigen Treppenräumen … und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.“ Und in der MLAR von 2005 heißt es in Punkt 3.2.2 zu Leitungsanlagen in Rettungswegen: „Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber notwendigen Treppenräumen und Räumen … durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen…“ Um dieser Vorgabe zu entsprechen, hat Hager seine feuerwiderstandsfähigen Schränke und Wandvorsatztüren mit umlaufenden Rauch- und Brandschutzdichtungen ausgestattet. Ebenso müssen laut MLAR Installationsschächte und -kanäle, Unterdecken sowie Unterflurkanäle aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Zudem müssen sie eine Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen, die der höchsten notwendigen Feuerwiderstandsfähigkeit der von ihnen durchdrungenen raumabschließenden Bauteile entspricht.
Funktionserhalt nach MLAR
Um diese Vorgaben zu erreichen, stehen dem Planer nach MLAR folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Leitungsanlagen können
- in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen untergebracht werden, die gegenüber anderen Räumen durch Wände, Decken und Türen abgetrennt sind, die wiederum über eine Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhaltes verfügen und – mit Ausnahme der Türen – aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen;
- durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhalts nachgewiesen ist. Hierbei ist nach Vorgabe zu berücksichtigen, dass Anzahl und Anordnung aller in das Gehäuse eingebauten elektrischen Betriebsmittel genau definiert sind und diese anschließend nicht mehr ohne weiteres geändert oder angepasst werden dürfen. Das heißt: Eine freie Projektierung ist nicht möglich, sondern es dürfen nur typgeprüfte und vom DIBt zugelassene Schaltgerätekombinationen eingesetzt werden. Typprüfungen und das dazugehörige Zulassungsverfahren sind jedoch mit einer langen Wartezeit und hohen Kosten verbunden. Das DIBt hat zwar mittlerweile ein Nachweisverfahren erarbeitet, das es ermöglichen soll, Auswahl und Anordnung der elektrischen Betriebsmittel flexibler zu gestalten als bisher. Dabei ist jedoch zu belegen, dass die Erwärmung des Verteilers im Brandfall zulässig nach den Vorgaben der Normenreihe DIN EN 61439 ist – und zwar über den Nachweis gleicher Funktion (z. B. Leistungsschalter) und gleicher Bauart (z. B. Kompaktschalter) unter gleichen Bemessungsgrößen (Strom, Spannung, Verlustleistung).
- mit Bauteilen (einschließlich ihrer Abschlüsse) umgeben werden, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhalts haben und (mit Ausnahme der Abschlüsse) aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten im Brandfall für die Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist. Hager bietet eine Lösung bezüglich feuerwiderstandgeprüfter Gehäuse, die für den Einbau von Verteilern bestimmt sind, an die wiederum Anforderungen hinsichtlich Brandlastdämmung oder Funktionserhalt gestellt werden. Dabei gelten ebenso die Anforderungen an die Brandschutzgehäuse, die sich aus den geltenden Regeln und Vorschriften der Elektrotechnik ergeben. Diese sind vom Errichter der Anlage zu befolgen. Weitere Informationen erhalten Sie in den produktbezogenen Zulassungen.
Temperaturregelung im Verteilerinnenraum
bei Normalbetrieb
Im Normalbetrieb müssen Brandschutzgehäuse dieselben Anforderungen nach DIN EN 61439 erfüllen wie Standardgehäuse oder Umhüllungen für Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen. Konstruktionsbedingt erschweren oder verhindern Brandschutzverteiler jedoch die Abfuhr der Wärme, die durch die Verlustleistung der Einbaugeräte entsteht. Um dennoch eine Überhitzung und schlimmstenfalls den Ausfall einer Anlage zu vermeiden, verfügen die modernen Brandschutzverteiler über ein Belüftungssystem. Bei den Brandschutzstand- und -wandschränken von Hager findet die Belüftung hinter den Berührungsschutzabdeckungen statt – also dort, wo Wärme entsteht und abgeführt werden muss. Ein Lüfter ist bereits anschlussfertig vormontiert. So bleibt auch bei hohen Verlustleistungen der Einbaugeräte eine dauerhaft sichere Anlagenverfügbarkeit im Normalbetrieb gewährleistet. Wenn es zu einem Brand im Betriebsraum kommt, wird der Lüfter durch ein externes Schmelzlot automatisch abgeschaltet, damit keine heißen Gase und Rauch in das Gehäuse gelangen. Zusätzlich wird ein Kontakt geschaltet, um eine Störmeldung, z. B. an eine Leitzentrale, zu senden. Ein ab Werk eingebauter Rauchmelder schaltet den Lüfter im Brandfall ab, sodass verhindert wird, dass giftige Gase oder Rauch nach außen gelangen (z. B. bei Anwendung in Fluchtwegen).
Fachgerechte Montage
Bei der Installation und Montage von Brandschutzverteilern und Installationskanälen ist generell darauf zu achten, dass ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel verwendet werden. Zudem darf man Brandschutzgehäuse nur an den entsprechend klassifi zierten Wänden bzw. Decken anbringen. Außerdem muss die Standsicherheit der Brandschutzverteiler gegeben sein, und es muss Vorsorge getroffen werden, dass angrenzende Bauteile im Brandfall nicht auf das Brandschutzsystem fallen können. Darüber hinaus sind hinsichtlich der Anzahl sowie der Verlegeart von Kabeln und Leitungen die einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Hoher Feuerwiderstand – viele Montagevorteile
Elektrische Leitungsanlagen
in Flucht- und Rettungswegen
Neben dem Brandschutzverteiler verdient auch die Leitungsverlegung eine besondere Beachtung. Aus Energie- und Datenleitungen wird im Ernstfall nämlich schnell der seidene Faden, an dem die Sicherheit hoher Sachwerte und das Wohl von Menschen hängen. Mit Brandschutzkanälen machen Sie die Elektroinstallation komplett feuerwiderstandsfähig – nahtlos ab dem Punkt, an dem der Brandschutz der Schranklösungen von Hager aufhört.
Das feuerwiderstandsfähige Kanalsystem tehalit.FWK von Hager
Geprüfte Sicherheit für Funktionserhalt („E“) und Schutz des Flucht- und Rettungsweges („I“)
Unter Funktionserhalt (E) versteht man die Sicherstellung der Funktion einer elektrischen Anlage im Brandfall. Der Schutz des Flucht- und Rettungsweges (I) hingegen bedeutet, dass von Leitungen, die durch den Fluchtweg verlaufen, keine Gefahr ausgehen darf.
Brandschutzkanal
FWK Plus
Der Brandschutzkanal FWK Plus von Hager überzeugt durch erweiterten Feuerwiderstand. Er erfüllt nicht nur die neuesten Anforderungen an die Brandlastdämmung, er lässt sich auch „leichter“ als je zuvor installieren.
Es gibt ausschließlich Kanalsysteme…
die entweder I- ODER E-geprüft,
jedoch keine, die I- UND E-geprüft sind.
In Flucht- und Rettungswegen dürfen grundsätzlich keine Brandlasten installiert werden. Ausnahmen sind Leitungsanlagen, die zum Betrieb des Flucht- und Rettungsweges notwendig sind. Die Verlegung von elektrischen Leitungsanlagen in feuerwiderstandsfähigen Kanalsystemen trägt somit erheblich zum Schutz von Flucht- und Rettungswegen bei. Leitungsanlagen, die zum Schutz von Flucht- und Rettungswegen in entsprechenden Kanalsystemen (I) installiert werden, dürfen nicht zusammen mit Leitungen, die den Funktionserhalt sicherstellen, in einem gemeinsamen Kanal verlegt werden. Eine gemeinsame Verlegung von I- und E-Leitungsanlagen ist unzulässig – sei die mögliche Kosteneinsparung noch so verlockend.
Montage der feuerwiderstandsfähigen
Kanalsysteme
Wandbefestigung mit Auslegern bzw. Abhängern
Neben der typischen Befestigung von tehalit.FWK direkt an Wand oder Decke kann eine normgerechte Montage auch auf Auslegern und Abhängern erfolgen. Das Kanaltragsystem ermöglicht die Installation von Leitungsführungskanälen in Räumen mit unebenen Wand- und Deckenverläufen sowie in Räumen, in denen für ein Kabelkanalsystem, welches direkt auf Wand- oder Decke montiert werden soll, kein Platz vorhanden ist. Ebenfalls möglich: die Erstellung einer Tragkonstruktion gemäß den Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Kanalreihen tehalit.FWK 30 und tehalit.FWK 90.
Feuerschutz in verschiedenen
Kanalformen und -farben
Zum Standardprogramm gehören gerade Kanalstücke (in gewichtsoptimierten Längen) und verschiedene Formteile. Außerdem sind Spezialformteile erhältlich. Standardlieferfarbe ist Reinweiß (RAL 9010); auch eine verzinkte Ausführung ist erhältlich. Die Kanalstücke und Formteile können auf Wunsch aber in allen RAL-Farben lackiert werden.
Fazit:
Alles dicht und sicher – rechtlich und technisch
Das tehalit.FWK-System von Hager schafft maximale Planungssicherheit. Zwei Kanalsysteme stehen zur Verfügung: eines für den Funktionserhalt (E) bis zu einer Dauer von 90 Minuten und eines zum Schutz von Fluchtund Rettungswegen bis zu einer Dauer von 90 Minuten (I). Damit rechtlich alles in Ordnung ist, wurde das tehalit.FWK-System durch ein vom DIBt zugelassenes Institut unabhängig geprüft – so ist sichergestellt, dass alle notwendigen Normen erfüllt sind. Aber nicht nur rechtlich sind Planer mit dem tehalit.FWK-System von Hager auf der sicheren Seite: Eine stabile Stahlblech-Außenhülle und eine Innenverkleidung aus Gipsfaserplatten sorgen für zuverlässigen Leitungsschutz im Brandfall. Das tehalit.FWK-System ist je nach Anwendungsfall nach DIN 4102-11 oder DIN 4102-12 geprüft. Das bedeutet höchste Sicherheit für Menschen im Bereich der Flucht- und Rettungswege, auch wenn sich der Brandherd nicht in ihrer unmittelbaren Nähe befindet. Die Nachinstallation von Leitungen ist problemlos möglich, da die verschraubten Stahlblech-Oberteile jederzeit wieder geöffnet werden können.