PV-Abrech­nung mit dem Netz­be­treiber:
SLP vs. RLM

Bei Strom­ver­brauch und Einspei­sung – etwa aus einer PV-Anlage – wird grund­sätz­lich zwischen SLP- und RLM-Kunden unter­schieden. Maßgeb­lich für die Eintei­lung nach Stan­dard­last­pro­filen (SLP) und Regis­trie­render Leis­tungs­mes­sung (RLM) sind die jewei­ligen Verbrauchs­mengen.
Die beiden Bereiche stellen verschie­dene Anfor­de­rungen an die notwen­digen Mess­kon­stel­la­tionen, Mess­kon­zepte und die dazu einge­setzten Zähler­typen. Sie gewähr­leisten, dass sowohl die Abrech­nung der Netz­nut­zung als auch die Vergü­tung der Einspei­sung korrekt erfasst werden.
Wir erklären die wich­tigsten Unter­schiede zwischen SLP und RLM und ihre Funk­ti­ons­weisen.

Blick auf Einfamilienhaus mit Schrägdach und darauf installierter PV-Anlage (Photovoltaik)

Passende Strom­zähler
für unter­schied­li­chen Strom­be­darf

Unter­schied­liche Verbrau­cher haben einen unter­schied­li­chen Strom­be­darf. Das wiederum wirkt sich auf die Anfor­de­rungen aus, die jeweils für die Strom­ver­sor­gung und das Messen des Verbrauchs notwendig werden.

 

Denn während es bei eher klei­neren Verbrau­chern – hier­unter fallen Privat­haus­halte und kleine Gewer­be­be­triebe – darum geht, eine ausrei­chende Strom­lie­fe­rung zu gewähr­leisten, liegt der Fall bei großen Verbrauchs­stellen mit einem Jahres­ver­brauch von mehr als 100.000 kWh anders. Wegen des hohen Bedarfs muss sicher­ge­stellt werden, dass die Netz­sta­bi­lität nicht beein­träch­tigt wird.

 

Entspre­chend ist die Leis­tungs­mes­sung in solchen Fällen deut­lich engma­schiger und präziser: Die Stan­dard­leis­tungs­pro­file (SLP), die für Verbrau­cher mit einem Strom­be­darf von weniger als 100.000 kWh einge­setzt werden, reichen für Groß­ab­nehmer nicht mehr aus. Für sie besteht daher die gesetz­liche Verpflich­tung zur umfang­rei­cheren regis­trie­renden Leis­tungs­mes­sung (RLM).

 

Welche Zähler­typen jeweils genutzt werden, hängt außerdem davon ab, ob der Haus­halt oder das Unter­nehmen auch als Selbst­er­zeuger fungiert und über­schüs­sigen Strom in das öffent­liche Netz einspeist.


SLP:
Messen im Stan­dard­last­profil-Verfahren

Die SLP-Messung beruht auf einem statis­tisch-mathe­ma­ti­schen Verfahren, bei dem der zeit­liche Verlauf des Strom­ver­brauchs erfasst wird. Mit Hilfe verschie­dener Stan­dard­last­pro­file kann der voraus­sicht­liche Durch­schnitts­ver­brauch vorher­ge­sagt werden.

 

Das Last­profil berück­sich­tigt dabei sowohl zeit­liche als auch tempe­ra­tur­ab­hän­gige Schwan­kungen des Strom­ver­brauchs sowie die Jahres­zeiten. Das Verfahren unter­scheidet außerdem mehrere Gruppen von Verbrau­chern, vom privaten Haus­halt über verschie­dene Gewer­be­formen, Bäcke­reien mit Back­stuben bis hin zu land­wirt­schaft­li­chen Betrieben.

 

Die Profile bilden dabei nicht nur den unter­schied­li­chen Strom­be­darf ab, sondern auch das Nutzer­ver­halten: In Haus­halten liegen die Verbrauchs­spitzen in der Regel in den Morgen- und Abend­stunden sowie an den Wochen­enden. Gewerbe- und Land­wirt­schafts­be­triebe verbrau­chen hingegen eher tags­über und unter der Woche Strom.

Blick in Unterverteilung mit elekrischen und elektronischen Baugruppen wie 4 Stück eHZ EDL DS-Wirkverbrauchszähler/Haushaltszähler

Abge­rechnet wird am Jahres­ende

Die Stan­dard­last­pro­file dienen der Verein­fa­chung der Abrech­nungs- und Mess­pro­zesse. Die Prognose für den Verbrauch orien­tiert sich an den durch­schnitt­li­chen Werten der jewei­ligen Verbrau­cher­gruppe. Auf dieser Basis wird eine Prognose erstellt, aus der sich wiederum die Abschläge für den Verbrau­cher ergeben. Die endgül­tige Abrech­nung mit den tatsäch­li­chen Verbrauchs­werten erfolgt dann erst am Jahres­ende, nachdem die Zähler ausge­lesen wurden.

 

Eine einfache Vari­ante: Der SLP-Strom­zähler

Der SLP-Strom­zähler misst die elek­tri­sche Energie, die aus dem Versor­gungs­netz an eine Verbrauchs­stelle gelie­fert wird. Als Haupt­zähler erfasst der den Gesamt­ver­brauch in einem Gebäude.
Ergän­zend können soge­nannte Unter- bzw. Zwischen­zähler einge­setzt werden. Sie sind vor allem für das Ener­gie­ma­nage­ment sinn­voll, da so mehrere Verbrauchs­stellen (etwa einzelne Räume etc.) gemessen werden können. Eine solche Konstel­la­tion erlaubt eine deut­lich diffe­ren­zier­tere Messung und Auswer­tung des Verbrauchs.

Zwei­rich­tungs­zähler für Selbst­er­zeuger

Ein Zwei­rich­tungs­zähler verbindet zwei unter­schied­liche Funk­tionen in einem einzelnen Mess­gerät. Er fungiert als Bezugs­zähler und Einspei­se­zähler zugleich und ist daher mit zwei getrennten Zähl­werken ausge­stattet: eines für den gelie­ferten Strom aus dem öffent­li­chen Netz, ein weiteres für den selbst produ­zierten Strom. Auf diese Weise kann die Einspei­se­ver­gü­tung berechnet werden.
Um den Eigen­ver­brauch zu messen, ist ein sepa­rater Produk­ti­ons­zähler notwendig. In Neuan­lagen mit modernen Mess­ein­rich­tungen kommen inzwi­schen nur noch Zwei­rich­tungs­zähler zum Einsatz.


RLM:
Regis­trie­rende Leis­tungs­mes­sung

Über­schreitet der Jahres­ver­brauch einer Verbrauchs­stelle die 100.000 kWh, ist die Regis­trie­rende Leis­tungs­mes­sung nach der Strom­netz­zu­gangs­ver­ord­nung (StromNZV) verpflich­tend. Das Mess­ver­fahren funk­tio­niert dabei anders als beim SLP-Verfahren.

 

Der größte Unter­schied liegt darin, dass die Leis­tungs­mit­tel­werte sehr viel genauer erfasst werden. Anstelle eines grup­pen­spe­zi­fi­schen Stan­dard­leis­tungs­pro­fils gibt es für jeden Kunden ein indi­vi­du­elles Last­profil.

 

Bei den einge­setzten RLM-Zählern handelt es sich um Last­gang­zähler-Mess­wand­ler­zähler, da die übliche Strom­stärke oder die elek­tri­sche Span­nung die haus­halts­üb­li­chen Grenzen über­schreiten. RLM-Zähler können dadurch aller­dings auch für Kunden­an­lagen genutzt werden, die außer­halb der Nieder­span­nung liegen.

 

Ein Verbrauch von jähr­lich mehr als 100.000 kWh ist übri­gens nicht erfor­der­lich, um sich für einen RLM-Zähler zu entscheiden. Kunden können diese auch bei gerin­gerem Gesamt­ver­brauch auf frei­wil­liger Basis einsetzen lassen – zum Beispiel, um das Ener­gie­ma­nage­ment zu verbes­sern.

Frontalansicht Ausschnitt Hager Wanderanlage mit diversen Baugruppen, Ansicht 6

Indi­vi­du­elle & präzise Abrech­nung mit RLM

Mit RLM erhalten sowohl die Netz­be­treiber als auch die betrof­fenen Verbrau­cher ein in vielerlei Hinsicht wich­tiges Instru­ment. Die Verteil­netz­be­treiber sind damit konti­nu­ier­lich über die abge­nom­mene Leis­tung infor­miert und können so für Netz­sta­bi­lität sorgen. Die Kunden wiederum erhalten in kürzeren Inter­vallen einen Über­blick über den Verbrauch und die vorhan­dene Einspa­rungs­po­ten­ziale.

 

Leis­tungs­mes­sung in kurzen Zeit­ab­ständen

Die gesetz­lich vorge­ge­benen Mess­pe­ri­oden für RLM-Zähler umfassen einen Zeit­raum von 15 Minuten. Das heißt, dass für jede Vier­tel­stunde die jewei­lige Durch­schnitts­leis­tung gemessen und an den Netz­be­treiber über­tragen wird.
Anders als bei SLP-Messungen, können die Netz­be­treiber somit durch­ge­hend mit dem tatsäch­li­chen Verbrauch arbeiten. Anhand der RLM erstellen sie monat­liche Abrech­nungen. Das Verfahren hat außerdem im Hinblick auf Last­spitzen und mögliche Über­las­tungen der Netze große Vorteile. Insge­samt bedeutet RLM für alle Betei­ligten mehr Trans­pa­renz, da korrekte Werte verfügbar sind.

Kosten einsparen mit RLM?

Für die Kunden steckt in dem indi­vi­du­ellen Last­profil, dass mit RLM erstellt wird, ein erheb­li­ches Poten­zial, um Kosten zu senken. Das gilt insbe­son­dere für die Netz­ent­gelte. RLM-Kunden zahlen hierbei einen Arbeits­preis pro Kilo­watt­stunde. Anders als SLP-Kunden fällt darüber hinaus jedoch kein pauschaler Grund­preis an, sondern ein Leis­tungs­preis pro Kilo­watt abge­nom­mener Leis­tung. Dafür ist jedoch die Leis­tungs­spitze im Last­profil ausschlag­ge­bend. Mit Hilfe der präzisen Messung und monat­li­chen Abrech­nung können Unter­nehmen in dieser Hinsicht ihre 



Mögliche Mess­kon­stel­la­tionen
für Summen- und Unter­zähler

SLP und SLP

Diese Kombi­na­tion aus zwei SLP-Zählern ist bei Anschlüssen in Nieder­span­nung und einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh üblich. Summen- und Unter­zähler werden einmal jähr­lich abge­lesen. Gehört eine Erzeu­gungs­an­lage mit mehr als 100 kW zur Kunden­an­lage, ist dafür jedoch eine RLM notwendig. Unter Umständen kann die Abrech­nung aber bezugs­seitig noch per SLP erfolgen.

RLM und SLP

Bei Nieder­span­nungs­an­schlüssen und einem Bezug von mehr als 100.000 kWh im Jahr muss als Summen­zähler auf jeden Fall ein RLM-Zähler verwendet werden. 
Als Unter­zähler kommen auch SLP-Zähler in Frage. Aller­dings muss hier der Mess­wert monat­lich über­mit­telt werden.

RLM und RLM

Diese Mess­kon­stel­la­tion ist für Kunden­an­lagen vorge­sehen, die außer­halb der Nieder­span­nung ange­schlossen sind. Für eine Kunden­an­lage mit mehreren Erzeu­gungs­an­lagen (also etwas PV-Anlagen) sind RLM-Zähler als Summen- und Unter­zähler auch im Nieder­span­nungs­be­reich erfor­der­lich. Das gilt insbe­son­dere dann, wenn Ener­gie­spei­cher genutzt werden.



Mess­kon­zepte und Abrech­nung
bei PV-Strom­ein­spei­sung

Um die Einspei­sung von selbst produ­ziertem Strom abrechnen zu können, wird die Einspei­se­menge am Summen­zähler ermit­telt. Die dazu benö­tigten Werte sind:

  • die physi­ka­lisch einge­speiste Ener­gie­menge sowie
  • die Diffe­renz zwischen dem Bezug der Haupt­mes­sung und dem Verbrauch von dritt­ver­sorgten Letzt­ver­brau­chern.

Diese Diffe­renz wird zur Einspei­se­menge addiert. Der Netz­be­treiber vergütet diese Menge gemäß den gesetz­li­chen Vorgaben, die sich aus dem Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG) ergeben. Die vorge­stellte Abrech­nungs­va­ri­ante ist nur dann möglich, wenn eine Erzeu­gungs­an­lage inte­griert ist.

 

Die Netz­be­treiber wenden zudem verschie­dene Mess­kon­zepte an, um die Einspei­sungen aus PV-Anlagen zu ermit­teln. Diese richten sich nach der instal­lierten Leis­tung der Solar­an­lage:

 

Manche Mess­kon­zepte sind beispiels­weise für Fälle, in denen eine PV-Anlage kleiner als 30 kW(p) ist und die selbst­ver­brauchte Ener­gie­menge unter 30.000 kWh liegt. Dann werden die selbst­ver­brauchten Mengen nicht für die Einspei­se­ab­rech­nung und die Abrech­nung der EEG-Umlage benö­tigt. Ab einer Anla­gen­größe von 30 kW(p) werden Zwei-Ener­gie­rich­tungs­zähler verwendet.

 

Sobald die Leis­tung der PV-Anlage und der Eigen­ver­brauch größer ist, kommen andere Mess­kon­zepte zur Anwen­dung – auf Grund­lage

  • des PV-Markt­in­te­gra­ti­ons­mo­dells (§ 33 EEG 2021-2),
  • des PV-Selbst­ver­brauchs (§ 33 Abs. 2 EEG 2009) und
  • der EEG-Umlage (§§ 61ff EEG 2017).