Softwarelizenzvertrag
WICHTIG:
Diese Software ist nur für registrierte Nutzer verfügbar.
Wenn Sie kein registrierter Nutzer sind, ist es Ihnen nicht gestattet, die Installation durchzuführen und Sie müssen die ausführbare Datei der Software unverzüglich von Ihrem Computer entfernen.
Falls Sie ein registrierter Nutzer sind, lesen Sie bitte die folgenden Bedingungen sorgfältig, bevor Sie die Software installieren oder benutzen.
Diese Software wurde ausschließlich für die Nutzung durch professionelle Anwender entworfen und ist der Nutzung durch professionelle Anwender vorbehalten. Unter keinen Umständen haftet Hager für die Nutzung der Software durch eine Privatperson.
Dieser Lizenzvertrag (die „Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen und der Gesellschaft HAGER ELECTRO SAS, einer Société par actions simplifiée, mit einem Stammkapital in Höhe von 6.976.000 Euro, mit dem registrierten Sitz am 132 Boulevard d'Europe, 67210 Obernai (Frankreich), eingetragen im Handelsregister Saverne unter der Nummer B 675 980 114 („Hager“), geschlossen. Die Vereinbarung bezieht sich auf die Software Hagercad calc (die „Software“) im Objektcode, einschließlich, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, alle Bibliotheken, Daten, Dokumentationen und anderen elektronischen Dokumente.
Die in diesem Vertrag geregelte Software dient ausschließlich der Berechnung von Netzlayouts. Hierzu umfasst ihr Funktionsumfang insbesondere:
• die Dimensionierung von Schalt- und Schutzgeräten,
• die Berechnung von Kabelquerschnitten,
• die Ermittlung von Kurzschlusswerten.
Die Nutzung der Software ist auf verkaufsfähige Referenzen der Firma Hager beschränkt. Darüber hinaus ermöglicht die Software die Erstellung einer technischen Dokumentation einschließlich einer Schnittstelle zur Hagercad-Projektierungssoftware.
Durch die Installation oder Nutzung der Software stimmen Sie zu, durch diese Vereinbarung als „Lizenznehmer“ gebunden zu sein.
Falls Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sehen Sie von der Installation oder Nutzung der Software ab und löschen Sie die Installations-Datei, die Sie heruntergeladen haben, von Ihrem Computer.
Falls Sie mit der Software-Installation fortfahren oder falls Sie die Software nutzen, stimmen Sie zu, durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.
Artikel 1 - Vertragszweck
Zweck der Vereinbarung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Hager Ihnen eine Softwarelizenz gewährt, damit Sie die Software als Endanwender nutzen können.
Um die Software zu nutzen, müssen Sie einen Account auf Hagers Website haben und registriert sein. Beginnend mit der ersten Nutzung der Software haben Sie einen Probezeitraum von dreißig (30) Tagen. Für eine Nutzung der Software über diesen Zeitraum hinaus, müssen Sie einen Aktivierungscode über Ihren Hager-Account anfordern.
Artikel 2 - Lizenzgewährung
Als Gegenleistung Ihrer Verpflichtung, sich an die Bestimmungen der Vereinbarung zu halten, gewährt Ihnen Hager für die Laufzeit dieser Vereinbarung das nicht-ausschließliche, persönliche, nicht-übertragbare und nicht-abtretbare Recht, die Software zu nutzen und die relevante Dokumentation zu Rate zu ziehen.
Das Recht, die Software zu nutzen, gestattet es Ihnen, die Software in den Arbeitsspeicher (RAM) eines Computers oder eines kompatiblen Endgeräts zu laden und sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung, für welche die Software entworfen wurde, zu verwenden, wie in der auf die Software bezogenen Dokumentation ausgeführt.
Die Vereinbarung gewährt Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software. Sie gewährt Ihnen keine Urheberrechte oder Rechte an möglichen Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen oder Marken (eingetragen oder nicht) in Bezug auf die Software.
Die Lizenz beinhaltet keine Übergabe der Software in Quellcode-Form, Ihnen wird nur eine Lizenz an der Software in ausführbarer Form gewährt.
Artikel 3 - Beschränkungen
Sie werden daran erinnert, dass die Software urheberrechtlich geschützt ist.
Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keinerlei Rechte außer das zuvor genannte beschränkte Nutzungsrecht. Insbesondere ist es daher verboten:
- Die Software zu vervielfältigen: Jede unerlaubte Kopie der Software, einschließlich ihrer elektronischen Übertragung, ist streng verboten.
Vorbehaltlich der Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen in Artikel 2, dürfen Sie, falls die Software nicht kopiergeschützt ist, eine (1) Kopie der Software nur zu Zwecken der Datensicherung machen. Falls die Software kopiergeschützt ist, können Sie, soweit nötig, bei Hager eine Sicherungskopie der Software anfordern, unter der Voraussetzung, dass Sie das defekte Speichermedium zurückgeben.
Falls Sie eine Sicherungskopie erstellen, müssen Sie in der Kopie die Bestimmungen der Vereinbarung sowie alle urheberrechtlichen Hinweise Hagers wiedergeben bzw. aufnehmen.
Sie können eine Kopie der mit der Software zur Verfügung gestellten Dokumentation ausschließlich für Ihre persönliche Nutzung und für den einzigen Zweck der Nutzung der Software ausdrucken.
- Die Software zu berichtigen, verändern oder anzupassen: Es ist strengstens verboten, die Software zu berichtigen, zu verändern oder anzupassen, vollständig oder teilweise in eine andere Software einzubetten, zu übersetzen oder irgendeine andere Software, Funktionen oder abgeleiteten Werke der Software zu schaffen, soweit es Ihnen nicht nach anwendbarem Recht erlaubt ist.
- Die Software einem Dritten zur Verfügung zu stellen oder sie zu verwerten: Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Unter keinen Umständen dürfen Sie die Software verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben oder übertragen. Darüber hinaus dürfen Sie die Software nicht über ein Telefon- oder Internet-Netzwerk übertragen.
- Reverse-Engineering der Software: Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Software ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung Hagers zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit es Ihnen nicht nach anwendbarem Recht erlaubt ist. Zu diesem Zweck müssen Sie bei Hager im Vorhinein alle für die Interoperabilität notwendigen Informationen mittels eingeschriebenen Briefs mit Empfangsbestätigung anfordern. Damit Hager die für die Interoperabilität notwendigen Informationen genau feststellen kann, müssen Sie eine detaillierte Beschreibung der von der Interoperabilität umfassten Punkte zusammenstellen. Wenn Sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Anfrage eine Antwort erhalten, können Sie im Rahmen des anwendbaren Rechts Maßnahmen zur Zurückentwicklung durchführen.
Alle Softwarekomponenten werden als wesentliche Bestandteile einer Einheit geliefert und können nicht voneinander getrennt werden.
Artikel 4 - Aktualisierungen
Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Software im Rahmen der vorhandenen Funktionen sicherzustellen, behält sich Hager das Recht vor, den Inhalt der Software und ihrer Dateien, der Dokumentation sowie aller anderen Dokumente nach eigenem Ermessen zu aktualisieren.
Zu diesem Zweck werden wir Sie gegebenenfalls über wichtige Aktualisierungen schriftlich bzw. elektronisch benachrichtigen.
Artikel 5 - Mängelrechte und Haftung
Da es sich um Standard-Software handelt, die entwickelt wurde, um den Ansprüchen einer möglichst großen Nutzerzahl gerecht zu werden, kann Hager nicht gewährleisten, dass die Software auch für Ihre besonderen Anforderungen geeignet ist.
Falls während dem auf die Installation folgenden Monat eine Unregelmäßigkeit, eine Störung oder ein Fehler auftreten sollte, müssen Sie Hager unverzüglich per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse informieren: Beratung@hager.de
Besondere Warnungen:
- Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Software-Dokumentation, sowie Hagers Empfehlungen sorgfältig zu lesen und zu beachten. In keinem Fall haftet Hager für einen Fehler der Software im Falle des unsachgemäßen Gebrauches entgegen dortigen Anweisungen und Empfehlungen.
- Eine über den Dienst hinausgehende Leistung wird nicht geschuldet und unterliegt Hager außerhalb des Dienstes keiner Haftung oder Mängelhaftung.
- Auf keinen Fall haftet Hager für irgendeine Verwendung der Berechnungen, die von der Software erstellt werden, durch Sie. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Rechenergebnisse zu kontrollieren und zu überwachen und Sie tragen die alleinige Verantwortung für irgendeine Verwendung der Ergebnisse durch Sie.
- Hager ist nur für die von Hager bereitgestellte Software verantwortlich. Daher haftet Hager nicht für irgendwelche Konsequenzen, die aus dem Ausfall des elektrischen Systems (zum Beispiel: Stromausfall, Kurzschluss, etc.), aus jedweder Instabilität oder dem Ausfall Ihrer IT-Anlage, einem Ausfall des Terminals oder des Servers, auf dem die Software installiert ist, resultiert oder für Fehlfunktionen, die durch Drittanbieter-Software verursacht wurden.
- Es liegt außerdem in Ihrer Verantwortung, Ihre Daten regelmäßig zu sichern. Hager haftet nicht für Ihren Datenverlust, wenn Sie es versäumt haben, Ihre Daten zu sichern.
Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre Nutzung der Software, welche in Übereinstimmung mit der Dokumentation erfolgen muss.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet Hager nicht für indirekte Schäden (einschließlich, ohne Beschränkung hierauf, verlorenen Gewinn, Ertragsausfall, verlorene Datensicherungen, Daten- oder Informationsverlust), welche aus Ihrer Nutzung der Software oder ihrer Dokumentation resultieren.
Auf jeden Fall ist die Haftung Hagers aus der Nutzung der Software auf einen Betrag in Höhe von fünfhundert (500) Euro begrenzt, falls Hager für einen Fehler der Software, welcher einen direkten Schaden verursacht, haftet.
Für den Fall, dass ein Dritter einen Anspruch gegen Sie erhebt, müssen Sie Hager unverzüglich per Einschreiben an die folgende Adresse informieren:
HAGER ELECTRO SAS
IT Department
132 Boulevard d'Europe
67215 OBERNAI (Frankreich)
beratung@hager.com
Artikel 6 - Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung wird für Dauer von einem Jahr geschlossen.
Für den Fall, dass eine der Parteien eine ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzt, kann die andere Partei die Vereinbarung kündigen, wenn die Pflichtverletzung nicht innerhalb einer in Textform gesetzten Frist von sieben (7) Tagen behoben wird.
Im Falle der Beendigung der Vereinbarung, müssen Sie die Nutzung der Software sowie der mit der Software bereitgestellte Dokumentation sofort unterlassen und alle Kopien vernichten.
Artikel 7 - Persönliche Natur
Diese Vereinbarung darf nicht an Dritte übertragen werden. Insbesondere jedwede Übertragung oder Unterlizenzierung ist verboten.
Jedoch behält sich Hager das Recht vor, die Vereinbarung an eine andere Konzerngesellschaft (d.h. jede Gesellschaft, die Hager direkt oder indirekt beherrscht oder die von Hager direkt oder indirekt beherrscht wird) oder an eine natürliche oder juristische Person abzutreten oder zu übertragen, welche alle bestehenden Verpflichtungen Ihnen gegenüber übernehmen wird, zum Beispiel im Falle einer Verschmelzung, einer Übertragung von Betriebsvermögen, einem teilweisen Verkauf von Vermögensgegenständen, Outsourcing oder einem ähnlichen Geschäft.
Artikel 8 - Salvatorische Klausel
Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein Gericht für nichtig erklärt werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Artikel 9 - Abschließende Vereinbarung
Die Vereinbarung beschreibt das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Hager und ersetzt alle vorhergehenden oder gegenwärtigen Vereinbarungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf die Software.
Artikel 10 - Kein Verzicht
Sollte eine Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine der Bestimmungen der Vereinbarung nicht durchsetzen, eine Option oder ein Wahlrecht unter der Vereinbarung nicht ausüben oder von der anderen Vertragspartei nicht fordern, irgendeine der vertraglichen Bestimmungen einzuhalten, soll dies nicht als Verzicht verstanden werden, die Vereinbarung oder irgendeine ihrer Bestimmungen durchzusetzen.
Artikel 11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht und wird nach französischem Recht ausgelegt.
Jede Streitigkeit in Bezug auf diese Vereinbarung soll dem ausschließlichen Gerichtsstand des Obersten Gerichtshofs von Paris (d.h. dem Tribunal de Grande Instance de Paris) unterliegen, selbst wenn es mehr als einen Beklagten gibt und selbst wenn ein Dritter dem Verfahren beitritt, einschließlich Eilverfahren oder einseitigen Verfahren (Ex-parte-Verfahren).
Um diese Software zu installieren und zu nutzen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche „Ich stimme der Vereinbarung zu“. Hierdurch bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und einverstanden sind, durch ihre Bestimmungen gebunden zu sein.
Ich stimme der Vereinbarung zu