Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität
für Unter­nehmen

Auto­mo­bile sind für viele Unter­nehmen ein bedeu­tendes Element zur Erfül­lung ihrer Ziele – sowohl für den Personen- als auch den Güter­trans­port. Daher sind, alle Klassen zusam­men­ge­rechnet, rund ein Viertel aller Fahr­zeuge in Deutsch­land auf gewerb­liche Halter zuge­lassen.
Entspre­chend hoch ist das Poten­tial für die Verkehrs­wende durch einen Umstieg auf Elek­tro­autos. Daher exis­tieren einige attrak­tive Förder­mög­lich­keiten und vergleich­bare Anreize, die sich gezielt an Gewer­be­trei­bende richten – für Fahr­zeuge selbst und die nötige Ladein­fra­struktur.

Hager-Elektroauto-Ladestationen auf einem Parkplatz mit zum Laden eingesteckten Fahrzeugen

Das Gewerbe als Stütze
der Mobi­li­täts­wende

Jedes einzelne Fahr­zeug, das nicht mit fossilen Ener­gie­trä­gern ange­trieben wird, ist ein Gewinn für das Klima. Gewerb­liche Nutzer sind hierbei ein äußerst wich­tiger Ansatz­punkt. In Deutsch­land sind aktuell allein 48,5 Millionen Pkw zuge­lassen (Quelle: Kraft­fahrt­bun­desamt, Stand: Mai 2022). Nicht weniger als 5,23 Millionen hiervon haben gewerb­liche Halter – rund 12 Prozent. Bei den gut 3,4 Millionen Last­kraft­wagen ist das Verhältnis unter­neh­me­ri­scher Nutzer noch deut­li­cher.

 

Weiter müssen die Autos vieler Mitar­beiter solcher Firmen betrachtet werden. Nicht wenige dieser Fahr­zeuge werden haupt­säch­lich für das berufs­be­dingte Pendeln ange­schafft und genutzt. Zudem setzen vor allem im Handel viele Betriebe auf anrei­sende Kunden, was weitere Pkw bedeutet.

 

Insge­samt stellen Fahr­zeuge in einem gewerb­li­chen Umfeld deshalb einen gewich­tigen Einfluss­faktor dar. Je mehr davon Elek­tro­autos sind, desto stärker wird die Energie- und Mobi­li­täts­wende beein­flusst. Um dies zu beschleu­nigen, exis­tieren in Deutsch­land verschie­dene Programme zur direkten Förde­rung oder ander­wei­tigen mone­tären Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung gewerb­li­cher E-Mobi­lität. Dies unter­teilt sich grob in einen drei­glied­rigen Ansatz.



Die drei Ansatz­punkte
gewerb­li­cher Förde­rung von E-Mobi­lität

Förde­rungen von Lade­sta­tionen

Zum einen gibt es direkte mone­täre Maßnahmen, die auf den Ausbau einer gewerb­li­chen Ladein­fra­struktur abzielen. Dies gilt sowohl für eine Wallbox-Förde­rung zur Nutzung durch Kunden als auch für rein inner­be­trieb­lich genutzte Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen.

Förde­rung von Elek­tro­autos

Es sind zudem Zuschüsse und Kredite verfügbar, die eine möglichst rasche und voll­stän­dige Umstel­lung gewerb­lich genutzter Fahr­zeuge und ganzer Flotten von solchen mit fossilen Ener­gie­trä­gern auf Elek­tro­autos und andere Elek­tro­fahr­zeuge zur Folge haben sollen.

Steu­er­liche Anreize

Unter­nehmen profi­tieren durch eine deut­lich vergüns­tige Besteue­rung von Elek­tro­autos im Betrieb. Darüber hinaus gibt es ähnliche Rege­lungen für unter­neh­me­ri­sche Ladein­fra­struktur. Ein weiterer Anreiz sind die beson­deren lohn­steu­er­li­chen Kondi­tionen, damit Mitar­beiter ihre Elek­tro­fahr­zeuge im Unter­nehmen aufladen.



Förder­mittel für die
gewerb­liche Ladein­fra­struktur

Ein enormer prak­ti­scher Vorteil der Elek­tro­mo­bi­lität fußt zu einem erheb­li­chen Teil auf der Möglich­keit, Fahr­zeuge dezen­tral an einer Elek­tro­auto-Tank­stelle aufladen zu können. Firmen als Betreiber von Fahr­zeugen sowie Anbieter von Park­raum für Mitar­beiter, Kunden und andere Dritte spielen dies­be­züg­lich eine wich­tige Rolle, um die alltäg­liche Nutzung von Elek­tro­autos attrak­tiver zu gestalten. Verschie­dene Ansätze zur Förde­rung von Elek­tro­mo­bi­lität sollen diesen Hebel beson­ders gut nutzbar machen.


  • Das KfW-Programm 441

    Die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) ist gene­rell eine bedeu­tende Anlauf­stelle für Förder­gelder zur ener­ge­ti­schen Umge­stal­tung der Bundes­re­pu­blik. Der Bereich E-Mobi­lität gehört eben­falls dazu. Hier exis­tiert mit dem Programm 441 sogar eine Förde­rung für Wall­boxen, die sich ausschließ­lich an Unter­nehmen richtet.

     

    Diese KfW-Förde­rung für Lade­sta­tionen zeichnet sich durch einen direkten Zuschuss aus: 900 Euro bekommen Unter­nehmen für die Errich­tung eines jeden einzelnen Lade­punktes, sofern die Gesamt­kosten pro Elek­tro­auto-Lade­sta­tion wenigs­tens 1.285.71 Euro betragen. Sind diese geringer, fällt die Wallbox-Förde­rung ebenso anteilig geringer aus. Die gesamte Förd­er­höhe pro Unter­neh­mens­standort ist auf 45.000 Euro begrenzt.

     

    Geför­dert werden ausschließ­lich nicht­öf­fent­liche Elek­tro­auto-Tank­stellen, die nur zur Nutzung durch Firmen­fahr­zeuge sowie Elek­tro­autos von Unter­neh­mens­an­ge­hö­rigen frei­ge­geben sind. Hierbei stellen die Lade­sta­tionen von Hager ein großes Plus dar. Sie nutzen, je nach Modell, unter­schied­liche Tech­niken zur Einschrän­kung des Nutzer­kreises. Zum Beispiel lässt sich die Lade­sta­tion witty share so konfi­gu­rieren, dass via RFID-Kennung nur bestimmte Personen oder Fahr­zeuge die Elek­tro­auto-Tank­stelle nutzen können.

     

    Übri­gens: Unter­nehmen mit einem Jahres­um­satz von höchs­tens 500 Millionen Euro kommen zudem mitunter für das KfW-Programm 293 infrage. Hinter diesem Programm steckt ein güns­tiger Kredit für verschie­dene betrieb­liche Maßnahmen zur Treib­haus­gas­re­du­zie­rung – darunter auch der Ausbau von Elek­tro­mo­bi­lität.

  • Das BAV-Programm „Öffent­lich zugäng­liche Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge in Deutsch­land“

    Die Bundes­an­stalt für Verwal­tungs­dienst­leis­tungen(BAV) ist der Ansprech­partner für Unter­nehmen, wenn es um die Förde­rung öffent­lich zugäng­li­cher Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen geht. Konkret ist das Programm drei­ge­teilt:

    • Normal­la­de­punkte mit bis zu 22 kW Leis­tung werden mit bis zu 60 Prozent der Gesamt­aus­gaben oder maximal 2.500 Euro pro Lade­sta­tion geför­dert.
    • Schnell­la­de­punkte mit mehr als 22 kW Leis­tung erhalten gebiets­ab­hängig eben­falls bis zu 60 Prozent der Gesamt­kosten, aller­dings bis zu 10.000 Euro pro Wallbox.
    • Schnell­la­de­punkte, die über 100 kW liefern, werden gebiets­ab­hängig sogar mit bis zu 20.000 Euro pro Lade­punkt geför­dert.

     

    Zudem bietet das Programm weitere Zuschüsse für Netz­an­schlüsse: Maximal 10.000 Euro pro Standort bei Nieder­span­nungs­netzen, 100.000 Euro beim Anschluss an Mittel­span­nungs­netze. Auf ähnliche Weise werden zudem Puffer­spei­cher sowie Kombi­na­tionen dieser mit verstärkten Netz­an­schlüssen geför­dert.

     

    Wichtig: Aktuell (Stand: Mai 2022) sind keine neuen Anträge mehr möglich. Das Programm ist aller­dings für den Zeit­raum 2021 bis 2025 ausge­legt, sodass mögli­cher­weise neue Mittel bereit­ge­stellt werden.

  • Länder­spe­zi­fi­sche Programme zur Förde­rung gewerb­li­cher Ladein­fra­struktur

    Neben bundes­weiten Förder­pro­grammen gibt es weitere Wallbox-Förde­rungen der Bundes­länder (Quelle: Förder­da­ten­bank, Stand: Mai 2022).

    • Bayern: Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge in Bayern. Förde­rung öffent­lich zugäng­li­cher Elek­tro­auto-Tank­stellen.
    • Bayern: Nicht öffent­lich zugäng­liche Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge in Bayern. Im gewerb­li­chen Bereich werden unter anderem Lade­punkte für das Flot­ten­laden sowie Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen an den Wohn­orten von Mitar­bei­tern geför­dert.
    • Berlin: Wirt­schafts­nahe Elek­tro­mo­bi­lität. Firmen werden beim Ausbau ihrer Elek­tro­mo­bi­lität unter­stützt. Dies beinhaltet nicht nur eine Wallbox-Förde­rung, sondern darüber hinaus zusätz­liche Mittel für die notwen­dige Infra­struktur sowie Kauf und Leasing gewerb­lich genutzter Elek­tro­fahr­zeuge.
    • Hamburg: Elec­trify Buil­dings for EVs – ELBE. Gene­relle Förde­rung von Lade­sta­tionen an Wohn- und Gewer­be­im­mo­bi­lien.
    • Hessen: Förde­rung von Logistik- und Mobi­li­ät­sin­no­va­tionen. Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität bei KMU durch Zuschüsse unter anderem für den Aufbau von gewerb­li­chen Ladein­fra­struk­turen sowie Beschaf­fung von Elek­tro­fahr­zeugen.
    • Meck­len­burg-Vorpom­mern: Klima­schutz­för­der­richt­linie Unter­nehmen. Förder­mittel für ein breites Spek­trum der Nutzung alter­na­tiver Ener­gien, darunter Wallbox-Förde­rungen sowie Gelder für die Elek­tro­auto-Anschaf­fung.
    • Nord­rhein-West­falen: NRW.BANK Elek­tro­mo­bi­lität. Unter­nehmen erhalten zins­güns­tige Kredite für den Aufbau von Ladein­fra­struk­turen und den Erwerb von Elek­tro­autos.
    • Nord­rhein-West­falen: progres.nrw. Verschie­dene Förder­mittel für Ladein­fra­struk­turen und Elek­tro­fahr­zeuge.
    • Nord­rhein-West­falen: Zuwen­dungen zum Ausbau von öffent­lich zugäng­li­cher Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge in Nord­rhein-West­falen. Gelder für öffent­lich zugäng­liche Lade­sta­tionen.
    • Schleswig-Holstein: Ladein­fra­struktur für Elek­tro­fahr­zeuge. Unter­nehmen bekommen Zuschüsse für die Errich­tung öffent­li­cher und nicht­öf­fent­li­cher Ladein­fra­struktur.
    • Thüringen: Förder­pro­gramm Elek­tro­mo­bi­lität Thüringen. Förde­rung von Lade­sta­tionen, Puffer­spei­chern, Elek­tro­autos und nötigen tech­ni­schen Ausrüs­tungen.


Förder­mittel für
gewerb­liche Elek­tro­autos

Lade­sta­tionen sind ein wich­tiger Teil der Mobi­li­täts­wende. Doch für Unter­nehmen zählt ebenso eine Unter­stüt­zung bei der Anschaf­fung von Elek­tro­autos. Dies­be­züg­lich exis­tieren verschie­dene natio­nale sowie länder­spe­zi­fi­sche Förder­pro­gramme.


  • Die BMDV-„Förder­richt­linie Elek­tro­mo­bi­lität“

    Das Bundes­mi­nis­te­rium für Digi­tales und Verkehr (BMDV) unter­stützt unter anderem Unter­nehmen bei der Anschaf­fung batte­rie­elek­tri­scher Fahr­zeuge – und beim Aufbau der notwen­digen Elek­tro­auto-Tank­stellen. Diese Förde­rung der Elek­tro­mo­bi­lität umfasst aller­dings ausschließ­lich KMU, wie sie durch die EU-Krite­rien defi­niert werden. Zudem müssen die Fahr­zeuge gekauft werden, Leasing-Elek­tro­autos werden nicht begüns­tigt.

    Die Förder­mittel werden als Zuschüsse ausge­zahlt. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Art und Umfang des Projekts ab und wird erst im Rahmen der Bean­tra­gung im Vorfeld fest­ge­legt.

  • Das BMWK „Flot­ten­aus­tausch­pro­gramm Sozial & Mobil

    Dieses Programm des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK) ist ein Teil des größeren Corona-Konjunk­tur­pro­grammes. Es gilt ausschließ­lich für im Gesund­heits- und Sozi­al­wesen genutzte Fahr­zeug­flotten. Mit dem vorerst bis Ende 2022 laufenden Programm wird der Kauf (nicht Leasing) von betrieb­lich genutzten Firmen­fahr­zeugen geför­dert, ferner die Errich­tung von nicht­öf­fent­li­chen Elek­tro­auto-Tank­stellen bis 22 kW – letz­teres wird jedoch nur im Zusam­men­spiel mit dem Erwerb von Elek­tro­autos unter­stützt.

     

    Geför­dert wird entweder als De-minimis-Beihilfe oder in Form einer antei­ligen Finan­zie­rung im Rahmen der Allge­meinen Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung. Unter­stützt werden bis zu 40 Prozent der förder­fä­higen Kosten, zudem kann das Programm mit der Kauf­prämie für Elek­tro­autos kombi­niert werden.

  • Der BAFA-Umwelt­bonus plus Inno­va­ti­ons­prämie

    Der Umwelt­bonus und die Inno­va­ti­ons­prämie des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) sind wahr­schein­lich der bekann­teste Teil der Förde­rung von Elek­tro­mo­bi­lität. Die Kern­punkte dieses ebenso für Unter­nehmen offen­ste­henden Doppel­pro­gramms:

    • Geför­dert werden ausschließ­lich Fahr­zeuge, die auf einer ständig aktua­li­sierten Liste des BAFA stehen.
    • Reine Elek­tro­autos werden mit bis zu 9.000 Euro geför­dert. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro geför­dert, jedoch nur, wenn sie eine Mindestreich­weite von 60 Kilo­me­tern aufweisen oder nicht mehr als 50 g CO2/100 km emit­tieren.
    • Die Förde­rung steht sowohl neuen als auch jungen gebrauchten sowie gekauften und geleasten Elek­tro­autos offen. Bei Letz­teren muss die Mindest­ver­trags­lauf­zeit aller­dings 23 Monate für die volle Förd­er­höhe betragen.
    • Die Förde­rung unter­teilt sich in einen Bundes- und einen Herstel­ler­an­teil. Über deren Höhe entscheidet die Art des Fahr­zeugs sowie dessen Netto-Listen­preis.

     

    Zum Jahres­wechsel 2022/2023 sind dies­be­züg­lich einige Ände­rungen geplant. So werden dann unter anderem die Inno­va­ti­ons­prämie und die Preis­schwelle von 40.000 Euro entfallen und es wird nur noch einen Pauschal­satz geben. Insge­samt wird die Förde­rung bis zum derzeit geplanten Auslaufen 2025 deut­lich strenger.

  • Der KfW-„Inves­ti­ti­ons­kredit Nach­hal­tige Mobi­lität – Indi­vi­du­al­va­ri­ante“

    Dieses weitere Förder­pro­gramm der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) stützt sich auf ein Darlehen bei Mindest­be­trägen von 15 Millionen Euro. Unter anderem werden Inves­ti­tionen in klima­freund­liche Fahr­zeuge zur Beför­de­rung von Personen und Gütern geför­dert; darüber hinaus leichte Nutz­fahr­zeuge.

  • Länder­spe­zi­fi­sche Programme zur Förde­rung gewerb­li­cher Elek­tro­autos

    Viele Förder­pro­gramme zum Ausbau der E-Mobi­lität in Unter­nehmen betreffen sowohl Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen als auch Elek­tro­autos. Derar­tige Programme mit Doppel­funk­tion wurden bereits im vorhe­rigen Kapitel gelistet. Darüber hinaus exis­tieren aller­dings noch einige weitere Programme, die sich ausschließ­lich oder stärker auf die Förde­rung von Elek­tro­fahr­zeugen konzen­trieren.

     

    • Baden-Würt­tem­berg: Landes­in­itia­tive III Markt­wachstum Elek­tro­mo­bi­lität BW – E-LKW. Geför­dert werden batte­rie­elek­tri­sche, brenn­stoff­zel­len­be­trie­bene sowie Hybrid-Last­kraft­wagen der Klassen N2 und N3 für Anschaf­fung und Leasing. Das Programm gilt nur für Unter­nehmen mit Sitz in Baden-Würt­tem­berg.
    • Thüringen: E-Mobil Invest. Förder­fähig sind ausschließ­lich kommu­nale Unter­nehmen. Diese erhalten Mittel zum Kauf rein elek­tri­scher Fahr­zeuge sowie zur Umrüs­tung beste­hender Flotten auf solche Antriebe. Ferner umfasst das Programm Maßnahmen speziell für elek­tri­sche Leicht­fahr­zeuge mit bis zu drei Rädern.

     

    Weitere Programme kommen ständig hinzu. Ein häufiger Blick in die Förder­da­ten­bank ist für Unter­nehmer daher drin­gend ange­raten.



Steu­er­liche Anreize für
gewerb­liche Elek­tro­mo­bi­lität

Steuern sind in jegli­cher Konstel­la­tion ein mögli­cher Hebel zur Lenkung von gewünschten und uner­wünschten Verhal­tens­mus­tern. Dementspre­chend exis­tieren im Bereich der E-Mobi­lität gleich mehrere Anreize, um Unter­neh­mern Inves­ti­tionen und Betrieb attrak­tiver zu machen:

  • Wenn Arbeit­nehmer ihre Elek­tro­autos und verschie­dene andere Elek­tro­fahr­zeuge auf dem Firmen­ge­lände aufladen, muss hierfür keine Lohn­steuer entrichtet werden. Ähnlich steu­er­be­freit ist das arbeit­ge­ber­sei­tige Über­lassen von Elek­tro­auto-Lade­sta­tionen für den Wohnort von Arbeit­neh­mern. Bei einem Über­eignen wird der geld­werte Vorteil nur mit 25 Prozent besteuert.
  • Auf die Anschaf­fung neuer elek­tri­scher Liefer­fahr­zeuge können bereits im Anschaf­fungs­jahr die Hälfte der Kosten abge­schrieben werden – zusätz­lich zu den regu­lären Abschrei­bungen.
  • Bei Leasing und Mieten von Elek­tro­autos, einiger Hybriden sowie nicht als Kraft­fahr­zeuge geltender Elek­tro­fahr­räder wird die übliche Hinzu­rech­nung der Gewer­be­steuer halbiert.
  • Elek­tro­autos und einige Hybridfahr­zeugen, die privat genutzt werden, werden nicht mit einem Prozent vom Listen­preis besteuert, sondern mit einem Prozent vom halben Brut­to­lis­ten­preis.

Zudem sind Elek­tro­autos bis Ende 2030 gänz­lich von der Kfz-Steuer befreit. Gerade in größeren Flotten kann deren Wegfall einen deut­li­chen Unter­schied ausma­chen.