Förderung der Elektromobilität
für Unternehmen
Automobile sind für viele Unternehmen ein bedeutendes Element zur Erfüllung ihrer Ziele – sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport. Daher sind, alle Klassen zusammengerechnet, rund ein Viertel aller Fahrzeuge in Deutschland auf gewerbliche Halter zugelassen.
Entsprechend hoch ist das Potential für die Verkehrswende durch einen Umstieg auf Elektroautos. Daher existieren einige attraktive Fördermöglichkeiten und vergleichbare Anreize, die sich gezielt an Gewerbetreibende richten – für Fahrzeuge selbst und die nötige Ladeinfrastruktur.
Das Gewerbe als Stütze
der Mobilitätswende
Jedes einzelne Fahrzeug, das nicht mit fossilen Energieträgern angetrieben wird, ist ein Gewinn für das Klima. Gewerbliche Nutzer sind hierbei ein äußerst wichtiger Ansatzpunkt. In Deutschland sind aktuell allein 48,5 Millionen Pkw zugelassen (Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Stand: Mai 2022). Nicht weniger als 5,23 Millionen hiervon haben gewerbliche Halter – rund 12 Prozent. Bei den gut 3,4 Millionen Lastkraftwagen ist das Verhältnis unternehmerischer Nutzer noch deutlicher.
Weiter müssen die Autos vieler Mitarbeiter solcher Firmen betrachtet werden. Nicht wenige dieser Fahrzeuge werden hauptsächlich für das berufsbedingte Pendeln angeschafft und genutzt. Zudem setzen vor allem im Handel viele Betriebe auf anreisende Kunden, was weitere Pkw bedeutet.
Insgesamt stellen Fahrzeuge in einem gewerblichen Umfeld deshalb einen gewichtigen Einflussfaktor dar. Je mehr davon Elektroautos sind, desto stärker wird die Energie- und Mobilitätswende beeinflusst. Um dies zu beschleunigen, existieren in Deutschland verschiedene Programme zur direkten Förderung oder anderweitigen monetären Attraktivitätssteigerung gewerblicher E-Mobilität. Dies unterteilt sich grob in einen dreigliedrigen Ansatz.
Die drei Ansatzpunkte
gewerblicher Förderung von E-Mobilität
Fördermittel für die
gewerbliche Ladeinfrastruktur
Ein enormer praktischer Vorteil der Elektromobilität fußt zu einem erheblichen Teil auf der Möglichkeit, Fahrzeuge dezentral an einer Elektroauto-Tankstelle aufladen zu können. Firmen als Betreiber von Fahrzeugen sowie Anbieter von Parkraum für Mitarbeiter, Kunden und andere Dritte spielen diesbezüglich eine wichtige Rolle, um die alltägliche Nutzung von Elektroautos attraktiver zu gestalten. Verschiedene Ansätze zur Förderung von Elektromobilität sollen diesen Hebel besonders gut nutzbar machen.
-
Das KfW-Programm 441
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist generell eine bedeutende Anlaufstelle für Fördergelder zur energetischen Umgestaltung der Bundesrepublik. Der Bereich E-Mobilität gehört ebenfalls dazu. Hier existiert mit dem Programm 441 sogar eine Förderung für Wallboxen, die sich ausschließlich an Unternehmen richtet.
Diese KfW-Förderung für Ladestationen zeichnet sich durch einen direkten Zuschuss aus: 900 Euro bekommen Unternehmen für die Errichtung eines jeden einzelnen Ladepunktes, sofern die Gesamtkosten pro Elektroauto-Ladestation wenigstens 1.285.71 Euro betragen. Sind diese geringer, fällt die Wallbox-Förderung ebenso anteilig geringer aus. Die gesamte Förderhöhe pro Unternehmensstandort ist auf 45.000 Euro begrenzt.
Gefördert werden ausschließlich nichtöffentliche Elektroauto-Tankstellen, die nur zur Nutzung durch Firmenfahrzeuge sowie Elektroautos von Unternehmensangehörigen freigegeben sind. Hierbei stellen die Ladestationen von Hager ein großes Plus dar. Sie nutzen, je nach Modell, unterschiedliche Techniken zur Einschränkung des Nutzerkreises. Zum Beispiel lässt sich die Ladestation witty share so konfigurieren, dass via RFID-Kennung nur bestimmte Personen oder Fahrzeuge die Elektroauto-Tankstelle nutzen können.
Übrigens: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 500 Millionen Euro kommen zudem mitunter für das KfW-Programm 293 infrage. Hinter diesem Programm steckt ein günstiger Kredit für verschiedene betriebliche Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung – darunter auch der Ausbau von Elektromobilität.
-
Das BAV-Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen(BAV) ist der Ansprechpartner für Unternehmen, wenn es um die Förderung öffentlich zugänglicher Elektroauto-Ladestationen geht. Konkret ist das Programm dreigeteilt:
- Normalladepunkte mit bis zu 22 kW Leistung werden mit bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben oder maximal 2.500 Euro pro Ladestation gefördert.
- Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Leistung erhalten gebietsabhängig ebenfalls bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten, allerdings bis zu 10.000 Euro pro Wallbox.
- Schnellladepunkte, die über 100 kW liefern, werden gebietsabhängig sogar mit bis zu 20.000 Euro pro Ladepunkt gefördert.
Zudem bietet das Programm weitere Zuschüsse für Netzanschlüsse: Maximal 10.000 Euro pro Standort bei Niederspannungsnetzen, 100.000 Euro beim Anschluss an Mittelspannungsnetze. Auf ähnliche Weise werden zudem Pufferspeicher sowie Kombinationen dieser mit verstärkten Netzanschlüssen gefördert.
Wichtig: Aktuell (Stand: Mai 2022) sind keine neuen Anträge mehr möglich. Das Programm ist allerdings für den Zeitraum 2021 bis 2025 ausgelegt, sodass möglicherweise neue Mittel bereitgestellt werden.
-
Länderspezifische Programme zur Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur
Neben bundesweiten Förderprogrammen gibt es weitere Wallbox-Förderungen der Bundesländer (Quelle: Förderdatenbank, Stand: Mai 2022).
- Bayern: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Förderung öffentlich zugänglicher Elektroauto-Tankstellen.
- Bayern: Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Im gewerblichen Bereich werden unter anderem Ladepunkte für das Flottenladen sowie Elektroauto-Ladestationen an den Wohnorten von Mitarbeitern gefördert.
- Berlin: Wirtschaftsnahe Elektromobilität. Firmen werden beim Ausbau ihrer Elektromobilität unterstützt. Dies beinhaltet nicht nur eine Wallbox-Förderung, sondern darüber hinaus zusätzliche Mittel für die notwendige Infrastruktur sowie Kauf und Leasing gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge.
- Hamburg: Electrify Buildings for EVs – ELBE. Generelle Förderung von Ladestationen an Wohn- und Gewerbeimmobilien.
- Hessen: Förderung von Logistik- und Mobiliätsinnovationen. Förderung der Elektromobilität bei KMU durch Zuschüsse unter anderem für den Aufbau von gewerblichen Ladeinfrastrukturen sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen. Fördermittel für ein breites Spektrum der Nutzung alternativer Energien, darunter Wallbox-Förderungen sowie Gelder für die Elektroauto-Anschaffung.
- Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK Elektromobilität. Unternehmen erhalten zinsgünstige Kredite für den Aufbau von Ladeinfrastrukturen und den Erwerb von Elektroautos.
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw. Verschiedene Fördermittel für Ladeinfrastrukturen und Elektrofahrzeuge.
- Nordrhein-Westfalen: Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Gelder für öffentlich zugängliche Ladestationen.
- Schleswig-Holstein: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Unternehmen bekommen Zuschüsse für die Errichtung öffentlicher und nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur.
- Thüringen: Förderprogramm Elektromobilität Thüringen. Förderung von Ladestationen, Pufferspeichern, Elektroautos und nötigen technischen Ausrüstungen.
Fördermittel für
gewerbliche Elektroautos
Ladestationen sind ein wichtiger Teil der Mobilitätswende. Doch für Unternehmen zählt ebenso eine Unterstützung bei der Anschaffung von Elektroautos. Diesbezüglich existieren verschiedene nationale sowie länderspezifische Förderprogramme.
-
Die BMDV-„Förderrichtlinie Elektromobilität“
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt unter anderem Unternehmen bei der Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge – und beim Aufbau der notwendigen Elektroauto-Tankstellen. Diese Förderung der Elektromobilität umfasst allerdings ausschließlich KMU, wie sie durch die EU-Kriterien definiert werden. Zudem müssen die Fahrzeuge gekauft werden, Leasing-Elektroautos werden nicht begünstigt.
Die Fördermittel werden als Zuschüsse ausgezahlt. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Art und Umfang des Projekts ab und wird erst im Rahmen der Beantragung im Vorfeld festgelegt.
-
Das BMWK „Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Dieses Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist ein Teil des größeren Corona-Konjunkturprogrammes. Es gilt ausschließlich für im Gesundheits- und Sozialwesen genutzte Fahrzeugflotten. Mit dem vorerst bis Ende 2022 laufenden Programm wird der Kauf (nicht Leasing) von betrieblich genutzten Firmenfahrzeugen gefördert, ferner die Errichtung von nichtöffentlichen Elektroauto-Tankstellen bis 22 kW – letzteres wird jedoch nur im Zusammenspiel mit dem Erwerb von Elektroautos unterstützt.
Gefördert wird entweder als De-minimis-Beihilfe oder in Form einer anteiligen Finanzierung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Unterstützt werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, zudem kann das Programm mit der Kaufprämie für Elektroautos kombiniert werden.
-
Der BAFA-Umweltbonus plus Innovationsprämie
Der Umweltbonus und die Innovationsprämie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind wahrscheinlich der bekannteste Teil der Förderung von Elektromobilität. Die Kernpunkte dieses ebenso für Unternehmen offenstehenden Doppelprogramms:
- Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die auf einer ständig aktualisierten Liste des BAFA stehen.
- Reine Elektroautos werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro gefördert, jedoch nur, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen oder nicht mehr als 50 g CO2/100 km emittieren.
- Die Förderung steht sowohl neuen als auch jungen gebrauchten sowie gekauften und geleasten Elektroautos offen. Bei Letzteren muss die Mindestvertragslaufzeit allerdings 23 Monate für die volle Förderhöhe betragen.
- Die Förderung unterteilt sich in einen Bundes- und einen Herstelleranteil. Über deren Höhe entscheidet die Art des Fahrzeugs sowie dessen Netto-Listenpreis.
Zum Jahreswechsel 2022/2023 sind diesbezüglich einige Änderungen geplant. So werden dann unter anderem die Innovationsprämie und die Preisschwelle von 40.000 Euro entfallen und es wird nur noch einen Pauschalsatz geben. Insgesamt wird die Förderung bis zum derzeit geplanten Auslaufen 2025 deutlich strenger.
-
Der KfW-„Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante“
Dieses weitere Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stützt sich auf ein Darlehen bei Mindestbeträgen von 15 Millionen Euro. Unter anderem werden Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge zur Beförderung von Personen und Gütern gefördert; darüber hinaus leichte Nutzfahrzeuge.
-
Länderspezifische Programme zur Förderung gewerblicher Elektroautos
Viele Förderprogramme zum Ausbau der E-Mobilität in Unternehmen betreffen sowohl Elektroauto-Ladestationen als auch Elektroautos. Derartige Programme mit Doppelfunktion wurden bereits im vorherigen Kapitel gelistet. Darüber hinaus existieren allerdings noch einige weitere Programme, die sich ausschließlich oder stärker auf die Förderung von Elektrofahrzeugen konzentrieren.
- Baden-Württemberg: Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-LKW. Gefördert werden batterieelektrische, brennstoffzellenbetriebene sowie Hybrid-Lastkraftwagen der Klassen N2 und N3 für Anschaffung und Leasing. Das Programm gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
- Thüringen: E-Mobil Invest. Förderfähig sind ausschließlich kommunale Unternehmen. Diese erhalten Mittel zum Kauf rein elektrischer Fahrzeuge sowie zur Umrüstung bestehender Flotten auf solche Antriebe. Ferner umfasst das Programm Maßnahmen speziell für elektrische Leichtfahrzeuge mit bis zu drei Rädern.
Weitere Programme kommen ständig hinzu. Ein häufiger Blick in die Förderdatenbank ist für Unternehmer daher dringend angeraten.
Steuerliche Anreize für
gewerbliche Elektromobilität
Steuern sind in jeglicher Konstellation ein möglicher Hebel zur Lenkung von gewünschten und unerwünschten Verhaltensmustern. Dementsprechend existieren im Bereich der E-Mobilität gleich mehrere Anreize, um Unternehmern Investitionen und Betrieb attraktiver zu machen:
- Wenn Arbeitnehmer ihre Elektroautos und verschiedene andere Elektrofahrzeuge auf dem Firmengelände aufladen, muss hierfür keine Lohnsteuer entrichtet werden. Ähnlich steuerbefreit ist das arbeitgeberseitige Überlassen von Elektroauto-Ladestationen für den Wohnort von Arbeitnehmern. Bei einem Übereignen wird der geldwerte Vorteil nur mit 25 Prozent besteuert.
- Auf die Anschaffung neuer elektrischer Lieferfahrzeuge können bereits im Anschaffungsjahr die Hälfte der Kosten abgeschrieben werden – zusätzlich zu den regulären Abschreibungen.
- Bei Leasing und Mieten von Elektroautos, einiger Hybriden sowie nicht als Kraftfahrzeuge geltender Elektrofahrräder wird die übliche Hinzurechnung der Gewerbesteuer halbiert.
- Elektroautos und einige Hybridfahrzeugen, die privat genutzt werden, werden nicht mit einem Prozent vom Listenpreis besteuert, sondern mit einem Prozent vom halben Bruttolistenpreis.
Zudem sind Elektroautos bis Ende 2030 gänzlich von der Kfz-Steuer befreit. Gerade in größeren Flotten kann deren Wegfall einen deutlichen Unterschied ausmachen.