DIN 18015-2:2021-10
Ange­passte Norm und aktu­elle Anfor­de­rungen an Mindest­aus­stat­tung

Wesent­liche Ände­rungen durch aktu­elle Ausstat­tungs­werte.

Nahaufnahme von Händen, die einen Elektro-Grundriss mit Markern markieren

DIN 18015: Teil 1 und 2 

Die aktua­li­sierte DIN 18015 ist an die heutigen tech­ni­schen Anfor­de­rungen ange­passt worden. Die Norm ersetzt damit die bishe­rige DIN 18015 Teil 1 und Teil 2. Erfahren Sie auf dieser Seite, welche wesent­li­chen Ände­rungen sich vor allem durch die aktu­ellen Ausstat­tungs­werte ergeben.

 

Teil 2 der DIN 18015-2:2021-10 defi­niert neue Anfor­de­rungen an die Mindest­aus­stat­tung elek­tri­scher Anlagen in Wohn­ge­bäuden. Diese entspre­chen nicht nur den aktu­ellen tech­ni­schen Gege­ben­heiten, sondern berück­sich­tigen auch verän­derte Baugrund­risse. Die im Teil 2 fest­ge­legten Mindest­an­for­de­rungen sind zudem die Grund­lage für die HEA-Ausstat­tungs­werte RAL-RG 678. Die Mindest­aus­stat­tung der DIN 18015-2 stellt den ersten RAL-Ausstat­tungs­wert dar – die soge­nannte 1-Stern-Instal­la­tion (*). Darüber hinaus werden Mindest­aus­stat­tungen für eine Stan­dard­aus­stat­tung (**) und eine Komfort­aus­stat­tung (***) defi­niert.

 

Erhalten Sie hier: 


DIN 18015:
Geltungs­be­reich und recht­liche Verbind­lich­keit

Alle Anfor­de­rungen der Norm gelten glei­cher­maßen für die Planung neuer Anlagen als auch für die Moder­ni­sie­rung von beste­henden Elek­tro­in­stal­la­tionen. Zudem gilt, dass die Elek­tro­in­stal­la­tion den zum Errich­tungs­zeit­punkt geltenden gesetz­li­chen und behörd­li­chen Vorschriften, DIN-VDE-Normen, DIN-Normen und den Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gungen (TAB) der Netz­be­treiber entspre­chen muss. Die tech­ni­schen Anfor­de­rungen der VDE-AR-N 4100 sind bei Planung, Errich­tung, Anschluss und Betrieb von Kunden­an­lagen an das Nieder­span­nungs­netz des Netz­be­trei­bers eben­falls zu beachten.

Der Geltungs­be­reich der DIN 18015‐1:2020‐05 umfasst Elek­tro­in­stal­la­tionen in Wohnungen mit Kommu­ni­ka­ti­ons­technik und bezieht neben konven­tio­nellen Anlagen auch solche mit Gebäu­de­sys­tem­technik ein. Die im Teil 2 beschrie­benen Ausstat­tungs­werte der elek­tri­schen Anlagen entspre­chen den heutigen Komfort- und Sicher­heits­be­dürf­nissen; inhalt­liche Schwer­punkte des Teils 1 sind die elek­tri­sche Ausstat­tung (auch für die Sicher­heit) und die Verfüg­bar­keit elek­tri­scher Anlagen. Zudem wurden die Anfor­de­rungen an die Doku­men­ta­tion jeder Anlage über­ar­beitet, die Forde­rung der Nach­füh­rung der Doku­men­ta­tion an den Anla­gen­zu­stand aufge­nommen und erst­mals muss die Doku­men­ta­tion notwen­dige Wartungs- und Prüf­in­ter­valle für den bestim­mungs­ge­mäßen Betrieb der elek­tri­schen Anlage (z. B. Rauch­warn­melder) enthalten. Ist die Anwen­dung der DIN 18015 in der Ausschrei­bung vorge­sehen und wurde sie im Werk­ver­trag verein­bart, so ist diese Normen­reihe rechts­ver­bind­lich anzu­wenden.

 

Im TAB-Muster­wort­laut des BDEW wird die Einhal­tung der DIN 18015 z. B. für die Planung der Haupt­lei­tung, des Haupt­strom­ver­sor­gungs­sys­tems oder auch der Zähler­schränke gefor­dert.



Strom­kreis­ver­teiler in Wohnungen
gemäß DIN

Gene­rell sind in Wohnungen Instal­la­ti­ons­klein­ver­teiler nach DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) und DIN 43871 zur Unter­brin­gung von Schutz- und Schalt­ge­räten sowie anderen Betriebs­mit­teln vorzu­sehen. Die Verteiler sind vorzugs­weise in der Nähe des Belas­tungs­schwer­punkts zu plat­zieren – in der Regel also im Flur. In Einfa­mi­li­en­häu­sern ist es auch zulässig, den Strom­kreis­ver­teiler als Verteil­er­feld im Zähler­schrank nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) auszu­führen.

 

Für den Anschluss des Strom­kreis­ver­tei­lers ist vom Zähler­platz für jede Wohnung eine Leitung mit drei Außen­lei­tern (3L, N, PE) und einer zuläs­sigen Strom­be­last­bar­keit von mindes­tens 63 A zum ersten Strom­kreis­ver­teiler vorzu­sehen. Sind mehrere Strom­kreis­ver­teiler für eine Wohnung vorge­sehen (z. B. bei mehr­ge­schos­sigen Wohnungen), richtet sich die Mindest­be­last­bar­keit der Leitungen zu den weiteren Strom­kreis­ver­tei­lern nach dem zu erwar­tenden Leis­tungs­be­darf oder nach der zuge­ord­neten Über­strom-Schutz­ein­rich­tung.



Verle­gung von Kabeln und Leitungen
nach DIN 18015-3: Tipps für Rohr­netze

  1. Für Kabel und Leitungen, die unmit­telbar auf der Decke (Rohdecke) geführt werden, ist für den Schutz gegen Beschä­di­gung ein Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­rohr oder ein Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­kanal vorzu­sehen.
  2. Für Infor­ma­tions- und Kommu­ni­ka­ti­ons­technik (IuK), Vertei­l­an­lagen für Radio/Fern­sehen bzw. Rund­funk und Kommu­ni­ka­ti­ons­technik (RuK) sind jeweils getrennte Rohr­netze vorzu­sehen.

 

Bei der Verle­gung von Kabeln und Leitungen sind die Vorgaben der DIN 18015-3 „Elek­tri­sche Anlagen in Wohn­ge­bäuden – Teil 3: Leitungs­füh­rung und Anord­nung der Betriebs­mittel“ zu beachten. Um eine Gefähr­dung von Personen bzw. Sach­schäden auszu­schließen, hat die Verle­gung gene­rell so zu erfolgen, dass eine mecha­ni­sche Beschä­di­gung ausge­schlossen ist. Beson­dere Sorg­falt ist vor allem bei „unsichtbar“ in Wänden oder Decken verlau­fenden Leitungen gefor­dert. 



Anzahl der Strom­kreise
für Steck­dosen und Beleuch­tung

Die zu wählende Größe des Instal­la­ti­ons­klein­ver­tei­lers ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Ausstat­tungs­um­fang (siehe Tabelle), der Zahl der Strom­kreise sowie den gewünschten Schutz-, Schalt-, Über­wa­chungs- und Rege­lungs­funk­tionen. 


Wohn­fläche der Wohnung   Mindest­an­zahl der Strom­kreise für Steck­dosen und Beleuch­tung  
=< 50 m² 
50 – 75 m²  
75 – 100 m² 
100 – 125 m² 
> 125 m²


DIN 18015-2:
Strom­kreis­ver­teiler in Mehr­raum­woh­nungen sind mindes­tens 4‐reihig auszu­führen

Gemäß DIN 18015-2 sind Strom­kreis­ver­teiler in Mehr­raum­woh­nungen mindes­tens 4‐reihig, bei Einraum­woh­nungen mindes­tens 3‐reihig auszu­führen. Erstre­cken sich abge­schlos­sene Wohnungen über mehrere Etagen, sind mindes­tens zwei Strom­kreis­ver­teiler vorzu­sehen. Die Größe zusätz­li­cher Strom­kreis­ver­teiler – beispiels­weise für die E-Mobi­lität in der Garage – kann nutzungs­ge­recht ange­passt werden, die Mindest­größe von zwei Reihen darf jedoch nicht unter­schritten werden. Um für spätere Ände­rungen und/oder Erwei­te­rungen gerüstet zu sein, empfiehlt die Norm eine Platz­re­serve von 20 Prozent.


Tipp zu den Anfor­de­rungen
an Strom­kreis­ver­teiler

  1. Wir empfehlen eine Platz­re­serve von 20 Prozent
  2. Mindes­tens 4-reihiger Verteiler bei Mehr­raum­woh­nungen
  3. Mindes­tens 3-reihiger Verteiler bei Einraum­woh­nungen
  4. Bei Wohnungen über mehrere Etagen mindes­tens zwei Verteiler
  5. Der zweite Verteiler mindes­tens 2-reihig

Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­teiler 

Zum Strom­kreis- ist in Wohnungen auch ein Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­teiler vorzu­sehen, dieser dient der Aufnahme von aktiven und passiven IuK und/oder RuK‐Kompo­nenten. Hierzu zählen beispiels­weise TAE-Dose, Router/Modem, Swit­ches, Verstärker, Span­nungs­ver­sor­gungen oder auch der Abschluss­punkt des Glas­fa­ser­zu­gangs (APG). Der Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­teiler bildet damit den zentralen Punkt (Stern­punkt) für das Wohnungs­netz. Die Größe des Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­tei­lers resul­tiert aus dem Platz­be­darf der genannten Kompo­nenten sowie aus der Zahl der abge­henden Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­rohre.

 

Die Unter­brin­gung des Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­tei­lers erfolgt bei Einfa­mi­li­en­häu­sern vorzugs­weise im Zähler­schrank neben dem Verteil­er­feld. 

 

Wichtig: Zwischen Strom­kreis­ver­tei­lern und Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­tei­lern ist ein Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­rohr oder ‐kanal vorzu­sehen – beispiels­weise um eine Verbin­dung zur Span­nungs­ver­sor­gung im Kommu­ni­ka­ti­ons­ver­teiler herzu­stellen oder um Kompo­nenten der Gebäu­de­sys­tem­technik anzu­binden.


Die Auslö­sung eines Schutz­schal­ters darf nicht zum Ausfall aller Strom­kreise führen

Getrennte Strom­kreise bei Räumen mit beson­derer Nutzung

Bei Räumen mit beson­derer Nutzung wie beispiels­weise Hobby­räumen empfiehlt es sich, für Steck­dosen und Beleuch­tung grund­sätz­lich getrennte Strom­kreise vorzu­sehen. So können Folgeun­fälle bei Ausfall der Beleuch­tung vermieden werden. Für Wasch­ma­schine und Trockner sind immer sepa­rate Strom­kreise einzu­planen. Als Über­strom‐Schutz­ein­rich­tungen für Beleuch­tungs‐ und Steck­do­sen­strom­kreise sind LS-Schalter oder Fehler­strom‐Schutz­schalter mit einge­bautem Über­strom­schutz (RCBO) vorzu­sehen. 

 

Zulei­tungen zu beson­deren Verbrau­chern

Als Zulei­tung zu Durch­lauf­er­hit­zern für Bade- oder Dusch­zwecke ist eine Dreh­strom­lei­tung mit einer zuläs­sigen Strom­be­last­bar­keit von mindes­tens 35 A zu instal­lieren. Für den Anschluss eines Elek­tro­herdes oder einer Koch­mulde ist eine Leitung mit drei Außen­lei­tern (3L, N, PE) und einer zuläs­sigen Strom­be­last­bar­keit von mindes­tens 20 A zu instal­lieren.


Ist eine Lade­mög­lich­keit für Elek­tro­stra­ßen­fahr­zeuge vorge­sehen, ist eine Zulei­tung mit drei Außen­lei­tern (3L, N, PE) und einer der Lade­sta­tion entspre­chenden Strom­be­last­bar­keit von der Haupt­ver­tei­lung bzw. dem Zähler­schrank zum Lade­platz oder mindes­tens ein entspre­chendes Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­rohr vorzu­sehen.

 

Selek­ti­vität

Bei der Zuord­nung von Anschluss­stellen für Verbrau­cher zu einem Strom­kreis ist darauf zu achten, dass Schutz­ein­rich­tungen wie FI- oder LS-Schalter beim auto­ma­ti­schen Abschalten im Fehler­fall oder beim manu­ellen Abschalten nur einen möglichst kleinen Teil der Anlage außer Betrieb setzen. Ziel ist es, immer eine größt­mög­liche Verfüg­bar­keit der Anlage zu erhalten. Um die Selek­ti­vität auch bei der Hinter­ein­an­der­schal­tung von Über­strom-Schutz­ein­rich­tungen und solchen zum Schutz gegen elek­tri­schen Schlag zu gewähr­leisten, sind Geräte mit entspre­chenden Selek­tiv­ei­gen­schaften zu wählen. Das können beispiels­weise SH-Schalter im Zähler­schrank oder selek­tive FI-Schutz­schalter für den über­ge­ord­neten Fehler­strom- und den Brand­schutz sein. Alter­nativ können für Endstrom­kreise auch FI/LS‐Schalter einge­setzt werden. Hier ergibt sich die höchst­mög­liche Verfüg­bar­keit.

 

Um beim Einsatz von FI-Schal­tern die Verfüg­bar­keit hoch und das Risiko einer Über­last gering zu halten, ist die Zuord­nung von Endstrom­kreisen folgen­der­maßen zu planen: 

  • Mit 2-poligen FI-Schal­tern sind nicht mehr als zwei 1-phasige Endstrom­kreise abzu­si­chern
  • Mit 4-poligen FI-Schal­tern sind nicht mehr als sechs 1-phasige Endstrom­kreise abzu­si­chern

 

Erlaubt: selek­tive Gruppen-FI-Schutz­schalter

Hinsicht­lich der Zuord­nung von Fehler­strom-Schutz­schal­tern zu den Strom­kreisen ist also zu beachten, dass das Abschalten eines FI-Schutz­schal­ters nicht zum Ausfall aller Strom­kreise führen darf. Ableit­ströme, die sich im normalen – also fehler­freien – Betrieb ergeben, dürfen die Fehler­strom-Schutz­ein­rich­tungen nur in dem Maße vorbe­lasten, dass ein sicherer Betrieb möglich ist. Dies erreicht man durch eine entspre­chende Auftei­lung der Strom­kreise und den Einsatz abge­stimmter FI-Schutz­schalter. Die Anzahl notwen­diger Strom­kreise in einer elek­tri­schen Anlage wird in DIN 18015-2 beschrieben.

 

Weitere Infor­ma­tionen über den Schutz gegen elek­tri­schen Schlag aus der DIN VDE 0100-410 erfahren Sie hier und im Hager Tipp 36 als PDF-Down­load.



Tipp für FI-Schalter (RCD)

2-polig: maxi­male Anzahl von 1-phasigen Endstrom­kreisen = 2;

4-polig: maxi­male Anzahl von 1-phasigen Endstrom­kreisen = 6. 

 

Alter­nativ können für Endstrom­kreise auch FI/LS-Schalter einge­setzt werden. In diesem Fall ergibt sich die höchst­mög­liche Verfüg­bar­keit. Weitere Infor­ma­tionen über Effi­zi­ente FI-LS-Absi­che­rung erfahren Sie hier und im Hager Tipp 42 als PDF-Down­load.

 

Zur Vertei­lung der Einspei­sung aus einem 4-poligen Gruppen-FI zu 6 LS steht ab Januar 2025 die neue waage­rechte Phasen­schiene KDN363J für normen­kon­forme Instal­la­tionen nach DIN 18015-1 zur Verfü­gung.



Icon eines Dokuments.

Hager Tipp 21

Aktua­li­sierte DIN 18015

Ausführ­liche Infor­ma­tionen zur aktua­li­sierten DIN 18015 finden Sie im Hager Tipp 21.


DIN 18015-1:2020-05:
Doku­men­ta­ti­ons­pflicht für Instal­la­tions- und Schalt­pläne

Doku­men­ta­ti­ons­pflicht

Den Abschluss einer norm­ge­rechten Instal­la­tion in Wohn­ge­bäuden nach DIN 18015-1:2020-05 bildet eine umfas­sende Doku­men­ta­tion der Instal­la­tions- und Schalt­pläne.

 

Instal­la­ti­ons­pläne

Anschluss- sowie Schalt­stellen sind auf einem Grund­riss­plan anzu­geben; dabei sind die grafi­schen Symbole entspre­chend der DIN EN 60617 zu verwenden.

 

Schalt­pläne

müssen die Art und den Aufbau der Strom­kreise kennt­lich machen sowie die Iden­ti­fi­zie­rung der Einrich­tungen für Schutz-, Trenn- und Schalt­funk­tionen samt ihrer Einbau­orte ermög­li­chen. Darüber hinaus sind weitere Anla­gen­do­ku­men­ta­tionen gemäß DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) zu erstellen.



Tipps für die Planungs­un­ter­lagen
nach DIN 18015-1:2020-05

Die Planungs­un­ter­lagen müssen dem tatsäch­li­chen Stand entspre­chen; Erwei­te­rungen, Ände­rungen und Nutzungs­än­de­rungen sind nach­zu­tragen. Außerdem sind Prüf­be­richte nach DIN VDE 0100‐600 (VDE 0100‐600) sowie die Doku­men­ta­tion nach DIN 18014 den Planungs­un­ter­lagen beizu­fügen. Darüber hinaus muss die Doku­men­ta­tion für den bestim­mungs­ge­mäßen Betrieb der Anlage auch alle erfor­der­li­chen Hinweise und Empfeh­lungen für Wartungs‐ und Prüf­in­ter­valle enthalten. Das betrifft beispiels­weise FI- und Über­span­nungs-Schutz­ein­rich­tungen oder auch Rauch­warn­melder.

 

Check­liste Doku­men­ta­tion:

  • Instal­la­ti­ons­plan
  • Strom­lauf­plan
  • Aufbau­zeich­nung oder Foto
  • Erwei­te­rungs- und Ände­rungs­ver­merke sowie Prüf­pro­to­kolle
  • Empfeh­lungen für notwen­dige Wartungs- und Prüf­in­ter­valle

 

Die Doku­men­ta­tion der Elek­tro­in­stal­la­tion kann ganz einfach mit Hager Ready oder Hagercad erstellt werden.



DIN 18015-2:2021-10: Mindest­aus­stat­tung
elek­tri­scher Anlagen in Wohn­ge­bäuden

Die DIN 18015-2 berück­sich­tigt den Trend zur multi­funk­tio­nalen Raum­nut­zung in modernen Wohn­ge­bäuden, bei dem Nutzungs­be­reiche inein­an­der­fließen. Die Mindest­zahl der Strom­kreise für Steck­dosen zur allge­meinen Verwen­dung und für die Beleuch­tung richtet sich nach der Wohn­fläche und ist in der Tabelle oben beschrieben. Für weitere Verbrauchs­mittel mit hohen Anschluss­leis­tungen wie Elek­tro­grills oder Bügel­sta­tionen können zusätz­liche Anschlüsse mit eigenem Strom­kreis erfor­der­lich sein.

 

Die Anzahl der Steck­dosen sowie der Anschlüsse für Beleuch­tung und Verbrauchs­mittel richtet sich nach der unteren Tabelle.

 

Küche Wohn­zimmer Esszimmer Schlaf­zimmer Bad WC weitere...
<
20 m2
>
20 m2
  <
16 m2
>
16 m2
  Anzahl Beleuch­tungs­an­schlüsse
Beleuch­tungs­an­schlüsse 2 1 2 1 1 2 2 1 ...
  Anzahl der Steck­dosen und Anschlüsse für Verbrauchs­mittel
Steck­dosen allge­mein 3 4 5 3 6 8 2 1 ...
...

 

Mehr Infos, bspw. für weitere Räume, Verbrau­cher und beson­dere Verbrau­cher mit eigenem Strom­kreis sowie konkre­tere Hinweise zu Nutzungs­be­rei­chen, deren Kombi­na­tion sowie der Zähl­weise von Steck­dosen entnehmen Sie bitte Seite 6 des Hager Tipp 21.


Anord­nung von Schal­tern und Steck­dosen in einer Küche 

Die Zahl der Steck­dosen wurde entspre­chend ange­passt. Weiterhin werden Steck­dosen nicht mehr per Fußnote doppelt ausge­führt, sondern alle Auslässe sind benannt und damit vom Wohnungs­nutzer klar zu iden­ti­fi­zieren.


Anord­nung in nutzungs­ge­rechter räum­li­cher Vertei­lung

Gene­rell ist jedem Raum­zu­gang eine Schalt­stelle zuzu­ordnen; bei Räumen mit mehr als einem Zugang und Fluren muss mindes­tens ein Beleuch­tungs­an­schluss von jedem Zimmer geschaltet werden können.

 

Sollten in Fluren die Schalt­stellen von zwei Zugängen jedoch unmit­telbar erreichbar sein, reicht eine Schalt­stelle für diese Schalt­po­si­tion. Alter­nativ kann das Schalten der Flur­be­leuch­tung unter Berück­sich­ti­gung der Raum­geo­me­trie auch durch Bewe­gungs- oder Präsenz­melder auto­ma­tisch erfolgen.

 

Zu Geschoss­treppen inner­halb einer Wohnung heißt es, dass ergän­zend zur Tabelle von Seite 6 des Hager Tipp 21 in jedem Geschoss eine Schalt­stelle für mindes­tens einen Beleuch­tungs­an­schluss zur Beleuch­tung der Treppe vorzu­sehen ist.

 

Und in Schlaf­zim­mern gilt, dass für jeden Bett­platz eine zusätz­liche Schalt­stelle für mindes­tens einen Beleuch­tungs­an­schluss nach der oberen Tabelle und zwei Steck­dosen vorzu­sehen sind.

 

Tipp zum Schutz von Steck­dosen: Steck­dosen in allge­meinen Räumen und im Freien sind gegen unbe­fugte Benut­zung zu sichern und vor Mani­pu­la­tion zu schützen.


DIN 18015-3: Instal­la­tion von Kommu­ni­ka­tions- und Netz­werk­an­wen­dungen

Für die Nutzung mobiler Endge­räte sind leitungs­ge­bun­dene WLAN-Acces­s­points empfeh­lens­wert. Ihre Anord­nung erfolgt in der oberen Instal­la­ti­ons­zone nach DIN18015-3 oder im Decken­be­reich.



RAL-RG 678: Defi­niert über die Norm
hinaus­ge­hende Stan­dard- und Komfort­aus­stat­tungen

Die RAL-RG 678 spezi­fi­ziert über die Mindest­aus­stat­tung hinaus­ge­hende Ausstat­tungs­merk­male. Die dort beschrie­benen Werte entspre­chen den heutigen Komfort- und Sicher­heits­be­dürf­nissen. Inhalt­liche Schwer­punkte sind die elek­tri­sche Sicher­heit sowie die Verfüg­bar­keit elek­tri­scher Anlagen einschließ­lich der Doku­men­ta­tion jeder Anlage.

Neben dem Schalten und Verteilen elek­tri­scher Energie ergeben sich bei einer zeit­ge­mäßen Elek­tro­in­stal­la­tion weitere Anwen­dungen zum Über­wa­chen, Anzeigen, Melden und Bedienen. Typi­sche Beispiele sind:

  • Beleuch­tungs­steue­rungen
  • Roll­laden-, Jalousie- und Marki­sen­steue­rungen
  • Einzel­raum­tem­pe­ra­tur­re­ge­lungen
  • Fenster- und Türüber­wa­chungen
  • Gefahr­mel­dungen mit Hilfe von Einbruch- und Brand­mel­de­an­lagen

Ausstat­tungs­werte schaffen Vergleich­bar­keit 

Je nach Anspruch und Anfor­de­rung sind entspre­chende Ausstat­tungs­werte zu berück­sich­tigen:


Ausstat­tungs­wert 1:  Ausstat­tungs­wert 2:  Ausstat­tungs­wert 3: 
* Mindest­aus­stat­tung gemäß DIN 18015-2:2021-10  ** Stan­dard­aus­stat­tung gemäß RAL-RG 678  *** Komfort­aus­stat­tung gemäß RAL-RG 678 für geho­bene Ansprüche 



Hinweis bezüg­lich der Zuord­nung
eines Ausstat­tungs­wertes 

Beachten Sie, dass die Zuord­nung eines Ausstat­tungs­wertes grund­sätz­lich für eine gesamte Wohn­ein­heit erfolgt. Das heißt: Der Ausstat­tungs­wert einer Wohn­ein­heit setzt voraus, dass alle Räume mindes­tens die Anfor­de­rungen dieses Ausstat­tungs­wertes erfüllen. Sind die Ausstat­tungs­werte der Elek­tro­in­stal­la­tion in einer Ausschrei­bung vorge­geben, so sind diese rechts­ver­bind­lich umzu­setzen.

 

Unab­hängig vom Ausstat­tungs­wert ist es sinn­voll, z. B. USB-Steck­dosen, Einbau­ra­dios, Bewe­gungs­melder, Jalou­sieuhren etc. wie elek­tri­sche Betriebs­mittel fest in die elek­tri­sche Anlage zu inte­grieren.



Weitere Normen einfach erklärt:
Unsere praxis­ori­en­tierten Hager Tipps



Türkom­mu­ni­ka­tion und
Schal­ter­pro­gramme

Sprech­an­lagen

Sind mehrere Wohnungen eines Gebäudes über einen gemeinsam verschließ­baren Haus­ein­gang zugäng­lich, ist für jede Wohnung eine Türöff­ner­an­lage in Verbin­dung mit einer Sprech­an­lage vorzu­sehen – gege­be­nen­falls mit Bild­über­tra­gung, wie sie das Elcom-Programm als Audio- und/oder Video­sta­tionen anbietet.

 

Unser Tipp für durch­gän­giges Design: Speziell für die Innen­sta­tionen gibt es zu den Schal­ter­pro­grammen passende Rahmen. 

Frontalansicht Elcom motion Video-Außenstation mit Liste der Hausbewohner (Telefonbuch) auf dem Display

Elcom motion

Frontalansicht Elcom one Außenstationen aus Edelstahl mit Klingel, links Variante mit Lautsprecher, rechts mit Kamera

Elcom One

Elcom touch Innenstationen in Weiß und Schwarz mit passenden Lichtschaltern aus Berker Schalterprogramm

Elcom touch


Schal­ter­pro­gramme

Tech­ni­sche Anfor­de­rungen nach DIN 18015 erfüllt? Dann geht’s an das Design der Schal­ter­pro­gramme! Gewichten Sie dies, wenn Sie Ihre Kunden beraten, entspre­chend. Eine große Auswahl unter­schied­li­cher Designs in Form, Farbe und Mate­rial für jeden Einrich­tungs­stil hält beispiels­weise das Berker Schal­ter­pro­gramm bereit.

 

Hier einige Beispiele:

Frontalansicht Berker S.1 Lichtschalter mit Rahmen in Weiß

Berker S.1 polar­weiß

Frontalansicht Berker B.3 Lichtschalter mit 2-fach Wippe und eckigem Rahmen in Schwarz

Berker B.3 Alu, schwarz

Frontalansicht Berker B.7 Lichtschalter mit schwarzer Wippe und Rahmen aus eloxiertem Aluminium

Berker B.7 Edel­stahl, anthrazit

Frontalansicht Berker Q.1 Lichtschalter mit 1-fach Wippe und Rahmen mit abgerundeten Ecken in Schwarz

Berker Q.1 anthrazit

Frontalansicht Berker R.1 Lichtschalter mit rundem Taster in Weiß und Rahmen mit abgerundeten Ecken in Rot aus Acryl

Berker R.1 Acryl rot trans­pa­rent

Frontalansicht Berker R.8 Lichtschalter mit rundem Taster in Weiß und Rahmen aus Glas

Berker R.8 Glas