Pflicht zur Integration von Ladeinfrastruktur
Vom Ausbau profitieren
Für mehr Elektromobilität braucht es eine bessere Ladeinfrastruktur. Deshalb werden Ladepunkte für Wohn- und Nichtwohngebäude nach einem neuen Gesetzentwurf bald zur Pflichtaufgabe.
Mit witty start, solar und share von Hager stehen innovative, zukunftsfähige Lösungen für den Ausbau der E-Mobilität schon jetzt bereit.
Schnellerer Ausbau
der Elektromobilität
Das deutsche Klimaschutzprogramm sieht unter anderem vor, bis 2030 die Zulassung von mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeugen zu erreichen. Die Förderung der Elektromobilität dient dazu, die CO2-Bilanz des Verkehrssektors deutlich zu verbessern. Wesentliche Voraussetzung für dieses Ziel: eine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Mindestens eine Million Ladestationen sollen bis 2030 bereitstehen.
Die gesetzlichen Weichen stellt der „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“. Dieser setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um.
Mit dem neuen Gesetz ist es in Zukunft sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden verpflichtend, Ladepunkte zu integrieren. Die Anzahl ist abhängig von der Zahl der vorhandenen Stellplätze, die zum Gebäude gehören. Vor allem auf größeren Parkplätzen – also solchen mit mehr als zehn Stellplätzen – sollen so die erforderlichen Ladestationen entstehen.
Neue Vorgaben
für mehr E-Mobilität
Förderung für
neue Ladestationen
Die Förderung von Leitungs- und Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Verkehrswende – und damit zu mehr Klima- und Umweltschutz. Als zusätzlichen Anreiz vergibt die KfW den Zuschuss 441 „Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“.
Dieser Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladestation, die für verschiedene förderfähige Maßnahmen eingesetzt werden können:
- für den Kauf neuer Ladestationen für Elektroautos mit bis zu 22 Kilowatt (kW) Ladeleistung und intelligenter Steuerung;
- für den Einbau und den Anschluss der Ladestationen sowie aller erforderlicher Installationsarbeiten;
- für Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Das KfW-Förderprogramm 441 ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden, daher besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Umso wichtiger ist es, den Förderantrag so früh wie möglich zu stellen, in jedem Fall vor der konkreten Bestellung einer Ladestation. Modell und Hersteller müssen Sie ohnehin erst angeben, wenn Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Bis dahin haben Sie jedoch neun Monate Zeit – solange gilt nämlich Ihr Förderantrag.
Investitionen in E-Mobilität,
die sich lohnen
Die Gesetzesinitiative zur Förderung der Elektromobilität bedeutet zwar neue Pflichten. Doch gleichzeitig lassen sich die gesetzlichen Regelungen als interessante Chance begreifen. Gerade für Unternehmen lohnen sich die Investitionen in Ladestationen auf ihren Parkplätzen aus vielen Gründen– und zwar nicht nur für die Elektroautos der Mitarbeiter. Dass mit der KfW-Förderung zumindest für nicht-öffentliche Ladepunkte finanzielle Anreize bestehen, ist nur einer von zahlreichen Vorteilen.
Abgesehen davon machen es Ihnen die Hager Produkte witty start, solar und share sehr leicht, eine clevere und effiziente Ladestation aufzubauen.
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Beitrag zur Verkehrs- und Energiewende
E-Mobilität ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen von Verkehrs- und Energiewende. E-Autos sollen helfen, CO2-Emissionen zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Um diese Ziele zu erreichen, kommt es jedoch nicht allein auf die Technik in den Elektrofahrzeugen an. Es braucht vielmehr eine geeignete Infrastruktur, die Elektromobilität flächendeckend unterstützt.
Die liegt laut aktuellem Stand noch hinter dem angestrebten Ziel von einer Million Ladepunkten: Die Zahl der öffentlich und halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur bei rund 59.000, wobei es sich bei 50.203 um Normalladepunkte handelt. Hinzu kommen 8.723 Schnellladepunkte (Stand: 1. April 2022). Für den privaten Bereich vermeldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) deutliche Fortschritte. Bereits Ende November 2020 waren Förderanträge für mehr als 300.000 Wallboxen eingereicht worden.
Besondere Bedeutung gewinnt der private und halb-öffentliche Bereich dadurch, dass der Großteil der Ladevorgänge für E-Autos genau hier stattfindet – in neun von zehn Fällen laden die Fahrzeuge zu Hause oder am Arbeitsplatz. Damit haben Ladestationen auf Parkplätzen von Unternehmen die besten Voraussetzungen, um einen effektiven Beitrag zur Verkehrs- und Energiewende beizusteuern. Mehr
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Mehr Komfort für Mitarbeiter und Kunden
Ladestationen für die E-Autos der Mitarbeiter, schnelles Aufladen für die Kunden: Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und dem Bereitstellen von Wallboxen oder Ladesäulen zeigen Unternehmen nicht nur ihr Gespür für innovative Mobilität. Sie bieten außerdem Kunden und Mitarbeitern einen wichtigen Service an.
Solange es an einer flächendeckenden Versorgung fehlt, bedeuten Ladestationen für die Nutzer von Elektrofahrzeugen nicht zuletzt mehr Sicherheit – keine lange Suche nach dem nächsten Ladepunkt, keine Sorge mehr darum, ob die Akkuleistung noch für den Rückweg ausreicht. Stattdessen erhalten Kunden wie Mitarbeiter eine komfortable Möglichkeit, während des Einkaufs oder während der Arbeitszeit ganz entspannt ihr E-Auto aufzuladen.
Es lohnt sich daher, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur auf die privaten Ladepunkten zu schauen, auch wenn diese besonders gefördert werden.
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Nachhaltiges Image
Elektromobilität ist nicht einfach nur eine Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. E-Autos und Ladestationen müssen als Elemente in einem größeren Zusammenhang betrachtet werden. Verkehrs- und Energiewende können nur funktionieren, wenn die Einzelteile ineinandergreifen.
Die Hager Produkte witty start, solar und share zeigen, wie das in der Praxis aussehen kann. Der Betrieb mit erneuerbaren Energien durch die Verbindung mit PV-Anlagen, ein intelligentes Energiemanagement und damit ein besonders hohes Maß an Effizienz machen die Wallboxen zu einer überaus nachhaltigen Lösung.
Das ist nicht nur beim Ladevorgang wichtig, sondern prägt genauso die Außenwahrnehmung. Die Installation einer Wallbox signalisiert deutlich, dass Nachhaltigkeit und zukunftsfähige Technologien in Ihrem Unternehmen einen hohen Stellenwert genießen. Gleichzeitig positionieren Sie sich als Unterstützer der Verkehrs- und Energiewende, indem Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität leisten.
Im Hinblick auf das wachsende Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber Umwelt und Klima ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur ein Beispiel für nachhaltiges Handeln, das Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden unmittelbar wahrnehmen. -
Mehr Effizienz
Die Ladestationen witty solar, start und share erlauben ein Höchstmaß an Effizienz in jeder Hinsicht:
- Die technische Ausstattung ist jetzt schon für die Zukunft ausgelegt und integriert deshalb mit OCPP 1.6J & ISO15118 bereits die Übertragungsstandards von morgen. So erhalten Sie eine zukunftssichere Lösung.
- Die Hager Wallboxen sind Bestandteile von intelligenten Systemen, die von der Stromspeicherung über das Verbrauchsmanagement bis hin zum übersichtlichen Verbrauchsmonitoring alles leisten. So können Sie zum Beispiel die Stromerzeugung und den Eigenverbrauch ganz einfach planen und kontrollieren.
- Ladestationen, die selbst erzeugten Solarstrom verwenden, helfen darüber hinaus bei der Kostenoptimierung. Durch die Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage liefern Sie den Strom für Dienstfahrzeuge oder die E-Autos von Kunden – gewissermaßen kostenlos und CO2-neutral.
Die Förderung der Ladeinfrastruktur ist daher für Ihr Unternehmen ein echter Wirtschaftsfaktor.