Mieter­strom­mo­dell &
E-Mobi­lität –
Solar­an­lagen mit Ladein­fra­struktur mone­ta­ri­sieren

Das Mieter­strom­mo­dell verspricht effi­zi­ente, dezen­trale und kosten­güns­tige Strom­er­zeu­gung in Wohn­ge­bäuden. Strom, der auf dem eigenen Dach von einer Solar­an­lage erzeugt wird, kann damit ohne Netz­durch­lei­tung direkt an die Verbrau­cher fließen.
Inno­va­tive Produkte wie die Lade­säule Hager witty share ermög­li­chen auf unkom­pli­zierte Weise die Kombi­na­tion von Mieter­strom und Elek­tro­mo­bi­lität. Ein prak­ti­scher Weg, um durch die bereit­ge­stellte Ladein­fra­struktur zu Verkehrs- und Ener­gie­wende beizu­tragen – und dabei Geld zu verdienen.

Modernes Wohngebäude mit Balkonen und großen Fenstern in einem städtischen Gebiet, umgeben von Grün

Inno­va­tive Antworten
für die nach­hal­tige Strom­ver­sor­gung

Bei der nach­hal­tigen Strom­ver­sor­gung spielen dezen­trale Lösungen eine immer größere Rolle: Gebäude und Quar­tiere können sich so im Ideal­fall zum Beispiel mit Solar­energie selbst versorgen. Das entlastet die Strom­netze, treibt die Abkehr von fossilen Ener­gie­trä­gern voran und bietet durch das Mieter­strom­mo­dell Vorteile für Eigen­tümer wie Mieter.

 

Denn damit werden sowohl Produk­tion als auch Verbrauch von Strom aus Photo­vol­taik-Anlagen belohnt. Die Eigen­tümer sind zugleich Anla­gen­be­treiber und Strom­lie­fe­rant. Mit dem Mieter­strom­mo­dell lassen sich Inves­ti­tionen in Solar­an­lagen noch schneller amor­ti­sieren, weil sie damit zusätz­liche Einkünfte gene­rieren. Die Verbrau­cher sollen mit dem Modell einen güns­tigen Zugang zu nach­hal­tigem Strom erhalten.

 

Die Vorgaben des Gebäude-Elek­tro­mo­bi­li­täts­in­fra­struktur-Gesetzes (GEIG) erweisen sich damit als weitere Chance, um den selbst produ­zierten Strom effi­zient zu nutzen. Denn die gefor­derte Ladein­fra­struktur für Elek­tro­autos, die neue Wohn­ge­bäude in Zukunft vorweisen müssen, kann eben­falls mit der vorhan­denen PV-Anlage betrieben werden. Mit der passenden tech­ni­schen Ausstat­tung lassen sich smarte Gesamt­lö­sungen für eine nach­hal­tige Strom­ver­sor­gung und eine attrak­ti­vere E-Mobi­lität reali­sieren.



Vorteile für Eigen­tümer
durch Mieter­strom­mo­dell und GEIG

Mehr­wert für Immo­bi­lien

Maßnahmen für die nach­hal­tige Strom­er­zeu­gung gehören heute ebenso zu den Anfor­de­rungen für Neubauten wie die Voraus­set­zungen einer Ladein­fra­struktur für E-Mobi­lität. Auch wenn damit zunächst höhere Inves­ti­tionen verbunden sind: Lang­fristig tragen PV-Anlagen und Lade­sta­tionen zum Wert einer Immo­bilie bei - zumal es für Wohn­ge­bäude diverse Förder­mög­lich­keiten gibt.

Eigen­tümer als Dienst­leister

Die Verbin­dung von nach­hal­tiger Strom­er­zeu­gung, Ladein­fra­struktur, E-Mobi­lität und Mieter­strom eröffnet für Eigen­tümer weitere Möglich­keiten, um vom reinen Vermieter zum wohnungs­wirt­schaft­li­chen Dienst­leister zu werden. Mieter­strom­mo­dell und GEIG erweisen sich als Chance, um den Mietern ein umfas­sendes Versor­gungs­paket bieten zu können.

Güns­tiger Vor-Ort-Verbrauch

Vor allem vor dem Hinter­grund der stei­genden Kosten für zuge­kauften Strom sind PV-Anlagen lang­fristig die deut­lich güns­ti­gere Lösung. Das gilt insbe­son­dere dann, wenn ein möglichst großer Anteil des selbst produ­zierten Solar­stroms gleich vor Ort verbraucht werden kann.
Die Verbin­dung mit Elek­tro­mo­bi­lität ist daher ideal, um den Strom der eigenen PV-Anlage effi­zient zu nutzen.



Perfekte Kombi­na­tion -
auch für Mehr­fa­mi­li­en­häuser

Solar­an­lagen auf Gebäu­de­dä­chern sind aus vielen Gründen eine gute Entschei­dung. Als nach­hal­tige Lösung liefern sie einen wich­tigen Beitrag zu Klima­schutz und Ener­gie­wende.

 

Dazu sind sie überaus prak­tisch: Die eigene PV-Anlage auf dem Dach versorgt das Haus mit selbst erzeugtem Strom, der deut­lich güns­tiger ist als herkömm­lich einge­kaufter. Durch die Kopp­lung an eine Wallbox für ein Elek­tro­auto oder gleich mehrere Lade­punkte lässt sich der Eigen­ver­brauch sogar noch erhöhen und damit die Effi­zienz.

 

Eine perfekte Kombi­na­tion also, die nicht nur im Einfa­mi­li­en­haus funk­tio­niert. Auch für Eigen­tümer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern bietet sich eine solche Lösung an. Schließ­lich müssen Wohn­an­lagen in Zukunft ohnehin mit einer Ladein­fra­struktur für E-Mobi­lität ausge­stattet werden.
Im Rahmen des Mieter­strom­mo­dells haben Eigen­tümer die Möglich­keit, selbst erzeugten Solar­strom zusätz­lich an Lade­sta­tionen für Elek­tro­fahr­zeuge anzu­bieten. Mit den förder­fä­higen Produkten witty startwitty solar und witty share von Hager lassen sich dazu intel­li­gente Systeme umsetzen.

Auf einem Dach unter der Sonne installierte Solarmodule mit einem klaren blauen Himmel


Förder­vor­aus­set­zungen für PV und E-Mobi­lität

Um das Mieter­strom­mo­dell über­haupt nutzen zu können, muss die betref­fende Immo­bilie über eine Solar­an­lage verfügen. Das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (nach § 21 EEG) legt fest, welche Voraus­set­zungen die Anlagen für eine Förde­rung erfüllen müssen. Sowohl Mieter­strom als auch die Verbin­dung mit der Ladein­fra­struktur für Elek­tro­autos sind dabei nicht zwin­gend auf Wohn­ge­bäude beschränkt: Aller­dings müssen gewerb­lich genutzte Immo­bi­lien eine Wohn­fläche von mindes­tens 40 Prozent aufweisen, um das Mieter­strom­mo­dell nutzen zu können.



Anfor­de­rungen an die Solar­an­lagen

Förder­fähig sind nach § 21 EEG nur Solar­an­lagen, deren maxi­male Leis­tung auf 100 kW begrenzt ist. Es können auch mehrere Solar­an­lagen zu einer Anlage zusam­men­ge­fasst werden, wenn sie sich auf demselben Gebäude oder im selben Quar­tier befinden. Außerdem müssen die einzelnen Anlagen inner­halb von zwölf aufein­an­der­fol­genden Kalen­der­mo­naten in Betrieb genommen worden sein.

Beson­der­heiten der Strom­lie­fe­rung

Damit Mieter­strom aus PV-Anlagen den gewünschten Effekt für den Klima­schutz und die Ener­gie­wende erzielt, ist seine Liefe­rung gesetz­lich an Bedin­gungen geknüpft.  Dazu gehört: Der Mieter­strom­preis muss mindes­tens zehn Prozent unter dem Tarif des örtli­chen Grund­ver­sor­gers liegen (§ 42a Abs. 4 EnWG). Auf diese Weise sollen wirt­schaft­liche Anreize für die Mieter geschaffen werden, auf den sauberen Solar­strom umzu­steigen. 



Smarte Tech­no­lo­gien
für die Zukunft

Die Nach­frage nach Elek­tro­autos steigt weiter. Nach dem Willen der Bundes­re­gie­rung soll dieser Trend in den kommenden Jahren sogar noch deut­lich verstärkt werden. Sie setzt daher auf die Förde­rung der nicht-öffent­li­chen Ladein­fra­struktur.

 

Die Technik liefert Hager mit witty startsolar und share  – und die funk­tio­niert nicht nur im Einfa­mi­li­en­haus. Durch die Inte­gra­tion von PV-Anlage, Wallbox, haus­ei­genem Ener­gie­spei­cher und intel­li­gentem Ener­gie­ma­nage­ment werden auch Mehr­fa­mi­li­en­häuser fit für die Zukunft gemacht. 
Im Rahmen des Mieter­strom­mo­dells profi­tieren alle:

  • Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden schaffen einen attrak­tiven zusätz­li­chen Service, der dank zukunfts­wei­sender Tech­no­logie von Hager lang­fristig inter­es­sant bleibt – ein klares Plus für jede Immo­bilie, das sich bezahlt macht.
  • Die Mieter erhalten einen komfor­ta­blen und güns­tigen Zugang zur Ladein­fra­struktur – und damit zur E-Mobi­lität. Sie können in Zukunft genauso bequem ihre E-Autos aufladen wie Eigen­heim­be­sitzer.

  • Förde­rungen als Anreiz für Vermieter

    Im Gegen­satz zu Eigen­heim­be­sit­zern entsteht Vermie­tern ein deut­lich höherer Aufwand, wenn sie selbst produ­zierten Solar­strom direkt zum Verbrauch in der betref­fenden Immo­bilie bereit­stellen wollen. Das gilt vor allem für den Vertrieb sowie das Mess­wesen, da unter­schied­liche Mess­kon­zepte möglich sind. Die Abrech­nung inklu­sive der Strom­kenn­zeich­nung kommt noch hinzu.

     

    Als Versorger sind Vermieter außerdem dazu verpflichtet, zusätz­lich benö­tigten Strom zu liefern, sollte der Verbrauch die Leis­tung der PV-Anlage über­schreiten. Der büro­kra­ti­sche und tech­ni­sche Aufwand wirkt für viele Vermieter als Hindernis, auf das Mieter­strom­mo­dell umzu­steigen. Deshalb bieten Förde­rungen verschie­dene Anreize – denn sie sollen dabei helfen, das Konzept wirt­schaft­lich attrak­tiver zu gestalten:

     

    Mieter­strom­zu­schlag: Für Anlagen, die die notwen­digen Anfor­de­rungen erfüllen und nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, können Anla­gen­be­treiber den Mieter­strom­zu­schlag verlangen. Dazu zählen sowohl Vermieter als auch Dritte, die die Solar­an­lage betreiben und den Strom an die Mieter liefern. Der Zuschlag ist nach Anla­gen­größe gestaf­felt und unter­liegt genau wie die Einspei­se­ver­gü­tung einem „atmenden Deckel“. Das heißt die Vergü­tung sinkt im Laufe der maxi­malen Förder­dauer. Die Höhe des Zuschlags liegt bei

    • 3,79 ct/kWh für Anlagen bis 10 kW,
    • 3,52 ct/kWh für Anlagen bis 40 kW,
    • 2,37 ct/kWh für Anlagen bis 100 kW.

     

    KfW Kredit 270 „Erneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard“: Der KfW Kredit 270 fördert unter anderem Anlagen, die Strom aus erneu­er­baren Quellen erzeugen sowie Netze und Spei­cher. Das schließt PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Frei­flä­chen ein, genauso wie Strom­spei­cher.

     

    Förder­fähig sind außerdem Maßnahmen, die mehr Flexi­bi­lität für Strom­nach­frage und -angebot bedeuten oder die zur Digi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wende beitragen. Darunter fallen Strom­spei­cher­an­lagen, Last­ma­nage­ment, Mess- und Steue­rungs­sys­teme als Einzel­maß­nahme oder als Nach­rüs­tung.
    Unter­stützt werden darüber hinaus Contrac­ting-Vorhaben – was beson­ders für Vermieter inter­es­sant ist, die Mieter­strom nicht selbst als Versorger anbieten möchten – sowie Moder­ni­sie­rungen mit Leis­tungs­stei­ge­rung.

     

    Die Förde­rung für den Kauf und Anschluss von Lade­sta­tionen in Wohn­ge­bäuden als KfW Zuschuss 440 kann seit 2021 leider nicht mehr bean­tragt werden. Aufgrund der großen Zahl der Anträge sind die Mittel voll­ständig aufge­braucht. Aller­dings bieten die Bundes­länder eigene Förder­pro­gramme für Strom­spei­cher, die ein wich­tiges Element für eine effi­zi­ente Nutzung von selbst­pro­du­ziertem Solar­strom sind. Einen Über­blick über die geför­derten Maßnahmen bietet unser Strom­spei­cher-Förde­r­atlas.

  • Flexi­bi­lität für die Umset­zung

    Die Lade­sta­tionen von witty start, solar und share von Hager erlauben verschie­dene Vari­anten bei der Instal­la­tion: Sie können als klas­si­sche Wallbox oder als Lade­säule genutzt werden. In allen Fällen bleibt das Laden eine komfor­table Ange­le­gen­heit.

     

    Vermieter erhalten dadurch die Möglich­keit, die Lade­sta­tionen flexibel auf den vorhan­denen Park­plätzen der Wohn­ge­bäude einzu­setzen. Denkbar ist beispiels­wiese, die Stell­plätze einer Tief­ga­rage einer größeren Wohn­an­lage mit einer Lade­mög­lich­keit für E-Autos auszu­statten.

     

    Diese Flexi­bi­lität hilft dabei, die Ladein­fra­struktur attraktiv für die Mieter zu gestalten. Das macht es den Nutzern umso einfa­cher, das Angebot der Lade­sta­tionen anzu­nehmen – und für die Vermieter eine zusätz­liche Einnah­me­quelle für Mieter­strom zu etablieren.