Ladeinfrastruktur planen
Die wichtigsten Kriterien
Die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität soll deutlich ausgebaut werden: flächendeckend, sicher, leistungsfähig und anwenderfreundlich soll sie sein. Um ein zuverlässiges und zukunftsfähiges Laden von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen, gelten für Ladestationen und die dazugehörige Infrastruktur der Energieverteilung technische Mindeststandards. Zusammen mit Normen und Richtlinien bilden sie die Grundlage für die richtige Planung der Ladeinfrastruktur.
Attraktive Elektromobilität
durch gute Planung der Ladeinfrastruktur
Bei der Planung der Ladeinfrastruktur für E-Autos besteht die Herausforderung darin, dass sie mit schnellen technologischen Fortschritten mithalten muss. Die ständige Weiterentwicklung der Technik wirkt sich zugleich auf rechtliche Rahmenbedingungen, Anwendungsregeln, Richtlinien, Normen und Standards aus.
Die Ladestationen witty start, witty solar und witty share von Hager sind deshalb als zukunftssichere Lösungen konzipiert. Sie gehen mit ihrem Leistungsumfang über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und überzeugen unter anderem durch die Integration moderner Übertragungsstandards. Die technische Ausstattung bietet Unternehmen und Kommunen deshalb hohe Planungssicherheit beim Aufbau ihrer Ladeinfrastruktur.
Clever planen –
KfW-Förderung sichern
Die KfW stellt im Rahmen ihrer Förderprogramme 439 (für Kommunen) und 441 (für Unternehmen) Zuschüsse für nicht öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereit. Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllt sein müssen.
Für Kommunen gilt dabei die Besonderheit, dass der Zuschuss erst ab einer Mindestanzahl von 10 Ladepunkten vergeben wird. Der Mindestzuschussbetrag liegt damit bei 9.000 Euro (bis zu 900 Euro pro Ladepunkt). Die Ladestationen müssen allerdings nicht am selben Standort installiert werden, eine Bündelung ist somit möglich.
Die technischen Voraussetzungen für die Ladeinfrastruktur sind jedoch in beiden Förderprogrammen deckungsgleich.
Förderfähig sind stationäre Ladestationen mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt. Weitere Anforderungen sind:
- 3-phasiger, normgerechter, fester Anschluss an das Stromnetz
- Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme (gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung)
- Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers
- Möglichkeit der intelligenten Steuerung
- Nutzung von Ökostrom, zum Beispiel durch Eigenerzeugung vor Ort mit einer PV-Anlage
Die installierten Ladestationen müssen mindestens 6 Jahre in Betrieb bleiben. Auch das ist ein Grund, schon bei der Planung auf Produkte zu setzen, die langfristig technisch überzeugen können – so wie witty start, witty solar und witty share von Hager.
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität planen
Rechtliche Vorgaben – wie etwa das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) – und technische Weiterentwicklungen bilden den Rahmen, in dem sich die Planung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bewegt. Um die geforderten Mindestanforderungen zu erfüllen, liefern wichtige deutsche Verbände aus den Bereichen Elektrotechnik, Netztechnik, Energie und Automobilität – DKE, VDE FNN, BDEW, VDA, ZVEH und ZVEI – in Zusammenarbeit einen technischen Leitfaden für alle Aspekte der Thematik.
Dazu gehören die verschiedenen Bereiche, die bei der Planung beachtet werden müssen.
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Bedarfsermittlung: Welche Anschlussleistung wird benötigt?
Grundlage für die Planung einer sicheren und zuverlässigen Ladeinfrastruktur ist die Ermittlung der benötigten Anschlussleistung. Sie ist abhängig von mehreren Faktoren:
- von der Art und Anzahl der Fahrzeuge, die am Standort geladen werden sollen,
- von der Ladeleistung der entsprechenden Fahrzeuge,
- von der durchschnittlichen Parkdauer sowie
- vom Ladeverhalten der Nutzer.
Ein zusätzlicher Faktor ist das Lastmanagement, das den Bedarf an Anschlussleistung reduzieren kann. Eine genaue Vorgabe von Richtwerten ist schwierig, da die Auswirkungen der einzelnen Elemente bei jedem Objekt stark variieren können. Allerdings lässt sich bei einer dynamischen Regelung mit Messung am Neteinspeißepunkt der Richtwert genau ermitteln.
Ladeleistung und Anzahl der Ladepunkte festlegen
Die Ladeleistung ist maßgeblich für die Ladedauer der Batterie eines Elektroautos. Die für die KfW-Förderung vorgegebene Ladeleistung von 22 kW für das 3-phasige AC-Laden ist für Elektrofahrzeuge mit größeren Batteriekapazitäten oder für schnellladefähige Batterien bestens geeignet. Auch die zu erwartenden durchschnittlichen Fahrleistungen sollten bei der Ladeleistung berücksichtigt werden. Weiterhin zu klären ist: Über wie viele Ladepunkte soll eine Ladestation verfügen und sollen diese gleichzeitig bei voller Leistung betrieben werden können?
Lastmanagement
Die Integration eines Leistungsmanagements ist bei Gebäuden mit mehreren Nutzern eine sinnvolle Ergänzung. Damit können unter anderem gleichzeitig auftretende Leistungsspitzen (durch parallele Ladevorgänge) verhindert werden – und dadurch eine Überlastung der gesamten Elektroinstallation. Mit einem Leistungsmanagement ist es somit auch möglich, eine umfangreichere und somit teurere Auslegung des Netzanschlusses zu umgehen. Weitere Anwendungsbeispiele für Leistungsmanagementsysteme sind:
- die Priorisierung von Ladevorgängen und die Festlegung von Maximalleistungen;
- die bessere Verteilung von Lastspitzen durch Ladevorgänge von E-Autos und ungesteuerten Verbrauchern im Gebäude;
- die Nutzung von regenerativen Energien, zum Beispiel von selbst produziertem Solarstrom aus einer PV-Anlage.
Insbesondere bei Anschlüssen, die auf Basis des maximalen Leistungsbedarfs abgerechnet werden, ist ein Leistungsmanagementsystem empfehlenswert, um hohe Lastspitzen zu vermeiden.
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Verbrauchserfassung und Mehrwertdienste: Was soll die Ladeinfrastruktur können?
Als Mehrwertdienst wird beispielsweise ein dynamisches Leistungs- und Energiemanagement verstanden. Mit solchen Zusatzdienstleistungen lässt sich die Ladeinfrastruktur um verschiedene Funktionen erweitern: Der Status des Ladepunkts kann ebenso übertragen werden wie Zählerstands- und Abrechnungsinformationen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Diese Dienste sind allerdings auf eine nachgeschaltete Netzwerkstruktur angewiesen, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Soll die Ladeinfrastruktur darüber hinaus in der Lage sein, einzelne Ladevorgänge abzurechnen, muss die Verbrauchserfassung entsprechend eingerichtet werden. Die muss unter Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geschehen. -
Installationsort: Sichere Handhabung ist ein Muss
Bei der Auswahl des Standorts spielen vor allem Sicherheitsaspekte eine Rolle – es muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass das Laden eines Elektroautos sicher ist. Der Installationsort ist deshalb so zu wählen, dass
- Nutzer nicht auf Verlängerungskabel oder Kabeltrommeln zurückgreifen müssen;
- die Ladestation unmittelbar an der Stellfläche aufgebaut wird, ohne Personen und Fahrzeuge zu gefährden;
- Ladesäulen oder Wallboxen sicher befestigt sind;
- am Betriebsort eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.
Unter Umständen sind beim Aufstellen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum kommunale Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Stellen in der Kommunalverwaltung (also die Bau-, Stadtplanungs-, Verkehrs- oder Umweltämter) können hierzu Auskunft geben.
Abhängig vom Standort bedeutet Sicherheit für die Ladestation auch, dass diese besonders robust sein muss. Das gilt für Umwelteinflüsse (Niederschlag, Temperaturschwankungen, UV-Licht etc.) genauso wie für mechanische Einwirkungen (Aufprall von Fahrzeugen, Vandalismus, Graffiti etc.). Hager bietet zudem die Möglichkeit, die Ladekabel per Software zu sperren und die Ladestation so diebstahlsicher zu machen. Für die Authentifizierung des Ladevorgangs braucht es dann lediglich eine RFID-Karte.
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Elektroinstallation: Sicheres Laden bei hohen Leistungen
Die Elektroinstallation und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge müssen in der Lage sein, sehr hohe elektrische Leistungen über längere Zeiträume von bis zu mehreren Stunden abzurufen. Vor allem dort, wo mehrere Ladestationen bereitgestellt werden, liegt das Hauptaugenmerk auf einem sicheren Ladevorgang.
Netzanschluss
Um die benötigte Leistung erbringen zu können – insbesondere bei mehreren gleichzeitig ladenden E-Autos –, ist es unter Umständen erforderlich, den Hauptanschluss des Gebäudes zu verstärken oder zu erweitern.
Die intelligente Alternative besteht in der Nutzung eines Lastmanagements. Der Anschluss der Ladestationen ist aber in jedem Fall beim Netzbetreiber anzumelden, das ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) so vorgeschrieben. Beim Anschluss selbst sind die Vorgaben der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 („Technische Anschlussregeln Niederspannung“) einzuhalten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass wegen der Anschlussleistung der Ladestation Maßnahmen in Bezug auf den Strombezug zu treffen sind.
Neuinstallation und Nachrüstung
Das GEIG gibt vor, in welchem Umfang an Wohn- und Nichtwohn-Gebäuden die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ausgebaut werden muss. Die Planungsgrundlage für die Umsetzung bleibt dabei die DIN 18015-1. Diese sieht eine Zuleitung vom Hauptverteiler oder vom Zählerschrank bis zum Ladepunkt vor, die für eine Dauerstrombelastbarkeit geeignet ist.
Empfehlenswert ist außerdem, bei Neubauten bereits ein Leerrohr für eine Netzwerkleitung zu verlegen. Auf diese Weise kann die Ladestation zu einem späteren Zeitpunkt problemlos an Mehrwertdienste (Lastmanagement, Abrechnungsmessung am Ladepunkt etc.) angeschlossen werden. Es kann darüber hinaus sinnvoll sein, Vorkehrungen wegen der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu treffen, so dass die Ladeinfrastruktur nachträglich schnell ergänzt werden kann.
Es besteht im Übrigen die Möglichkeit, eine zentrale Ladestation von einem Diensthalter installieren zu lassen. Diese können anschließend auch den Betrieb und die Abrechnung übernehmen.
Bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden ist im Vorfeld unbedingt zu prüfen, ob die vorhandene Elektroinstallation den Anforderungen für das Laden von Elektroautos entspricht.
Errichten der Anlage – Richtlinien und Normen
Die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gilt als Energieanlage. Deshalb muss beim Errichten und beim Betrieb die technische Sicherheit nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleistet werden. Maßgeblich sind dazu die technischen Regeln des VDE, die ebenfalls für das Erweitern, Ändern und Instandhalten dieser Anlagen gelten.
Für Neuinstallationen und Erweiterungen sind die VDE-AR-N 4100 sowie die VDE 0100-722 relevant. Bei Ladestationen in Gewerbe- und Industriebereichen genauso wie in Garagen ab einer Nutzfläche von 100 m2 müssen außerdem regionale Vorschriften (Landesbauordnungen etc.) beachtet werden.
Die Steckvorrichtungen der Ladepunkte sollten mit AC-Steckdosen Typ 2 (gemäß DIN EN 62196-2) oder DC-Fahrzeugkupplungen CCS-Stecker (gemäß DIN EN 62196-3) ausgestattet werden.
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Blitz- und Überspannungsschutz
Bei fest installierten Ladesäulen oder Wallboxen muss für ausreichenden Überspannungsschutz gesorgt werden. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte ist der Schutz gegen transiente Überspannungen sogar verbindlich gefordert. Grundlage hierfür ist die DIN VDE 0100-722:2019-06 (Abschnitt 443). Ein Überspannungsgerät Typ 2 (SPD Typ 2) erfüllt dabei die Mindestanforderungen nach DIN VDE 0100-534.
Blitzschutzsysteme müssen entweder mit einem Blitzstrom-Ableiter (SPD Typ 1) oder einem Kombi-Ableiter (SPD Typ 1 und 2 mit Schutzwirkung Typ 1, 2 und 3) ausgestattet sein.
Öffentlich zugängliche Ladesäulen mit Zähleinrichtung
Zusätzliche Vorkehrungen sind für öffentlich zugängliche Ladestationen zu treffen, die über eine Zähleinrichtung verfügen. In solchen Fällen kommt die VDE-AR-N 4100 zu Anwendung. Empfehlenswert ist es, den Überspannungsschutz vor der Zähleinrichtung anzubringen. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, sollten dazu die oben beschriebenen Blitzschutzsysteme installiert werden.
Schutz der Informationstechnik
Weitere Schutzmaßnahmen sind für die Anschlüsse der Informationstechnik zu treffen. Genau wie beim Energieanschluss kann die Datenübertragung der Verbrauchsdaten mit SPD Typ 1 (D1 und C2) oder SPD Typ 2 (D1 und C2) ausreichend gesichert werden.