EEG
Wissen, was gefördert wird
Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) regelt die Erzeugung, Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Gesetz schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich vorrangig in das Stromnetz eingespeist wird. Betreiber von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen erhalten dafür eine festgelegte Einspeisevergütung.
Ziel des EEG ist der Aufbau einer nachhaltigen Stromversorgung und damit die Förderung des Klima- und Umweltschutzes. Gleichzeitig sollen fossile Energieressourcen geschont, die Kosten der Energieversorgung gesenkt und die technologische Entwicklung vorangetrieben werden.
Die Ziele
Aktuelle Neuerungen
Stand: 2026
2025:
- Wegfall der EEG Umlage
- Anpassung der EEG-Einspeisevergütung
- Reduzierung bürokratischer Hürden durch Wegfall der Umsatz-/Einkommenssteuer
- Ausweitung der Förderung auf PV-Anlagen welche nicht auf dem Hausdach installiert sind
- Wegfall der 70%-Regelung (Spitzkappung)
2026:
- Seit 1. Januar 2026 entfällt der Anspruch auf EEG-Förderungen in Zeiträumen mit negativen Preisen an der Strombörse (gültig für Einspeisevergütung und Marktprämienmodell)
- Der Höchstwert für Ausschreibungen von Windkraftanlagen an Land sinkt 2026 wie im EEG vorgesehen um 2 Prozent
- Die gesetzlich festgelegten Ausbauziele für Photovoltaik und Windenergie werden weiter umgesetzt
- Genehmigungs- und Anmeldeverfahren für erneuerbare Energien-Anlagen wurden weiter vereinfacht, etwa durch die Genehmigungsfreiheit vieler Dach-PV-Anlagen sowie vereinfachte Netzanschluss- und Anmeldeprozesse
- Vereinfachte Regelungen für Mieterstrommodelle und Balkonkraftwerke
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EEG Einspeisevergütung
Da EEG 2025 trennt die Einspeisevergütungssätze nach PV -Überschuss und Volleinspeisung. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten die in der Tabelle (Hager Tipp 48) aufgeführten Vergütungssätze. Ab August 2025 sinken diese halbjährlich um 1%.
Textvorschlag neu:
Das EEG unterscheidet bei Photovoltaikanlagen zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung. Die Vergütung des eingespeisten Stroms richtet sich zudem nach Anlagengröße und Vermarktungsform und erfolgt entweder über eine Einspeisevergütung oder über das Marktprämienmodell im Rahmen der Direktvermarktung.
Seit 1. Februar 2024 sinken die EEG‑Vergütungssätze für neu installierte PV‑Anlagen alle sechs Monate um 1 %, gemäß § 49 EEG 2023. Im August 2026 ist die nächste Reduzierung.
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Abbau bürokratischer Hürden
- Die Einnahmen aus der Netzeinspeisung als auch der private Eigenverbrauch werden von der Einkommenssteuer befreit
- Die Installation von PV-Anlagen einschließlich Batteriespeicher, die auf Wohnhäusern errichtet werden, sind seit Januar 2023 Umsatzsteuer befreit
- Bei der Inbetriebnahme von PV-Anlagen bis 30 kWp muss der Netzbetreiber nur noch in Ausnahmefällen anwesend sein
- Details im Tipp EEG
Text neu:
Private Anlagen (insbesondere Dach-PV):
- Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden
- Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Standardisierte und beschleunigte Netzanschlussverfahren
- Wegfall der 70-% Einspeisebegrenzung für neue Anlagen
Gewerbliche Anlagen:
- Vereinfachte Anmelde- und Netzanschlussprozesse für kleinere und mittlere Anlagen
- Klarere und einheitlichere technische Anschlussbedingungen
- Verkürzte Fristen und standardisierte Abläufe bei Netzbetreibern
- Priorisierung von Erneuerbarer-Energien-Projekte in Genehmigungsverfahren
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Steuerliche Erleichterungen
Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommenssteuerfrei. Installationen auf Wohnhäusern sind zudem unabhängig von der Leistung von der Umsatzsteuer befreit.
Ergänzung zum Nullsteuersatz für PV-Anlagen
Sie können die Erweiterung bzw. Erneuerung von Zählerschränken bei der Installation von PV-Anlagen dauerhaft ohne Umsatzsteuer anbieten. Die Finanzbehörden von Bund und Länder haben beschlossen, dass die isolierte Erweiterung bzw. Erneuerung eines Zählerschranks im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage dem Nullsteuersatz unterliegt.
Diese Chance bietet Ihnen das EEG
Erfahren Sie alles über die EEG Umlagen-Befreiung, die vorgeschriebene Ausstattung und werden Sie zum kompetenten Ratgeber für Ihre Kunden.
Intelligente Messsysteme und
Smart-Meter-Gateways
Das novellierte EEG beschreibt die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMsys), umgangssprachlich auch Smart Meter, zum Fernsteuern und Abrufen von Einspeisedaten von EE-Anlagen. Daraus resultiert, dass neue Photovoltaik-Anlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWp künftig mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) ausgestattet werden müssen.
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Was ist ein intelligentes Messsystem?
Setzt sich aus einer modernen Messeinrichtung (mMe) wie z. B. dem eHZ und einem Smart-Meter-Gateway zusammen.
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Was ist ein Smart-Meter-Gateway?
Mit integriertem Sicherheitsmodul ist die zentrale Kommunikationskomponente, welche Messdaten von digitalen Zählern empfängt, speichert und diese für alle Markteilnehmer aufbereitet. Zu den Daten zählen neben Verbrauchsdaten auch wichtige Parameter für die Administration mit verschiedenen Komponenten und beteiligten Marktakteuren.
Neue Optionen für die Post-EEG-Anlagen
Als Post-EEG-Anlagen werden all jene Anlagen bezeichnet, die älter als 20 Jahre sind und für die eine finanzielle EEG-Vergütung ausläuft. Differenziert wird zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch.
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Volleinspeisung
Bei diesem Modell ist keine Anpassung der Anlage nötig. Die Einspeisevergütung ist mit 5 bis 8 ct verhältnismäßig gering und zudem ist eine Pauschale zur Kostendeckung der Solarstromvermarktung an den Netzbetreiber zu entrichten.
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Eigenverbrauch
Der eigene Solarstrom kann ohne EEG-Umlage bis zu einer Höhe von 30 kWp verbraucht werden. Hierdurch werden Technologien wie Speicher, E-Mobilität und Wärmepumpe lukrativer.
Mieterstrom-Modell
Wohnungsunternehmen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern können sich an der Energiewende beteiligen und selbsterzeugten Strom an Mieter verkaufen. Dieses Vorgehen wird als Mieterstrom-Modell bezeichnet.

flow R3 Energiemanagement-System
Das flow Energiemanagement-System vernetzt PV-Anlage, Verbraucher und Ladeinfrastruktur zu einem intelligenten Gesamtsystem.

Alle Downloads auf einen Blick
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pdf10,45 MB
Hager Tipp 48: Erneuerbare-Energien-Gesetz (23DE0037)
Hager Tipp 48: Erneuerbare-Energien-Gesetz (23DE0037)
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pdf4,29 MB
Hager Tipp 47: Mieterstrom (26DE0045)
Hager Tipp 47: Mieterstrom (26DE0045)
Energiewende im Mehrfamilienhaus
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pdf2,93 MB
Produktinformation Intelligentes Messsystem (20DE0067)
Produktinformation Intelligentes Messsystem (20DE0067)
Anschluss und Verdrahtung von intelligenten Messsystemen in Zählerplätzen
Offizielle Rechtsquellen:
Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG): https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/
Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Änderung des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes (2024): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html