Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität
für Privat­ei­gentum

Für einen möglichst raschen und umfas­senden Wandel hin zur Elek­tro­mo­bi­lität stellen finan­zi­elle Anreize und Erleich­te­rungen einen wich­tigen Schlüssel dar. Dies­be­züg­lich exis­tieren in Deutsch­land verschie­dene Optionen. Sie gelten sowohl für das Elek­tro­auto selbst als auch für die Ladein­fra­struktur und nicht zuletzt für die private Strom­er­zeu­gung. Die bekannte „E-Auto-Prämie“ des Bundes­amts für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) beim Kauf von Elek­tro­autos stellt dabei nur eine Option von vielen dar.
Im Fokus stehen bei diesem Thema nicht nur private Wohn­ge­bäu­de­be­sitzer, sondern ebenso private und unter­neh­me­ri­sche Eigen­tümer von größeren Mehr­par­tei­en­gebäuden und Wohn­an­lagen – teils indi­rekt über Förder­pro­gramme für unter­neh­me­ri­sche Elek­tro­mo­bi­lität.

Blick auf Hager Witty Ladesäule im Außenbereich mit zum Laden angeschlossenem E-Auto

Miets­häuser und Wohn­an­lagen
als Schlüssel zur E-Mobi­lität

Bereits seit mehreren Jahren wird in Deutsch­land eine umfas­sende Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität betrieben. Diese umfasst sowohl Förder­mittel beim Kauf eines Elek­tro­autos als auch eine Wallbox-Förde­rung sowie weitere Zuschüsse, etwa für die Instal­la­tion von Photo­vol­taik-Systemen.

 

Dabei lag der Fokus bei der Förde­rung von E-Mobi­lität lange Zeit stark auf selbst­ge­nutztem Wohn­ei­gentum sowie dem Ausbau öffent­li­cher Lade­sta­tionen. Mehr­par­tei­en­gebäude, wie beispiels­weise Miets­häuser und Wohn­an­lagen, werden bis heute noch nicht gänz­lich korrekt ange­spro­chen. Doch schon aufgrund ihrer enormen Anzahl stellen sie einen äußerst wich­tigen Beitrag für den Ausbau der E-Mobi­lität dar. Nicht zuletzt deshalb wurde im Februar 2022 durch verschie­dene Verbände aus der Elektro-, Fahr­zeug- und Wohnungs­in­dus­trie ein Leit­faden veröf­fent­licht.

 

Dieser „Leit­faden Ladein­fra­struktur und Umfeld­maß­nahmen für Wohnungs­wirt­schaft und Verwal­tung“, heraus­ge­geben unter anderem vom Verband der Elektro- und Digi­tal­in­dus­trie Fach­ver­band Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­sys­teme (ZVEI e.V.), iden­ti­fi­ziert verschie­dene Grund­vor­aus­set­zungen für eine erfolg­reiche E-Mobi­lität. Konkret geht es auch um einen ange­passten Förder­rahmen, der sich gezielt an die Situa­tion von Mehr­par­tei­en­gebäuden und deren Betreiber richtet.

 

Aller­dings bedeutet dies keines­wegs, dass es für derar­tige Wohn­ge­bäude derzeit gar keine Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität und der dahin­ter­ste­henden Infra­struktur gäbe – zumal Mieter bereits seit Ende 2020 einen Rechts­an­spruch auf eine Elek­tro­auto-Lade­sta­tion haben.



Ladein­fra­struktur und Umfeld­maß­nahmen
Kern­in­halte des Leit­fa­dens

Förder­mit­tel­mangel

Es exis­tiert keine bundes­ein­heit­liche Maßnahme, die speziell die Förde­rung von Elek­tro­mo­bi­lität in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und vergleich­baren Wohn­an­lagen anspricht.
Bislang gibt es ledig­lich klei­nere Programme zur Wallbox-Förde­rung durch einzelne Bundes­länder und Kommunen.

Infra­struktur-Heraus­for­de­rungen

In vielen Mehr­par­tei­en­gebäuden wird das Leis­tungs­ni­veau des Haus­an­schlusses zwar effi­zient ausge­nutzt, es gibt durch die Versor­gung mehrerer Haus­halte jedoch oftmals kaum Leis­tungs­re­serven.
Für den weiteren Ausbau der E-Mobi­lität sind hier dementspre­chend Infra­struktur-stär­kende Maßnahmen notwendig.

Frage­stel­lungen

Mehr­par­tei­en­gebäude weisen immer unter­schied­liche Reali­täten hinsicht­lich der Gestal­tung ihrer Strom­netze und der Verbräuche auf. Für die Praxis ist es deshalb nötig, diese einzel­fall­ab­hängig zu betrachten. 
Dies umfasst verschie­dene Posi­tionen zwischen Haus­an­schluss und Stell­platz­an­zahl.



Förde­rungen für
Photo­vol­taik-Anlagen

E-Mobi­lität kann ihren Ener­gie­be­darf aus verschie­denen Quellen decken. Beim Ausbau von Strom­netzen gilt dabei ein Haus­an­schluss, der durch eine dazu­ge­hö­rige Photo­vol­taik-Anlage unter­stützt wird, als effi­zi­en­teste Lösung – nicht nur, was die Strom­kosten anbe­langt, sondern auch bei den Kosten des Netz­aus­baus. Sie sind bei Haus­an­lagen deut­lich geringer als beim Ausbau der Netz­in­fra­struktur in einem größeren Rahmen, beispiels­weise für Stra­ßen­züge oder ganze Kommunen.
Hierbei können Planer derzeit mit den folgenden Förder­maß­nahmen arbeiten:


  • Das KfW-Programm 270

    Die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) ist in Bezug auf die Förde­rung von Ener­gie­wende und Elek­tro­mo­bi­lität der wich­tigste Ansprech­partner des Landes. Für den Bereich Photo­vol­taik stellt das Programm 270 „Erneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard“ das wich­tigste Modell dar.

     

    Hierbei handelt es sich um einen Förder­kredit für Strom und Wärme, deren Erzeu­gung, notwen­dige Netz­in­fra­struktur und Spei­cher­sys­teme. Da unter anderem private und öffent­liche Unter­nehmen empfangs­be­rech­tigt sind, ist das Programm 270 auch für die Betreiber von Mehr­par­tei­en­gebäuden geeignet. Kern­in­halt sind Kredite ab 2,11 Prozent effek­tivem Jahres­zins. Förder­be­rech­tigt, bezogen auf PV-Systeme, sind hier:

    • Photo­vol­taik-Anlagen auf Dächern, Frei­flä­chen und an Fassaden,
    • Batte­rie­spei­cher sowie
    • Systeme wie beispiels­weise solche für das Lasten­ma­nage­ment – welches wiederum direkt mit einer Lade­sta­tion für Elek­tro­autos verbunden ist.

     

    Die einzige Vorgabe: Die Anlagen müssen den Vorgaben des Gesetzes für den Ausbau erneu­er­barer Ener­gien entspre­chen.

  • Das Mieter­strom­mo­dell

    Öffent­liche Strom­netze durch den Ausbau der Elek­tro­mo­bi­lität nicht zusätz­lich zu belasten, ist ein Kern­an­liegen sowohl der Regie­renden als auch verschie­dener anderer Stellen. Das 2017 beschlos­sene Mieter­strom­mo­dell soll dies praxis­taug­lich umsetzen. Es wendet sich primär an Mieter sowie Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften, betrifft aller­dings über Umwege ebenso Gebäu­de­be­sitzer und Vermieter. Die Kern­in­halte:

     

    • Die Betreiber von PV-Anlagen erhalten einen staat­li­chen Zuschuss pro erzeugte Kilo­watt­stunde, die im dazu­ge­hö­rigen Gebäude verbraucht wird.
    • Der Gebäu­de­ei­gen­tümer kann dabei als Strom­er­zeuger auftreten, kann jedoch ebenso Dritte damit beauf­tragen – etwa durch Vermie­tung von Dach­flä­chen.
    • Für jede eigen­ver­brauchte Kilo­watt­stunde entfallen Netz­ent­gelte, netz­sei­tige Umlagen, Strom­steuer und Konzes­si­ons­ab­gaben.
    • Die Höhe des soge­nannten Mieter­strom­zu­schlages orien­tiert sich an der Anla­gen­leis­tung. Sie reicht aktuell (2022) von 3,79 ct / kWh bei 10-kW-Anlagen bis zu 2,37 ct / kWh bei Anlagen bis 100 kWh. Damit ist sie absicht­lich nied­riger als die Einspei­se­ver­gü­tung gehalten: der Strom­er­zeuger erhält schließ­lich zusätz­liche Erlöse aus dem Verkauf des Stromes an die Mieter.

     

    In welcher Form der selbst­er­zeugte Strom verbraucht wird, spielt dabei keine Rolle. Daher ist das Modell hervor­ra­gend als Unter­stüt­zung für die Strom­ein­spei­sung für Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen an den Stell­plätzen des Hauses geeignet.

  • Länder­spe­zi­fi­sche Programme

    Neben den beiden genannten bundes­ein­heit­li­chen Programmen exis­tieren in mehreren Bundes­län­dern zusätz­liche Ange­bote. Inter­es­sant für die Besitzer und Betreiber von Mehr­fa­mi­li­en­ge­bäuden sind dabei die folgenden Posi­tionen (Quelle: Förder­da­ten­bank, Stand: Mai 2022):

     

    • Baden-Würt­tem­berg: BW-e-Solar-Gutschein. Hinter dem Gutschein steckt ein speziell auf Elek­tro­mo­bi­lität zuge­schnit­tenes Programm. Geför­dert werden Betreiber von Photo­vol­taik-Anlagen durch eine Wallbox-Förde­rung in Form eines Zuschusses für Kauf und Instal­la­tion.
    • Berlin: Ener­gie­spei­cher­PLUS. Geför­dert werden netz­dien­lich mit einer PV-Anlage verbun­dene Strom­spei­cher.
    • Hamburg: Moder­ni­sie­rung von Miet­woh­nungen in Gebieten der inte­grierten Stadt­teil­ent­wick­lung. Das Programm bietet Förder­mittel unter anderem für ener­ge­tisch opti­mierte Gebäu­de­aus­rüs­tungen.
    • Nord­rhein-West­falen: progres.nrw. Geför­dert werden unter anderem verschie­dene PV-Anlagen sowie statio­näre Strom­spei­cher.


Förde­rungen
für Elek­tro­mo­bi­lität

Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen in Mehr­par­tei­en­gebäuden und Wohn­an­lagen sind aufgrund der großen Zahl derar­tiger Wohnungen ein bedeu­tender Schlüssel für einen durch­grei­fenden Erfolg der Elek­tro­mo­bi­lität. Konsens von Politik und Verbänden ist, dass möglichst jedes Elek­tro­auto an seinem heimi­schen Stell­platz eine Lade­sta­tion vorfinden soll. Nur dann ist ein nied­rig­schwel­liges Laden über Nacht möglich, ähnlich wie bei den Besit­zern von selbst­ge­nutztem Wohn­ei­gentum mit privaten Wall­boxen.

 

Im Zentrum aller aktu­ellen Programme steht eine Wallbox-Förde­rung, respek­tive eine für andere Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen. Aller­dings gibt es, wie bereits ange­spro­chen, noch einen gewissen Mangel an Förder­mög­lich­keiten, die speziell auf die Bedürf­nisse von gewerb­li­chen Anbie­tern von Wohn­raum zuge­schnitten sind. Die derzeit mögli­chen Mittel stellen sich ange­sichts dessen wie folgt dar:


  • Das KfW-Programm 440

    Das Programm 440 der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) stellt einen wich­tigen und bekannten Ansatz dar – es ist nicht weniger als „die“ Förde­rung für Wall­boxen. Zudem ist das Programm äußerst simpel aufge­baut: Für jeden instal­lierten Lade­punkt an privat genutzten Stell­plätzen von Wohn­ge­bäuden gibt es einen rück­zah­lungs­freien Zuschuss in Höhe von 900 Euro, sofern Kauf und Instal­la­tion der Elek­tro­auto-Tank­stelle mindes­tens 900 Euro kosten. Andern­falls wird die Zuschuss­summe anteilig redu­ziert.

     

    Gezahlt wird, wie bei vielen anderen Zuschüssen üblich, sobald der Antrag bewil­ligt und die Instal­la­tion der Wallbox nach­ge­wiesen wurde.
    Aktuell (Mai 2022) besteht jedoch bei dieser KfW-Förde­rung für Lade­sta­tionen ein ganz grund­sätz­li­ches Problem: Sie wurde Ende 2021 vorerst gestoppt, da die bereit­ge­stellten Förder­mittel erschöpft waren – nachdem sie zuvor bereits mehr­fach erhöht wurden. Wie es mit dem Programm weiter­geht, ist derzeit offen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden, es werden nur noch solche geför­dert, die bis Ende Oktober 2021 einge­reicht wurden.

     

    Aufgrund des großen Erfolgs dieser KfW-Förde­rung für Lade­sta­tionen sowie der noch längst nicht abge­schlos­senen Verkehrs­wende ist aller­dings durchaus eine erneute Füllung der Förder­töpfe denkbar. Derzeit ist aller­dings nicht bekannt, wann dies geschehen könnte.

  • Das KfW-Programm 441

    Prin­zi­piell steckt hinter dem KfW-Programm 441 keine KfW-Förde­rung für Lade­sta­tionen in Wohn­ge­bäuden. Es ist ganz gezielt für Unter­nehmen gedacht, die nicht­öf­fent­liche Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen für Firmen­fahr­zeuge sowie die Privat­fahr­zeuge von Beschäf­tigten instal­lieren. Aller­dings ist es bei verschie­denen Miets­häu­sern und Wohn­an­lagen, je nach deren recht­li­cher Gestal­tung, dennoch möglich, hier­über Förder­mittel zu bekommen. Beispiels­weise in Form einer Wallbox-Förde­rung für die Elek­tro­mo­bi­lität ange­stellter Haus­warte oder zur Betrei­ber­ge­sell­schaft gehö­rige Betriebs­fahr­zeuge.

     

    In der Praxis ähnelt das KfW-Programm 441 dem Programm 440. Das heißt, auch hier wird jede Elek­tro­auto-Lade­sta­tion mit 900 Euro geför­dert, sofern die Kosten für Kauf und Instal­la­tion diese Summe mindes­tens errei­chen. Ist der Preis geringer, verrin­gert sich die Förder­summe anteilig.

     

    Wichtig: Die Anzahl der Lade­punkte muss bereits beim Bean­tragen der KfW-Förde­rung für Lade­sta­tionen bekannt sein und ange­geben werden. Ein späteres Aufsto­cken ist nicht möglich.

  • Länder­spe­zi­fi­sche Programme zur Förde­rung von Elek­tro­mo­bi­lität

    Das Thema Mehr­fa­mi­li­en­häuser und Wohn­an­lagen nimmt in Bezug auf Förde­rungen für Lade­sta­tionen derzeit gerade erst Fahrt auf. Ange­sichts dessen exis­tieren aktuell noch nicht viele Programme (Quelle: Förder­da­ten­bank, Stand: Mai 2022).

     

    • Bayern: Nicht öffent­lich zugäng­liche Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge in Bayern. Die Förde­rung richtet sich an Gewerbe. Sie enthält aber unter anderem attrak­tive Konzepte für eine Wallbox-Förde­rung für das Laden von Dienst­fahr­zeugen am Wohnort von Mitar­bei­tern.
    • Berlin: Wirt­schafts­nahe Elek­tro­mo­bi­lität. Ähnlich wie beim KfW-Programm 441 werden Firmen beim Ausbau unter­neh­me­ri­scher Elek­tro­mo­bi­lität unter­stützt. Dies beinhaltet nicht nur eine Wallbox-Förde­rung, sondern darüber hinaus zusätz­liche Mittel für die notwen­dige Infra­struktur sowie Kauf und Leasing gewerb­lich genutzter Fahr­zeuge – unge­achtet ihrer Bauart.
    • Meck­len­burg-Vorpom­mern: ModRL. Hinter der Abkür­zung steht ein gene­relles Förder­pro­gramm für Wohn­raum. Dazu zählen auch konkrete Unter­stüt­zungen beim Ausbau von gebäu­d­e­in­te­grierten Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen.
    • Nord­rhein-West­falen: progres.nrw. Geför­dert wird eine breite Palette von Maßnahmen, die das Errei­chen der Klima­ziele im Verkehrs­sektor ermög­li­chen. Dazu gehören unter anderem Ladein­fra­struk­turen für E-Mobi­lität sowie Netz­an­schlüsse für Stell­platz­kom­plexe. 
      Aufgrund der fluk­tu­ie­renden Situa­tion empfiehlt es sich für Planer, die dies­be­züg­li­chen Daten­banken ständig zu beob­achten, da ständig weitere Förder­pro­gramme hinzu­kommen könnten.