Integration von Ladeinfrastruktur - Pflichten & Chancen

Pflicht zur Inte­gra­tion von Ladein­fra­struktur
Vom Ausbau profi­tieren

Für mehr Elek­tro­mo­bi­lität braucht es eine bessere Ladein­fra­struktur. Deshalb werden Lade­punkte für Wohn- und Nicht­w­ohn­ge­bäude nach einem neuen Gesetz­ent­wurf bald zur Pflicht­auf­gabe.

Mit witty one, plus und pro von Hager stehen inno­va­tive, zukunfts­fä­hige Lösungen für den Ausbau der E-Mobi­lität schon jetzt bereit.

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Schnel­lerer Ausbau
der Elek­tro­mo­bi­lität

Das deut­sche Klima­schutz­pro­gramm sieht unter anderem vor, bis 2030 die Zulas­sung von mindes­tens sieben Millionen Elek­tro­fahr­zeugen zu errei­chen. Wesent­liche Voraus­set­zung für dieses Ziel: eine ausrei­chend ausge­baute Ladein­fra­struktur für Elek­tro­autos. Mindes­tens eine Million Lade­sta­tionen sollen bis 2030 bereit­stehen. 


Die gesetz­li­chen Weichen stellt der „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäu­d­e­in­te­grierten Lade- und Leitungs­in­fra­struktur für die Elek­tro­mo­bi­lität“. Dieser setzt die EU-Gebäu­de­richt­linie 2018/844 in natio­nales Recht um. 


Mit dem neuen Gesetz ist es in Zukunft sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Reno­vie­rungen von Bestands­ge­bäuden verpflich­tend, Lade­punkte zu inte­grieren. Die Anzahl ist abhängig von der Zahl der vorhan­denen Stell­plätze, die zum Gebäude gehören. Vor allem auf größeren Park­plätzen – also solchen mit mehr als zehn Stell­plätzen – sollen so die erfor­der­li­chen Lade­sta­tionen entstehen.



Neue Vorgaben
für mehr E-Mobi­lität

Ziele des Gesetz­ent­wurfs

Insge­samt sollen die Bedin­gungen für das Laden von Elek­tro­autos zu Hause, am Arbeits­platz oder bei alltäg­li­chen Besor­gungen verbes­sert werden. Dazu gehört, die Lade- und Leitungs­in­fra­struktur entspre­chend auszu­bauen.

 

Diese Maßnahmen soll die Entschei­dung für das Elek­tro­auto und dessen Nutzung deut­lich einfa­cher machen.

Konkrete Vorgaben

Der entspre­chende Platz­be­darf ist bei Wohn­ge­bäuden für jeden, bei Nicht­w­ohn­ge­bäude für jeden fünften Stell­platz zu leisten.

 

Auf Park­plätzen von Nicht­w­ohn­ge­bäuden muss mindes­tens eine Lade­sta­tion errichtet werden. Das gilt seit 1. Januar 2025 außerdem für Nicht­w­ohn­ge­bäuden mit mehr als 20 Stell­plätzen.

Ausnahmen im Gesetz­ent­wurf

Auch bei den neuen Rege­lungen gibt es Ausnahmen: Dazu gehören unter anderem Gebäude, die Eigentum von kleinen und mitt­leren Unter­nehmen sind und von diesen über­wie­gend selbst genutzt werden.

 

Für Bestands­ge­bäude betragen auch, die Kosten für die Lade und Leitungs­in­fra­struktur mehr als sieben Prozent der Gesamt­kosten einer größeren Reno­vie­rung.



Inves­ti­tionen in E-Mobi­lität,
die sich lohnen

Gerade für Unter­nehmen lohnen sich die Inves­ti­tionen in Lade­sta­tionen auf ihren Park­plätzen aus vielen Gründen – und zwar nicht nur für die Elek­tro­autos der Mitar­beiter. 

 

Abge­sehen davon machen es Ihnen die Hager Produkte witty one, plus und pro sehr leicht, eine clevere und effi­zi­ente Lade­sta­tion aufzu­bauen.

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  • Nach­hal­tiges Image

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