Brand­schutz­sys­teme
von Hager

mit der DIN EN 61439 Zerti­fi­zie­rung

Feuerfeste elektrische Verteilertür vor einem Hintergrund aus Flammen

Brand­schutz
in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und Gewer­bebau

In größeren Wohn­bauten sowie öffent­li­chen und gewerb­li­chen Gebäuden gelten für die Elek­tro­in­stal­la­tion beson­dere Anfor­de­rungen an den vorbeu­genden bauli­chen Brand­schutz. Je nach Anfor­de­rung muss die Strom­ver­sor­gung für defi­nierte Zeit­räume auch im Brand­fall erhalten bleiben, damit die Funk­ti­ons­fä­hig­keit von Notbe­leuch­tungen und elek­tri­schen Rauch­ab­zügen weiter besteht. Gleich­zeitig darf es in Flucht- und Rettungs­wegen weder zur Rauch­ent­wick­lung noch zu Ausga­sungen durch verschmorte Kabel und Kunst­stoffe kommen. Erfahren Sie hier, welche Anfor­de­rungen diese Wege hinsicht­lich der Elek­tro­in­stal­la­tion erfüllen müssen.



Anfor­de­rungen an den bauli­chen Brand­schutz:
recht­liche Rahmen

Wich­tigstes Ziel des vorbeu­genden Brand­schutzes ist der Perso­nen­schutz und damit vor allem die Siche­rung von Flucht- und Rettungs­wegen. Diese sind defi­niert als Verkehrs­wege, über die sich Personen selbst in Sicher­heit bringen oder gerettet werden können. Damit Gebäude sicher verlassen bzw. evaku­iert werden können, müssen sie also über entspre­chende Flucht- und Rettungs­wege verfügen. Die entspre­chenden Anfor­de­rungen an den bauli­chen Brand­schutz werden in der Muster­bau­ord­nung (MBO) und in der Muster-Leitungs­an­lagen- Richt­linie (MLAR) beschrieben, die in den jewei­ligen Ländern als Landes­bau­ord­nungen (LBO) und Leitungs­an­lagen-Richt­li­nien (LAR) einge­führt sind.



Muster­bau­ord­nung (MBO) und
Muster-Leitungs­an­lagen- Richt­linie (MLAR)

Welche Anfor­de­rungen diese Wege hinsicht­lich der Elek­tro­in­stal­la­tion erfüllen müssen, regeln die MBO und die MLAR. So fordert z. B. die MBO 2002 in § 40: „In notwen­digen Trep­pen­räumen … und in notwen­digen Fluren sind Leitungs­an­lagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brand­fall ausrei­chend lang möglich ist.“ Und in der MLAR von 2005 heißt es in Punkt 3.2.2 zu Leitungs­an­lagen in Rettungs­wegen: „Mess­ein­rich­tungen und Verteiler sind abzu­trennen gegen­über notwen­digen Trep­pen­räumen und Räumen … durch mindes­tens feuer­hem­mende Bauteile aus nicht brenn­baren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindes­tens feuer­hem­mende Abschlüsse mit umlau­fender Dich­tung zu verschließen…“ Um dieser Vorgabe zu entspre­chen, hat Hager seine feuer­wi­der­stands­fä­higen Schränke und Wand­vor­satz­türen mit umlau­fenden Rauch- und Brand­schutz­dich­tungen ausge­stattet. Ebenso müssen laut MLAR Instal­la­ti­ons­schächte und -kanäle, Unter­de­cken sowie Unter­flur­ka­näle aus nicht brenn­baren Baustoffen bestehen. Zudem müssen sie eine Feuer­wi­der­stands­fä­hig­keit aufweisen, die der höchsten notwen­digen Feuer­wi­der­stands­fä­hig­keit der von ihnen durch­drun­genen raum­ab­schlie­ßenden Bauteile entspricht.



Geprüfte Mate­ri­al­qua­lität nach DIN 4102-1 / DIN EN 13501-1

Von entschei­dender Bedeu­tung für die Einhal­tung brand­recht­li­cher Vorschriften im Bereich der Elek­tro­in­stal­la­tion ist demnach die Verwen­dung entspre­chend geprüfter Kompo­nenten und Mate­ria­lien. Deshalb verlangt das Baurecht in verschie­denen Berei­chen einen Nach­weis über die Nicht­brenn­bar­keit von Mate­ria­lien. Der Einsatz solcher Mate­ria­lien soll verhin­dern, dass sie – in Flucht- und Rettungs­wegen verbaut – im Falle eines Brandes zu Rauch­bil­dung und zur Entste­hung von giftigen Rauch­gasen beitragen. Die verwen­deten Baustoffe von Brand­schutz­ver­tei­lern müssen daher den einschlä­gigen Normen DIN 4102-1 bzw. DIN EN 13501-1 entspre­chen. So hat Hager alle Bauteile und Verbund­stoffe seiner Brand­schutz­sys­teme inklu­sive der Ober­flä­chen von einer hierfür aner­kannten Über­wa­chungs­stelle zerti­fi­zieren lassen. Die Mate­ria­lien erfüllen die Anfor­de­rungen der Klas­si­fi­zie­rung „A2 - s1 d0“ der DIN EN 13501-1. Sie sind damit als „nicht brennbar“ einge­stuft und erhalten dadurch die allge­meine bauauf­sicht­liche Zulas­sung vom Deut­schen Institut für Bautechnik (DIBt). In den erteilten Zulas­sungen werden Feuer­wi­der­stands­klasse, Geltungs­dauer, Einbau­be­din­gungen, Abmes­sungen und andere wich­tige Bestim­mungen klar defi­niert.

Über­ein­stim­mung der Baupro­dukte mit der entspre­chenden Zulas­sung

Die Über­ein­stim­mung der Baupro­dukte mit der entspre­chenden Zulas­sung wird durch eine aner­kannte Mate­ri­al­prüf­an­stalt geprüft und anschlie­ßend durch das soge­nannte Ü-Zeichen (Über­ein­stim­mungs­zei­chen) doku­men­tiert. Hager bietet neben den bauauf­sicht­li­chen Nach­weisen und Zerti­fi­katen zudem ein VDE-Zerti­fikat, das bestä­tigt, dass die Brand­schutz­ver­teiler von Hager mit dem bewährten Innen­aus­bau­system univers N nach DIN EN 61439 zerti­fi­ziert sind. Dies gewährt dem Schalt­an­la­gen­bauer maxi­male Monta­ge­si­cher­heit und dem Gebäu­de­be­treiber einen lang­fris­tigen und zuver­läs­sigen Betrieb.

Schutz­ziel „Funk­ti­ons­er­halt“

Zum Schutz vor äußerer Brand­ein­wir­kung müssen elek­tri­sche Leitungs­an­lagen – zu denen neben Leitungen auch Verteiler zählen – für sicher­heits­tech­ni­sche Anlagen und Einrich­tungen laut MLAR 2005 so ausge­führt werden, dass diese im Brand­fall für eine fest­ge­legte Zeit­dauer funk­ti­ons­fähig bleiben. So muss der Funk­ti­ons­er­halt z. B. bei Brand­melde- und Alar­mie­rungs­an­lagen, Perso­nen­auf­zügen und Sicher­heits­be­leuch­tungen für die Selbstret­tung und Evaku­ie­rung mindes­tens 30 Minuten betragen. Die Funk­ti­ons­fä­hig­keit von z. B. Wasser­druck­erhö­hungs­an­lagen zur Lösch­was­ser­ver­sor­gung, von maschi­nellen Rauch­ab­zugs­an­lagen für notwen­dige Trep­pen­räume sowie von Betten­auf­zügen und Feuer­wehr­auf­zügen muss bei einem Brand für die Einsatz­kräfte mindes­tens 90 Minuten lang gewähr­leistet sein. Die Brand­schutz­ge­häuse sind in Anleh­nung an DIN 13631 geprüft und damit grund­sätz­lich geeignet für den Einbau von Vertei­lern, die im Brand­fall einen Funk­ti­ons­er­halt haben müssen. Der Errichter ist jedoch verant­wort­lich für die Ausle­gung der elek­tri­schen Einbauten, um die gefor­derte Funk­ti­ons­dauer im Brand­fall tatsäch­lich zu gewähr­leisten.

Schutz­ziel „Brand­last­däm­mung“

Im Bereich „Flucht­wege / Rettungs­wege“ wird die Brand­last­däm­mung von Brand­schutz­ge­häusen oder auch Instal­la­ti­ons­ka­nälen gefor­dert und durch eine Innen­be­flam­mung geprüft. „I“ gibt hierbei die Klasse der Brand­last­däm­mung an: So besagt z. B. I 30, dass ein Instal­la­ti­ons­kanal mindes­tens 30 Minuten lang die Über­tra­gung von Feuer und Rauch von innen nach außen verhin­dert.



Funk­ti­ons­er­halt nach MLAR

Um diese Vorgaben zu errei­chen, stehen dem Planer nach MLAR folgende drei Möglich­keiten zur Verfü­gung. Die Leitungs­an­lagen können

 

  1. in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen unter­ge­bracht werden, die gegen­über anderen Räumen durch Wände, Decken und Türen abge­trennt sind, die wiederum über eine Feuer­wi­der­stands­fä­hig­keit entspre­chend der notwen­digen Dauer des Funk­ti­ons­er­haltes verfügen und – mit Ausnahme der Türen – aus nicht brenn­baren Baustoffen bestehen;
  2. durch Gehäuse abge­trennt werden, für die durch einen bauauf­sicht­li­chen Verwend­bar­keits­nach­weis die Funk­tion der elek­tro­tech­ni­schen Einbauten im Brand­fall für die notwen­dige Dauer des Funk­ti­ons­er­halts nach­ge­wiesen ist. Hierbei ist nach Vorgabe zu berück­sich­tigen, dass Anzahl und Anord­nung aller in das Gehäuse einge­bauten elek­tri­schen Betriebs­mittel genau defi­niert sind und diese anschlie­ßend nicht mehr ohne weiteres geän­dert oder ange­passt werden dürfen. Das heißt: Eine freie Projek­tie­rung ist nicht möglich, sondern es dürfen nur typge­prüfte und vom DIBt zuge­las­sene Schalt­ge­rä­te­kom­bi­na­tionen einge­setzt werden. Typprü­fungen und das dazu­ge­hö­rige Zulas­sungs­ver­fahren sind jedoch mit einer langen Warte­zeit und hohen Kosten verbunden. Das DIBt hat zwar mitt­ler­weile ein Nach­weis­ver­fahren erar­beitet, das es ermög­li­chen soll, Auswahl und Anord­nung der elek­tri­schen Betriebs­mittel flexi­bler zu gestalten als bisher. Dabei ist jedoch zu belegen, dass die Erwär­mung des Vertei­lers im Brand­fall zulässig nach den Vorgaben der Normen­reihe DIN EN 61439 ist – und zwar über den Nach­weis glei­cher Funk­tion (z. B. Leis­tungs­schalter) und glei­cher Bauart (z. B. Kompakt­schalter) unter glei­chen Bemes­sungs­größen (Strom, Span­nung, Verlust­leis­tung).
  3. mit Bauteilen (einschließ­lich ihrer Abschlüsse) umgeben werden, die eine Feuer­wi­der­stands­fä­hig­keit entspre­chend der notwen­digen Dauer des Funk­ti­ons­er­halts haben und (mit Ausnahme der Abschlüsse) aus nicht brenn­baren Baustoffen bestehen. Dabei muss sicher­ge­stellt sein, dass die Funk­tion der elek­tro­tech­ni­schen Einbauten im Brand­fall für die Dauer des Funk­ti­ons­er­halts gewähr­leistet ist. Hager bietet eine Lösung bezüg­lich feuer­wi­der­stand­ge­prüfter Gehäuse, die für den Einbau von Vertei­lern bestimmt sind, an die wiederum Anfor­de­rungen hinsicht­lich Brand­last­däm­mung oder Funk­ti­ons­er­halt gestellt werden. Dabei gelten ebenso die Anfor­de­rungen an die Brand­schutz­ge­häuse, die sich aus den geltenden Regeln und Vorschriften der Elek­tro­technik ergeben. Diese sind vom Errichter der Anlage zu befolgen. Weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie in den produkt­be­zo­genen Zulas­sungen.

Tempe­ra­tur­re­ge­lung im Vertei­le­rin­nen­raum
bei Normal­be­trieb

Im Normal­be­trieb müssen Brand­schutz­ge­häuse dieselben Anfor­de­rungen nach DIN EN 61439 erfüllen wie Stan­dard­ge­häuse oder Umhül­lungen für Nieder­span­nungs- Schalt­ge­rä­te­kom­bi­na­tionen. Konstruk­ti­ons­be­dingt erschweren oder verhin­dern Brand­schutz­ver­teiler jedoch die Abfuhr der Wärme, die durch die Verlust­leis­tung der Einbau­ge­räte entsteht. Um dennoch eine Über­hit­zung und schlimms­ten­falls den Ausfall einer Anlage zu vermeiden, verfügen die modernen Brand­schutz­ver­teiler über ein Belüf­tungs­system. Bei den Brand­schutz­stand- und -wand­schränken von Hager findet die Belüf­tung hinter den Berüh­rungs­schutz­ab­de­ckungen statt – also dort, wo Wärme entsteht und abge­führt werden muss. Ein Lüfter ist bereits anschluss­fertig vormon­tiert. So bleibt auch bei hohen Verlust­leis­tungen der Einbau­ge­räte eine dauer­haft sichere Anla­gen­ver­füg­bar­keit im Normal­be­trieb gewähr­leistet. Wenn es zu einem Brand im Betriebs­raum kommt, wird der Lüfter durch ein externes Schmelzlot auto­ma­tisch abge­schaltet, damit keine heißen Gase und Rauch in das Gehäuse gelangen. Zusätz­lich wird ein Kontakt geschaltet, um eine Stör­mel­dung, z. B. an eine Leit­zen­trale, zu senden. Ein ab Werk einge­bauter Rauch­melder schaltet den Lüfter im Brand­fall ab, sodass verhin­dert wird, dass giftige Gase oder Rauch nach außen gelangen (z. B. bei Anwen­dung in Flucht­wegen).

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Fach­ge­rechte Montage

Bei der Instal­la­tion und Montage von Brand­schutz­ver­tei­lern und Instal­la­ti­ons­ka­nälen ist gene­rell darauf zu achten, dass ausschließ­lich bauauf­sicht­lich zuge­las­sene Befes­ti­gungs­mittel verwendet werden. Zudem darf man Brand­schutz­ge­häuse nur an den entspre­chend klas­sifi zierten Wänden bzw. Decken anbringen. Außerdem muss die Stand­si­cher­heit der Brand­schutz­ver­teiler gegeben sein, und es muss Vorsorge getroffen werden, dass angren­zende Bauteile im Brand­fall nicht auf das Brand­schutz­system fallen können. Darüber hinaus sind hinsicht­lich der Anzahl sowie der Verle­geart von Kabeln und Leitungen die einschlä­gigen Vorschriften zu beachten.



Hoher Feuer­wi­der­stand – viele Monta­ge­vor­teile

Stand­schrank

Zur rauch­dichten und feuer­wi­der­stands­fä­higen Abtren­nung von Elek­tro­ver­tei­lern in Rettungs­wegen. Abge­stimmt auf das Hager-Vertei­lungs­system univers N (63 bis 630 A):

  • Tür aushängbar zur Gewichts­re­du­zie­rung bei Trans­port und Montage
  • Tür in den Korpus einschla­gend, Öffnungs­winkel ca. 180°
  • Kipp­si­che­rung des Gehäuses durch Befes­ti­gungs­la­schen oben
  • Inte­grierter Sockel unter­fahrbar, mit abnehm­barer Front­blende

Wand­schrank

Ideal für klei­nere Vertei­lungs- oder Brand­er­ken­nungs­an­lagen.

  • Feuer­wi­der­stand, Mate­ri­al­güte und tech­ni­sche Eigen­schaften wie Stand­schrank
  • Wand­be­fes­ti­gung des Gehäuses durch Befes­ti­gungs­la­schen oben und unten

Brand­schutz­funk­tionen

  • Kabel­schot­tungen oben und unten, zur Einzel­ein­füh­rung und Bündel­füh­rung
  • Inte­griertes Belüf­tungs­system, beste­hend aus Lüfter und Rauch­melder, anschluß­fertig
  • Kaltrauch­dichtes Verschluß­system über Rauch­melder
  • Umlau­fende Brand­schutz­dich­tung, im Brand­fall selbst­tätig aufschäu­mend
  • Baustoff mit Ober­flä­chen­be­schich­tung nicht brennbar, Klas­si­fi­zie­rung A2 – s1, d0
  • Stan­dard­ober­fläche CPL ist chemisch beständig

Wand­vor­satztür für Einbau­ver­teiler

  • Univer­sell einsetz­bare Revi­si­onstür mit Rahmen zur Wand­mon­tage: ideal zur Abschot­tung von Unter­putz- und Hohl­wand­ver­tei­lern sowie von Instal­la­ti­ons­schächten
  • Feuer­wi­der­stand 30 Minuten
  • Umlau­fende Rauch- und Brand­schutz­dich­tungen
  • Rauch­schutz
  • Einfache Montage durch vorge­bohrte Löcher
  • 2-Punkt-Türver­rie­ge­lung mit abschließ­barem Schwenk­hebel

 

Ist die Unter­ver­tei­lung nicht flächen­bündig montiert, können zusätz­lich feuer­wi­der­stands­fä­hige Wand­aus­gleichs­rahmen einge­setzt werden.

Klemm­kasten

Brand­schutz­kasten zum Einbau elek­tri­scher Verbin­dungs- und Siche­rungs­ele­mente. Geeignet für Aufputz­mon­tage an Wand und Decke.

  • Feuer­wi­der­stand 30/90 Minuten
  • Funk­ti­ons­er­halt 30/90 Minuten
  • Zerleg­bares Rahmen­plat­ten­system für leichte Kabe­l­ein­füh­rung
  • Einfache Befes­ti­gung über vier vorge­bohrte Löcher
  • Kabe­l­ein­füh­rung von zwei Seiten möglich
  • Selbst­auf­schäu­mende Kabel­schotts

Verbin­dungs­dose

Feuer­be­stän­dige Elek­tro­ver­bin­dungs­dose für Kabe­l­in­stal­la­tionen.

  • Feuer­wi­der­stand 90 Minuten
  • Funk­ti­ons­er­halt 90 Minuten
  • Feuer­be­stän­dige Klemm­leiste
  • Gehäuse zur Montage an Massiv­wand oder Massiv­decke
  • Fixie­rung durch beilie­gende Befes­ti­gungs­anker
  • Kabe­l­ein­füh­rung von vier Seiten möglich
  • Interne Träger­schiene mit fünf feuer­be­stän­digen Klemmen bis 16 mm²
  • Schutzart IP54 


Elek­tri­sche Leitungs­an­lagen
in Flucht- und Rettungs­wegen

Neben dem Brand­schutz­ver­teiler verdient auch die Leitungs­ver­le­gung eine beson­dere Beach­tung. Aus Energie- und Daten­lei­tungen wird im Ernst­fall nämlich schnell der seidene Faden, an dem die Sicher­heit hoher Sach­werte und das Wohl von Menschen hängen. Mit Brand­schutz­ka­nälen machen Sie die Elek­tro­in­stal­la­tion komplett feuer­wi­der­stands­fähig –  nahtlos ab dem Punkt, an dem der Brand­schutz der Schrank­lö­sungen von Hager aufhört.



Das feuer­wi­der­stands­fä­hige Kanal­system tehalit.FWK von Hager

Geprüfte Sicher­heit für Funk­ti­ons­er­halt („E“) und Schutz des Flucht- und Rettungs­weges („I“)

Unter Funk­ti­ons­er­halt (E) versteht man die Sicher­stel­lung der Funk­tion einer elek­tri­schen Anlage im Brand­fall. Der Schutz des Flucht- und Rettungs­weges (I) hingegen bedeutet, dass von Leitungen, die durch den Fluchtweg verlaufen, keine Gefahr ausgehen darf.

tehalit.FWK 3E:

  • ABP: P-BWU03-I 17.9.10
  • Funk­ti­ons­er­halt 30 Minuten (E30)
  • Art.Nr.: FWK3E50060, FWK3E50110, FWK3E50210, FWK3E99160, FWK3E99260

tehalit.FWK 90:

  • ABP: P-MPA-E-99-062 / P-06I-I 17.9.2
  • Funk­ti­ons­er­halt 60 Minuten (E60) bei Wand­mon­tage und Decken­mon­tage, 3-seitig beflammt
  • Funk­ti­ons­er­halt 30 Minuten (E30) bei abge­hängter Montage, 4-seitig beflammt
  • Art.Nr.: FWK95060, FWK950110, FWK950210

tehalit.FWK 90:

  • ABP: P-MPA-E-99-062 / P-06I-I 17.9.2
  • Funk­ti­ons­er­halt 90 Minuten (E90) bei Wand­mon­tage und Decken­mon­tage, 3-seitig beflammt
  • Funk­ti­ons­er­halt 30 Minuten (E30) bei abge­hängter Montage, 4-seitig beflammt
  • Art.Nr.: FWK9099160, FWK9099260


Brand­schutz­kanal
FWK Plus

Der Brand­schutz­kanal FWK Plus von Hager über­zeugt durch erwei­terten Feuer­wi­der­stand. Er erfüllt nicht nur die neuesten Anfor­de­rungen an die Brand­last­däm­mung, er lässt sich auch „leichter“ als je zuvor instal­lieren.


Es gibt ausschließ­lich Kanal­sys­teme…
die entweder I- ODER E-geprüft,
jedoch keine, die I- UND E-geprüft sind. 

In Flucht- und Rettungs­wegen dürfen grund­sätz­lich keine Brand­lasten instal­liert werden. Ausnahmen sind Leitungs­an­lagen, die zum Betrieb des Flucht- und Rettungs­weges notwendig sind. Die Verle­gung von elek­tri­schen Leitungs­an­lagen in feuer­wi­der­stands­fä­higen Kanal­sys­temen trägt somit erheb­lich zum Schutz von Flucht- und Rettungs­wegen bei. Leitungs­an­lagen, die zum Schutz von Flucht- und Rettungs­wegen in entspre­chenden Kanal­sys­temen (I) instal­liert werden, dürfen nicht zusammen mit Leitungen, die den Funk­ti­ons­er­halt sicher­stellen, in einem gemein­samen Kanal verlegt werden. Eine gemein­same Verle­gung von I- und E-Leitungs­an­lagen ist unzu­lässig – sei die mögliche Kosten­ein­spa­rung noch so verlo­ckend.


Montage der feuer­wi­der­stands­fä­higen
Kanal­sys­teme

Wand­be­fes­ti­gung mit Ausle­gern bzw. Abhän­gern

Neben der typi­schen Befes­ti­gung von tehalit.FWK direkt an Wand oder Decke kann eine norm­ge­rechte Montage auch auf Ausle­gern und Abhän­gern erfolgen. Das Kanal­trag­system ermög­licht die Instal­la­tion von Leitungs­füh­rungs­ka­nälen in Räumen mit unebenen Wand- und Decken­ver­läufen sowie in Räumen, in denen für ein Kabel­ka­nal­system, welches direkt auf Wand- oder Decke montiert werden soll, kein Platz vorhanden ist. Eben­falls möglich: die Erstel­lung einer Trag­kon­struk­tion gemäß den Anfor­de­rungen der allge­meinen bauauf­sicht­li­chen Prüf­zeug­nisse der Kanal­reihen tehalit.FWK 30 und tehalit.FWK 90.


System­über­sicht

KTSAB0400, KTSAB0600, KTSAB0800, KTSAB1000

Monta­ge­schema

KTSA0100, KTSA0200, KTSA0300, KTS0400



Feuer­schutz in verschie­denen
Kanal­formen und -farben

Zum Stan­dard­pro­gramm gehören gerade Kanal­stücke (in gewichts­op­ti­mierten Längen) und verschie­dene Form­teile. Außerdem sind Spezi­al­form­teile erhält­lich. Stan­dard­lie­fer­farbe ist Rein­weiß (RAL 9010); auch eine verzinkte Ausfüh­rung ist erhält­lich. Die Kanal­stücke und Form­teile können auf Wunsch aber in allen RAL-Farben lackiert werden.



Fazit:
Alles dicht und sicher – recht­lich und tech­nisch

Das tehalit.FWK-System von Hager schafft maxi­male Planungs­si­cher­heit. Zwei Kanal­sys­teme stehen zur Verfü­gung: eines für den Funk­ti­ons­er­halt (E) bis zu einer Dauer von 90 Minuten und eines zum Schutz von Fluchtund Rettungs­wegen bis zu einer Dauer von 90 Minuten (I). Damit recht­lich alles in Ordnung ist, wurde das tehalit.FWK-System durch ein vom DIBt zuge­las­senes Institut unab­hängig geprüft – so ist sicher­ge­stellt, dass alle notwen­digen Normen erfüllt sind. Aber nicht nur recht­lich sind Planer mit dem tehalit.FWK-System von Hager auf der sicheren Seite: Eine stabile Stahl­blech-Außen­hülle und eine Innen­ver­klei­dung aus Gips­fa­ser­platten sorgen für zuver­läs­sigen Leitungs­schutz im Brand­fall. Das tehalit.FWK-System ist je nach Anwen­dungs­fall nach DIN 4102-11 oder DIN 4102-12 geprüft. Das bedeutet höchste Sicher­heit für Menschen im Bereich der Flucht- und Rettungs­wege, auch wenn sich der Brand­herd nicht in ihrer unmit­tel­baren Nähe befindet. Die Nach­in­stal­la­tion von Leitungen ist problemlos möglich, da die verschraubten Stahl­blech-Ober­teile jeder­zeit wieder geöffnet werden können.