KNX Gesamt-Produkt­da­ten­banken

Für Sie als Down­load verfügbar: alle für die KNX-Geräte unserer Marken verfüg­baren Anwen­dungs­pro­gramme.



Lizenz­ver­ein­ba­rung für die Nutzung der
KNX Produkt­da­ten­banken

Sehr geehrter Geschäfts­partner,

vielen Dank, dass Sie sich mit KNX für den Einsatz von Hager-Produkten bei der Elek­tro­in­stal­la­tion entschieden haben. Die für die Hager KNX Geräte zurzeit nutz­bare Anwen­dungs­soft­ware, Appli­ka­tionen genannt, haben Sie als Down­load (beinhaltet xxx.vdx) erhalten. Diese Datei wird im Weiteren als Hager Produkt­da­ten­bank bezeichnet. Wir weisen darauf hin, dass Sie mit dem Impor­tieren der Produkt­da­ten­bank in Ihre ETS (Engi­nee­ring Tool Soft­ware) die nach­ste­hende Lizenz­ver­ein­ba­rung aner­kennen.

 

1. Nutzungs­rechte

Hager räumt dem Kunden nicht ausschließ­liche, beschränkte Nutzungs­rechte an der Soft­ware ein. Alle nicht ausdrück­lich gewährten Nutzungs­rechte verbleiben bei Hager als Inhaber des Urhe­ber­rechts bzw. als Lizenz­nehmer des Urhe­bers. Sie sind berech­tigt:

  • die Hager Appli­ka­ti­ons­soft­ware als Produkt­da­ten­bank unter Beach­tung der unten aufge­führten Hinweise in die ETS (Engi­nee­ring Tool Soft­ware) einzu­lesen,
  • eine Kopie der Produkt­da­ten­bank für Siche­rungs­zwecke anzu­fer­tigen und
  • die Anwen­dungs­pro­gramme ausschließ­lich in den dafür bestimmten Hager KNX-Geräten bzw. Hager tebis KNX-Geräten zu verwenden.

2. Unzu­läs­sige Nutzung


Sie sind nicht berech­tigt,

  • Kopien der Produkt­da­ten­bank, außer zu Siche­rungs­zwe­cken, anzu­fer­tigen.
  • die Produkt­da­ten­bank oder Appli­ka­ti­ons­soft­ware in einem nicht von der KNX aner­kannten Soft­ware-Werk­zeug zu verwenden und
  • Hager Appli­ka­tionen in Fremd­pro­dukte zu laden.

Die unzu­läs­sige Nutzung der Produkt­da­ten­bank führt zum Verlust jegli­cher Haftungs­an­sprüche. Das Nutzungs­recht erlöscht mit sofor­tiger Wirkung.

 

3. Haftung

Hager haftet im Rahmen der vorlie­genden Lizenz­ver­ein­ba­rung nur für Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­keit, auch in Bezug auf die Eignung der Anwen­dungs­pro­gramme. Hager haftet nicht, wenn Schaden eintritt, der auf eine unzu­läs­sige Nutzung zurück­zu­führen ist, insbe­son­dere nicht für indi­rekte und Folge­schäden, wie z. B. Produk­ti­ons­aus­fall oder entgan­genen Gewinn. Weiter­ge­hende als in dieser Verein­ba­rung ausdrück­lich genannte Scha­dens­er­satz­an­sprüche, gleich aus welchem Rechts­grund, insbe­son­dere wegen fehler­hafter Soft­ware oder Doku­men­ta­tion, sind ausge­schlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­keit zwin­gend gehaftet wird.



Produkt­da­ten­bank ETS5



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