Pflicht zur Inte­gra­tion von Ladein­fra­struktur
Vom Ausbau profi­tieren

Für mehr Elek­tro­mo­bi­lität braucht es eine bessere Ladein­fra­struktur. Deshalb werden Lade­punkte für Wohn- und Nicht­w­ohn­ge­bäude nach einem neuen Gesetz­ent­wurf bald zur Pflicht­auf­gabe.

Mit witty startsolar und share von Hager stehen inno­va­tive, zukunfts­fä­hige Lösungen für den Ausbau der E-Mobi­lität schon jetzt bereit.

Person benutzt öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge

Schnel­lerer Ausbau
der Elek­tro­mo­bi­lität

Das deut­sche Klima­schutz­pro­gramm sieht unter anderem vor, bis 2030 die Zulas­sung von mindes­tens sieben Millionen Elek­tro­fahr­zeugen zu errei­chen. Die Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität dient dazu, die CO2-Bilanz des Verkehrs­sek­tors deut­lich zu verbes­sern. Wesent­liche Voraus­set­zung für dieses Ziel: eine ausrei­chend ausge­baute Ladein­fra­struktur für Elek­tro­autos. Mindes­tens eine Million Lade­sta­tionen sollen bis 2030 bereit­stehen. 


Die gesetz­li­chen Weichen stellt der „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäu­d­e­in­te­grierten Lade- und Leitungs­in­fra­struktur für die Elek­tro­mo­bi­lität“. Dieser setzt die EU-Gebäu­de­richt­linie 2018/844 in natio­nales Recht um. 


Mit dem neuen Gesetz ist es in Zukunft sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Reno­vie­rungen von Bestands­ge­bäuden verpflich­tend, Lade­punkte zu inte­grieren. Die Anzahl ist abhängig von der Zahl der vorhan­denen Stell­plätze, die zum Gebäude gehören. Vor allem auf größeren Park­plätzen – also solchen mit mehr als zehn Stell­plätzen – sollen so die erfor­der­li­chen Lade­sta­tionen entstehen.



Neue Vorgaben
für mehr E-Mobi­lität

Ziele des Gesetz­ent­wurfs

Insge­samt sollen die Bedin­gungen für das Laden von Elek­tro­autos zu Hause, am Arbeits­platz oder bei alltäg­li­chen Besor­gungen verbes­sert werden. Dazu gehört, die Lade- und Leitungs­in­fra­struktur entspre­chend auszu­bauen.

 

Diese Maßnahmen soll die Entschei­dung für das Elek­tro­auto und dessen Nutzung deut­lich einfa­cher machen.

Konkrete Vorgaben

Der entspre­chende Platz­be­darf ist bei Wohn­ge­bäuden für jeden, bei Nicht­w­ohn­ge­bäude für jeden fünften Stell­platz zu leisten.

 

Auf Park­plätzen von Nicht­w­ohn­ge­bäuden muss mindes­tens eine Lade­sta­tion errichtet werden. Das gilt ab 1. Januar 2025 außerdem für Nicht­w­ohn­ge­bäuden mit mehr als 20 Stell­plätzen.

Ausnahmen im Gesetz­ent­wurf

Auch bei den neuen Rege­lungen gibt es Ausnahmen: Dazu gehören unter anderem Gebäude, die Eigentum von kleinen und mitt­leren Unter­nehmen sind und von diesen über­wie­gend selbst genutzt werden.

 

Für Bestands­ge­bäude betragen auch, die Kosten für die Lade und Leitungs­in­fra­struktur mehr als sieben Prozent der Gesamt­kosten einer größeren Reno­vie­rung.



Förde­rung für
neue Lade­sta­tionen

Die Förde­rung von Leitungs- und Ladein­fra­struktur ist ein wich­tiger Beitrag zum Gelingen der Verkehrs­wende – und damit zu mehr Klima- und Umwelt­schutz. Als zusätz­li­chen Anreiz vergibt die KfW den Zuschuss 441 „Zuschuss für Lade­sta­tionen in Unter­nehmen“.

 

Dieser Zuschuss beträgt 900 Euro pro Lade­sta­tion, die für verschie­dene förder­fä­hige Maßnahmen einge­setzt werden können:

  • für den Kauf neuer Lade­sta­tionen für Elek­tro­autos mit bis zu 22 Kilo­watt (kW) Lade­leis­tung und intel­li­genter Steue­rung;
  • für den Einbau und den Anschluss der Lade­sta­tionen sowie aller erfor­der­li­cher Instal­la­ti­ons­ar­beiten;
  • für Ener­gie­ma­nage­ment-Systeme zur Steue­rung der Lade­sta­tionen.

 

Das Förder­pro­gramm richtet sich an Unter­nehmen, kommu­nale Unter­nehmen, frei­be­ruf­lich Tätige und gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen.



Voraus­set­zungen für die KfW-Förde­rung

Das KfW-Förder­pro­gramm 441 ist an die Verfüg­bar­keit von Haus­halts­mit­teln gebunden, daher besteht auch kein Rechts­an­spruch auf die Förde­rung. Umso wich­tiger ist es, den Förder­an­trag so früh wie möglich zu stellen, in jedem Fall vor der konkreten Bestel­lung einer Lade­sta­tion. Modell und Hersteller müssen Sie ohnehin erst angeben, wenn Sie die Auszah­lung der Förder­mittel bean­tragen. Bis dahin haben Sie jedoch neun Monate Zeit – solange gilt nämlich Ihr Förder­an­trag.

Anfor­de­rungen an die Lade­sta­tionen

Der KfW-Zuschuss wird nur für Lade­sta­tionen vergeben, die ausschließ­lich mit Strom aus erneu­er­baren Ener­gien betrieben werden. Weitere Anfor­de­rungen sind:

  • nicht öffent­lich zugäng­lich
  • zum Aufladen von Firmen­fahr­zeugen und Privat­fahr­zeugen von Beschäf­tigten bestimmt
  • Nennung in der Liste der förder­fä­higen Produkte

Förder­fä­hige Lade­sta­tionen von Hager

Im Programm von Hager finden Sie gleich mehrere Optionen, die die Anfor­de­rungen für die KfW-Förde­rung mehr als erfüllen. Mit witty startsolar und share erhalten Sie ausge­zeich­nete Möglich­keiten, um die E-Mobi­lität mit einer inno­va­tiven Wallbox voran­zu­treiben.

Einfach zu instal­lieren, sicher in jeder Hinsicht, robust für den Außen­ein­satz und mit zahl­rei­chen Extras über­zeugen witty startsolar und share als prak­ti­sche Wallbox oder als attrak­tive Lade­säule.



Inves­ti­tionen in E-Mobi­lität,
die sich lohnen

Die Geset­zes­in­itia­tive zur Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität bedeutet zwar neue Pflichten. Doch gleich­zeitig lassen sich die gesetz­li­chen Rege­lungen als inter­es­sante Chance begreifen. Gerade für Unter­nehmen lohnen sich die Inves­ti­tionen in Lade­sta­tionen auf ihren Park­plätzen aus vielen Gründen– und zwar nicht nur für die Elek­tro­autos der Mitar­beiter. Dass mit der KfW-Förde­rung zumin­dest für nicht-öffent­liche Lade­punkte finan­zi­elle Anreize bestehen, ist nur einer von zahl­rei­chen Vorteilen. 

 

Abge­sehen davon machen es Ihnen die Hager Produkte witty startsolar und share sehr leicht, eine clevere und effi­zi­ente Lade­sta­tion aufzu­bauen.



  • Beitrag zur Verkehrs- und Ener­gie­wende

    E-Mobi­lität ist ein wich­tiger Faktor für das Gelingen von Verkehrs- und Ener­gie­wende. E-Autos sollen helfen, CO2-Emis­sionen zu redu­zieren und den Über­gang zu erneu­er­baren Ener­gien zu beschleu­nigen. Um diese Ziele zu errei­chen, kommt es jedoch nicht allein auf die Technik in den Elek­tro­fahr­zeugen an. Es braucht viel­mehr eine geeig­nete Infra­struktur, die Elek­tro­mo­bi­lität flächen­de­ckend unter­stützt.

     

    Die liegt laut aktu­ellem Stand noch hinter dem ange­strebten Ziel von einer Million Lade­punkten: Die Zahl der öffent­lich und halb-öffent­lich zugäng­li­chen Lade­sta­tionen liegt nach Angaben der Bundes­netz­agentur bei rund 59.000, wobei es sich bei 50.203 um Normal­la­de­punkte handelt. Hinzu kommen 8.723 Schnell­la­de­punkte (Stand: 1. April 2022). Für den privaten Bereich vermeldet der Bundes­ver­band der Energie- und Wasser­wirt­schaft e.V. (BDEW) deut­liche Fort­schritte. Bereits Ende November 2020 waren Förder­an­träge für mehr als 300.000 Wall­boxen einge­reicht worden.

     

    Beson­dere Bedeu­tung gewinnt der private und halb-öffent­liche Bereich dadurch, dass der Groß­teil der Lade­vor­gänge für E-Autos genau hier statt­findet – in neun von zehn Fällen laden die Fahr­zeuge zu Hause oder am Arbeits­platz. Damit haben Lade­sta­tionen auf Park­plätzen von Unter­nehmen die besten Voraus­set­zungen, um einen effek­tiven Beitrag zur Verkehrs- und Ener­gie­wende beizu­steuern. Mehr

  • Mehr Komfort für Mitar­beiter und Kunden

    Lade­sta­tionen für die E-Autos der Mitar­beiter, schnelles Aufladen für die Kunden: Mit dem Ausbau der Ladein­fra­struktur und dem Bereit­stellen von Wall­boxen oder Lade­säulen zeigen Unter­nehmen nicht nur ihr Gespür für inno­va­tive Mobi­lität. Sie bieten außerdem Kunden und Mitar­bei­tern einen wich­tigen Service an.

     

    Solange es an einer flächen­de­ckenden Versor­gung fehlt, bedeuten Lade­sta­tionen für die Nutzer von Elek­tro­fahr­zeugen nicht zuletzt mehr Sicher­heit – keine lange Suche nach dem nächsten Lade­punkt, keine Sorge mehr darum, ob die Akku­leis­tung noch für den Rückweg ausreicht. Statt­dessen erhalten Kunden wie Mitar­beiter eine komfor­table Möglich­keit, während des Einkaufs oder während der Arbeits­zeit ganz entspannt ihr E-Auto aufzu­laden.

     

    Es lohnt sich daher, beim Ausbau der Ladein­fra­struktur nicht nur auf die privaten Lade­punkten zu schauen, auch wenn diese beson­ders geför­dert werden.

  • Nach­hal­tiges Image

    Elek­tro­mo­bi­lität ist nicht einfach nur eine Alter­na­tive zu Fahr­zeugen mit Verbren­nungs­mo­toren. E-Autos und Lade­sta­tionen müssen als Elemente in einem größeren Zusam­men­hang betrachtet werden. Verkehrs- und Ener­gie­wende können nur funk­tio­nieren, wenn die Einzel­teile inein­an­der­greifen.

    Die Hager Produkte witty startsolar und share zeigen, wie das in der Praxis aussehen kann. Der Betrieb mit erneu­er­baren Ener­gien durch die Verbin­dung mit PV-Anlagen, ein intel­li­gentes Ener­gie­ma­nage­ment und damit ein beson­ders hohes Maß an Effi­zienz machen die Wall­boxen zu einer überaus nach­hal­tigen Lösung.

    Das ist nicht nur beim Lade­vor­gang wichtig, sondern prägt genauso die Außen­wahr­neh­mung. Die Instal­la­tion einer Wallbox signa­li­siert deut­lich, dass Nach­hal­tig­keit und zukunfts­fä­hige Tech­no­lo­gien in Ihrem Unter­nehmen einen hohen Stel­len­wert genießen. Gleich­zeitig posi­tio­nieren Sie sich als Unter­stützer der Verkehrs- und Ener­gie­wende, indem Sie einen wert­vollen Beitrag zur Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität leisten.

    Im Hinblick auf das wach­sende Bewusst­sein für die Verant­wor­tung gegen­über Umwelt und Klima ist der Ausbau der Ladein­fra­struktur ein Beispiel für nach­hal­tiges Handeln, das Mitar­beiter, Geschäfts­partner und Kunden unmit­telbar wahr­nehmen.

  • Mehr Effi­zienz

    Die Lade­sta­tionen witty solar, start und share erlauben ein Höchstmaß an Effi­zienz in jeder Hinsicht:

    • Die tech­ni­sche Ausstat­tung ist jetzt schon für die Zukunft ausge­legt und inte­griert deshalb mit OCPP 1.6J & ISO15118 bereits die Über­tra­gungs­stan­dards von morgen. So erhalten Sie eine zukunfts­si­chere Lösung.
    • Die Hager Wall­boxen sind Bestand­teile von intel­li­genten Systemen, die von der Strom­spei­che­rung über das Verbrauchs­ma­nage­ment bis hin zum über­sicht­li­chen Verbrauchs­mo­ni­to­ring alles leisten. So können Sie zum Beispiel die Strom­er­zeu­gung und den Eigen­ver­brauch ganz einfach planen und kontrol­lieren.
    • Lade­sta­tionen, die selbst erzeugten Solar­strom verwenden, helfen darüber hinaus bei der Kosten­op­ti­mie­rung. Durch die Verbin­dung mit einer Photo­vol­taik-Anlage liefern Sie den Strom für Dienst­fahr­zeuge oder die E-Autos von Kunden – gewis­ser­maßen kostenlos und CO2-neutral.

    Die Förde­rung der Ladein­fra­struktur ist daher für Ihr Unter­nehmen ein echter Wirt­schafts­faktor.