Förderung der Elektromobilität
für Privateigentum
Für einen möglichst raschen und umfassenden Wandel hin zur Elektromobilität stellen finanzielle Anreize und Erleichterungen einen wichtigen Schlüssel dar. Diesbezüglich existieren in Deutschland verschiedene Optionen. Sie gelten sowohl für das Elektroauto selbst als auch für die Ladeinfrastruktur und nicht zuletzt für die private Stromerzeugung. Die bekannte „E-Auto-Prämie“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Kauf von Elektroautos stellt dabei nur eine Option von vielen dar.
Im Fokus stehen bei diesem Thema nicht nur private Wohngebäudebesitzer, sondern ebenso private und unternehmerische Eigentümer von größeren Mehrparteiengebäuden und Wohnanlagen – teils indirekt über Förderprogramme für unternehmerische Elektromobilität.
Mietshäuser und Wohnanlagen
als Schlüssel zur E-Mobilität
Bereits seit mehreren Jahren wird in Deutschland eine umfassende Förderung der Elektromobilität betrieben. Diese umfasst sowohl Fördermittel beim Kauf eines Elektroautos als auch eine Wallbox-Förderung sowie weitere Zuschüsse, etwa für die Installation von Photovoltaik-Systemen.
Dabei lag der Fokus bei der Förderung von E-Mobilität lange Zeit stark auf selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Ausbau öffentlicher Ladestationen. Mehrparteiengebäude, wie beispielsweise Mietshäuser und Wohnanlagen, werden bis heute noch nicht gänzlich korrekt angesprochen. Doch schon aufgrund ihrer enormen Anzahl stellen sie einen äußerst wichtigen Beitrag für den Ausbau der E-Mobilität dar. Nicht zuletzt deshalb wurde im Februar 2022 durch verschiedene Verbände aus der Elektro-, Fahrzeug- und Wohnungsindustrie ein Leitfaden veröffentlicht.
Dieser „Leitfaden Ladeinfrastruktur und Umfeldmaßnahmen für Wohnungswirtschaft und Verwaltung“, herausgegeben unter anderem vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie Fachverband Elektroinstallationssysteme (ZVEI e.V.), identifiziert verschiedene Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche E-Mobilität. Konkret geht es auch um einen angepassten Förderrahmen, der sich gezielt an die Situation von Mehrparteiengebäuden und deren Betreiber richtet.
Allerdings bedeutet dies keineswegs, dass es für derartige Wohngebäude derzeit gar keine Förderung der Elektromobilität und der dahinterstehenden Infrastruktur gäbe – zumal Mieter bereits seit Ende 2020 einen Rechtsanspruch auf eine Elektroauto-Ladestation haben.
Ladeinfrastruktur und Umfeldmaßnahmen
Kerninhalte des Leitfadens
Förderungen für
Photovoltaik-Anlagen
E-Mobilität kann ihren Energiebedarf aus verschiedenen Quellen decken. Beim Ausbau von Stromnetzen gilt dabei ein Hausanschluss, der durch eine dazugehörige Photovoltaik-Anlage unterstützt wird, als effizienteste Lösung – nicht nur, was die Stromkosten anbelangt, sondern auch bei den Kosten des Netzausbaus. Sie sind bei Hausanlagen deutlich geringer als beim Ausbau der Netzinfrastruktur in einem größeren Rahmen, beispielsweise für Straßenzüge oder ganze Kommunen.
Hierbei können Planer derzeit mit den folgenden Fördermaßnahmen arbeiten:
-
Das KfW-Programm 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist in Bezug auf die Förderung von Energiewende und Elektromobilität der wichtigste Ansprechpartner des Landes. Für den Bereich Photovoltaik stellt das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ das wichtigste Modell dar.
Hierbei handelt es sich um einen Förderkredit für Strom und Wärme, deren Erzeugung, notwendige Netzinfrastruktur und Speichersysteme. Da unter anderem private und öffentliche Unternehmen empfangsberechtigt sind, ist das Programm 270 auch für die Betreiber von Mehrparteiengebäuden geeignet. Kerninhalt sind Kredite ab 2,11 Prozent effektivem Jahreszins. Förderberechtigt, bezogen auf PV-Systeme, sind hier:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Freiflächen und an Fassaden,
- Batteriespeicher sowie
- Systeme wie beispielsweise solche für das Lastenmanagement – welches wiederum direkt mit einer Ladestation für Elektroautos verbunden ist.
Die einzige Vorgabe: Die Anlagen müssen den Vorgaben des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entsprechen.
-
Das Mieterstrommodell
Öffentliche Stromnetze durch den Ausbau der Elektromobilität nicht zusätzlich zu belasten, ist ein Kernanliegen sowohl der Regierenden als auch verschiedener anderer Stellen. Das 2017 beschlossene Mieterstrommodell soll dies praxistauglich umsetzen. Es wendet sich primär an Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, betrifft allerdings über Umwege ebenso Gebäudebesitzer und Vermieter. Die Kerninhalte:
- Die Betreiber von PV-Anlagen erhalten einen staatlichen Zuschuss pro erzeugte Kilowattstunde, die im dazugehörigen Gebäude verbraucht wird.
- Der Gebäudeeigentümer kann dabei als Stromerzeuger auftreten, kann jedoch ebenso Dritte damit beauftragen – etwa durch Vermietung von Dachflächen.
- Für jede eigenverbrauchte Kilowattstunde entfallen Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
- Die Höhe des sogenannten Mieterstromzuschlages orientiert sich an der Anlagenleistung. Sie reicht aktuell (2022) von 3,79 ct / kWh bei 10-kW-Anlagen bis zu 2,37 ct / kWh bei Anlagen bis 100 kWh. Damit ist sie absichtlich niedriger als die Einspeisevergütung gehalten: der Stromerzeuger erhält schließlich zusätzliche Erlöse aus dem Verkauf des Stromes an die Mieter.
In welcher Form der selbsterzeugte Strom verbraucht wird, spielt dabei keine Rolle. Daher ist das Modell hervorragend als Unterstützung für die Stromeinspeisung für Elektroauto-Ladestationen an den Stellplätzen des Hauses geeignet.
-
Länderspezifische Programme
Neben den beiden genannten bundeseinheitlichen Programmen existieren in mehreren Bundesländern zusätzliche Angebote. Interessant für die Besitzer und Betreiber von Mehrfamiliengebäuden sind dabei die folgenden Positionen (Quelle: Förderdatenbank, Stand: Mai 2022):
- Baden-Württemberg: BW-e-Solar-Gutschein. Hinter dem Gutschein steckt ein speziell auf Elektromobilität zugeschnittenes Programm. Gefördert werden Betreiber von Photovoltaik-Anlagen durch eine Wallbox-Förderung in Form eines Zuschusses für Kauf und Installation.
- Berlin: EnergiespeicherPLUS. Gefördert werden netzdienlich mit einer PV-Anlage verbundene Stromspeicher.
- Hamburg: Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Das Programm bietet Fördermittel unter anderem für energetisch optimierte Gebäudeausrüstungen.
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw. Gefördert werden unter anderem verschiedene PV-Anlagen sowie stationäre Stromspeicher.
Förderungen
für Elektromobilität
Elektroauto-Ladestationen in Mehrparteiengebäuden und Wohnanlagen sind aufgrund der großen Zahl derartiger Wohnungen ein bedeutender Schlüssel für einen durchgreifenden Erfolg der Elektromobilität. Konsens von Politik und Verbänden ist, dass möglichst jedes Elektroauto an seinem heimischen Stellplatz eine Ladestation vorfinden soll. Nur dann ist ein niedrigschwelliges Laden über Nacht möglich, ähnlich wie bei den Besitzern von selbstgenutztem Wohneigentum mit privaten Wallboxen.
Im Zentrum aller aktuellen Programme steht eine Wallbox-Förderung, respektive eine für andere Elektroauto-Ladestationen. Allerdings gibt es, wie bereits angesprochen, noch einen gewissen Mangel an Fördermöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse von gewerblichen Anbietern von Wohnraum zugeschnitten sind. Die derzeit möglichen Mittel stellen sich angesichts dessen wie folgt dar:
-
Das KfW-Programm 440
Das Programm 440 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt einen wichtigen und bekannten Ansatz dar – es ist nicht weniger als „die“ Förderung für Wallboxen. Zudem ist das Programm äußerst simpel aufgebaut: Für jeden installierten Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es einen rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 900 Euro, sofern Kauf und Installation der Elektroauto-Tankstelle mindestens 900 Euro kosten. Andernfalls wird die Zuschusssumme anteilig reduziert.
Gezahlt wird, wie bei vielen anderen Zuschüssen üblich, sobald der Antrag bewilligt und die Installation der Wallbox nachgewiesen wurde.
Aktuell (Mai 2022) besteht jedoch bei dieser KfW-Förderung für Ladestationen ein ganz grundsätzliches Problem: Sie wurde Ende 2021 vorerst gestoppt, da die bereitgestellten Fördermittel erschöpft waren – nachdem sie zuvor bereits mehrfach erhöht wurden. Wie es mit dem Programm weitergeht, ist derzeit offen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden, es werden nur noch solche gefördert, die bis Ende Oktober 2021 eingereicht wurden.Aufgrund des großen Erfolgs dieser KfW-Förderung für Ladestationen sowie der noch längst nicht abgeschlossenen Verkehrswende ist allerdings durchaus eine erneute Füllung der Fördertöpfe denkbar. Derzeit ist allerdings nicht bekannt, wann dies geschehen könnte.
-
Das KfW-Programm 441
Prinzipiell steckt hinter dem KfW-Programm 441 keine KfW-Förderung für Ladestationen in Wohngebäuden. Es ist ganz gezielt für Unternehmen gedacht, die nichtöffentliche Elektroauto-Ladestationen für Firmenfahrzeuge sowie die Privatfahrzeuge von Beschäftigten installieren. Allerdings ist es bei verschiedenen Mietshäusern und Wohnanlagen, je nach deren rechtlicher Gestaltung, dennoch möglich, hierüber Fördermittel zu bekommen. Beispielsweise in Form einer Wallbox-Förderung für die Elektromobilität angestellter Hauswarte oder zur Betreibergesellschaft gehörige Betriebsfahrzeuge.
In der Praxis ähnelt das KfW-Programm 441 dem Programm 440. Das heißt, auch hier wird jede Elektroauto-Ladestation mit 900 Euro gefördert, sofern die Kosten für Kauf und Installation diese Summe mindestens erreichen. Ist der Preis geringer, verringert sich die Fördersumme anteilig.
Wichtig: Die Anzahl der Ladepunkte muss bereits beim Beantragen der KfW-Förderung für Ladestationen bekannt sein und angegeben werden. Ein späteres Aufstocken ist nicht möglich.
-
Länderspezifische Programme zur Förderung von Elektromobilität
Das Thema Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen nimmt in Bezug auf Förderungen für Ladestationen derzeit gerade erst Fahrt auf. Angesichts dessen existieren aktuell noch nicht viele Programme (Quelle: Förderdatenbank, Stand: Mai 2022).
- Bayern: Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Förderung richtet sich an Gewerbe. Sie enthält aber unter anderem attraktive Konzepte für eine Wallbox-Förderung für das Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort von Mitarbeitern.
- Berlin: Wirtschaftsnahe Elektromobilität. Ähnlich wie beim KfW-Programm 441 werden Firmen beim Ausbau unternehmerischer Elektromobilität unterstützt. Dies beinhaltet nicht nur eine Wallbox-Förderung, sondern darüber hinaus zusätzliche Mittel für die notwendige Infrastruktur sowie Kauf und Leasing gewerblich genutzter Fahrzeuge – ungeachtet ihrer Bauart.
- Mecklenburg-Vorpommern: ModRL. Hinter der Abkürzung steht ein generelles Förderprogramm für Wohnraum. Dazu zählen auch konkrete Unterstützungen beim Ausbau von gebäudeintegrierten Elektroauto-Ladestationen.
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw. Gefördert wird eine breite Palette von Maßnahmen, die das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität sowie Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe.
Aufgrund der fluktuierenden Situation empfiehlt es sich für Planer, die diesbezüglichen Datenbanken ständig zu beobachten, da ständig weitere Förderprogramme hinzukommen könnten.